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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 439

Übersetzung · DE

Dawud und at-Tirmidhi (1) überlieferten ihn und sagten: Es ist ein hasan Hadith. Ahmad sagte: Er ist über drei Wege vom Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) überliefert. Sa'id überlieferte mit seinem Isnad von Thauban, dass er sagte: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Wer den Ramadan fastet, ein Monat entspricht zehn Monaten, und sechs Tage nach dem Fest fastet, dies ist die Vollendung eines Jahres" (2). Das bedeutet, dass eine gute Tat das Zehnfache wert ist; der Monat entspricht zehn (Monaten) und die sechs (Tage) entsprechen sechzig Tagen. Das ergibt zwölf Monate, was einem vollen Jahr entspricht. Dies verhält sich nicht wie das Vorziehen (des Fastens) vor den Ramadan, da der Tag des Festes (al-Fitr) als Trennung dazwischen liegt. Falls gesagt wird: Dieser Hadith enthält keinen Beweis für deren Vorzüglichkeit, da der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) das Fasten dieser Tage mit dem Fasten der Ewigkeit verglichen hat, welches verpönt (makruh) ist. Wir antworten: Das Fasten der Ewigkeit ist nur deshalb verpönt, weil es Schwäche mit sich bringt und einer asketischen Entsagung (Tabattul) gleicht; wäre dies nicht der Fall, so wäre es eine große Tugend, da es die gesamte Zeit mit Anbetung und Gehorsam ausfüllt. Mit der Überlieferung ist die Ähnlichkeit hinsichtlich der Erlangung der Belohnung durch das Fasten gemeint, auf eine Weise, die frei von derartigen Beschwerlichkeiten ist, so wie er, Friede und Segen seien auf ihm, sagte: "Wer drei Tage von jedem Monat fastet, ist wie jemand, der die Ewigkeit gefastet hat" (4). Er erwähnte dies als Ansporn, diese zu fasten, und als Erklärung ihrer Vorzüglichkeit; es herrscht kein Dissens über ihre Empfehlenswertheit. Er verbot 'Abdullah ibn 'Amr, den Koran in weniger als drei (Tagen) zu lesen (5).

Anmerkungen

(1) Herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel: "Über das Fasten von sechs Tagen aus Schawwal", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/567. Und von at-Tirmidhi im Kapitel: "Was bezüglich des Fastens von sechs Tagen aus Schawwal überliefert wurde", aus den Kapiteln des Fastens. 'Aridat al-Ahwadhi 3/290. Ebenso herausgegeben von Muslim im Kapitel: "Empfehlenswertheit des Fastens von sechs Tagen aus Schawwal", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/822. Und von Ibn Madscha im Kapitel: "Das Fasten von sechs Tagen aus Schawwal", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Madscha 1/547. Und von ad-Darimi im Kapitel: "Das Fasten von den sechs (Tagen) aus Schawwal", aus dem Buch des Fastens. Sunan ad-Darimi 2/21. Und von Imam Ahmad im Musnad 5/417, 419. In der Randbemerkung von b steht: "Und Muslim, an-Nasa'i und Ibn Madscha überlieferten ihn". (2) Herausgegeben von Ibn Madscha im Kapitel: "Das Fasten von sechs Tagen aus Schawwal", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Madscha 1/547. Und von ad-Darimi im Kapitel: "Das Fasten von den sechs (Tagen) aus Schawwal", aus dem Buch des Fastens. Sunan ad-Darimi 2/21. (3) In b und m: mit dem Zusatz "dies". (4) Herausgegeben von at-Tirmidhi im Kapitel: "Was bezüglich des Fastens von drei Tagen in jedem Monat überliefert wurde", aus den Kapiteln des Fastens. 'Aridat al-Ahwadhi 3/292. Und von an-Nasa'i im Kapitel: "Das Fasten von drei Tagen des Monats", aus dem Buch des Fastens. al-Mudschtaba 4/188. Und von Ibn Madscha im Kapitel: "Was bezüglich des Fastens von drei Tagen in jedem Monat überliefert wurde", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Madscha 1/544. (5) Die Takhrij (Quellennachweis) wurde bereits unter 2/612 angeführt.

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