Und er sagte: "Wer {Qul Huwallahu Ahad} rezitiert, ist so, als hätte er ein Drittel des Korans rezitiert" (6). Er beabsichtigte damit die Ähnlichkeit mit einem Drittel des Korans hinsichtlich der Vorzüglichkeit, nicht hinsichtlich der Verpöntheit einer Vermehrung darüber hinaus. Wenn dies feststeht, so gibt es keinen Unterschied, ob diese Tage aufeinanderfolgend oder getrennt, am Anfang des Monats oder an dessen Ende gefastet werden, da die Überlieferung dies allgemein und ohne Einschränkung zum Ausdruck gebracht hat und weil ihre Vorzüglichkeit darin liegt, dass sie zusammen mit dem (Ramadan-)Monat sechsunddreißig Tage ergeben, und eine gute Tat das Zehnfache wert ist; dies entspricht also dreihundertsechzig Tagen, was (7) das gesamte Jahr ist. Wenn dies in jedem Jahr erzielt wird, gleicht es dem Fasten des gesamten Jahres (8), und diese Bedeutung ergibt sich auch bei getrenntem Fasten. Und Allah weiß es am besten.
523 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und das Fasten des Tages (1) von 'Aschura ist eine Sühne für ein Jahr, und der Tag von 'Arafah ist eine Sühne für zwei Jahre.)
Das Ganze bedeutet, dass das Fasten dieser beiden Tage empfehlenswert ist, aufgrund dessen, was Abu Qatada vom Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) überlieferte, dass er (2) bezüglich (3) des Fastens (4) von 'Arafah sagte: "Ich erhoffe von Allah, dass Er das Jahr davor..."
(6) Herausgegeben von Muslim im Kapitel: "Über die Vorzüglichkeit der Rezitation von Qul Huwallahu Ahad", aus dem Buch der Reisenden. Sahih Muslim 1/556. Und von Abu Dawud im Kapitel: "Über die Sure al-Samad", aus dem Buch des Witr. Sunan Abi Dawud 1/337. Und von at-Tirmidhi im Kapitel: "Was bezüglich der Sure al-Ihlas überliefert wurde", aus den Kapiteln über den Lohn der Koranrezitation. 'Aridat al-Ahwadhi 11/24-26. Und von an-Nasa'i im Kapitel: "Über die Vorzüglichkeit der Rezitation von Qul Huwallahu Ahad", aus dem Buch der Eröffnung (al-Iftitah). al-Mudschtaba 2/133. Und von Ibn Madscha im Kapitel: "Der Lohn des Korans", aus dem Buch der Etikette (al-Adab). Sunan Ibn Madscha 2/1244, 1245. Und von ad-Darimi im Kapitel: "Die Vorzüglichkeit von Qul Huwallahu Ahad", aus dem Buch der Vorzüge des Korans. Sunan ad-Darimi 2/459, 460. Und von Imam Malik im Kapitel: "Was bezüglich der Rezitation von Qul Huwallahu Ahad ... überliefert wurde", aus dem Buch des Korans. al-Muwatta 1/208, 209. Und von Imam Ahmad im Musnad 2/173, 3/8, 23, 4/122, 5/141, 418, 6/404, 447. (7) In b und m: "wa-huwa". (8) Fehlt im Original und in a. (1) Fehlt in b und m. (2) Fehlt im Original. (3) Fehlt in a, b und m. (4) In a mit dem Zusatz "Yawm".