ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 445Abschnitt

Übersetzung · DE

Und weil das Fasten den Menschen schwächt und ihn daran hindert, an diesem bedeutsamen Tag, an dem das Bittgebet an diesem ehrenvollen Ort erhört wird – einem Ort, den man aus jedem tiefen Pass aufsucht, in der Hoffnung auf die Gunst Allahs an jenem Tag und die Erhörung des Bittgebets – zu beten, ist das Unterlassen des Fastens besser.

Abschnitt: Es wurde von Abu Huraira überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Das beste Fasten nach dem Monat Ramadan ist der Monat Allahs, al-Muharram." Herausgegeben von Abu Dawud und at-Tirmidhi (5), welcher sagte: Ein guter (Hasan) Hadith.

Abschnitt: Das beste Fasten ist es, einen Tag zu fasten und einen Tag das Fasten zu brechen; aufgrund dessen, was 'Abdullah bin 'Amr überlieferte, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) zu ihm sagte: "Faste einen Tag [und brich das Fasten an einem Tag] (6), denn das ist das Fasten Davids, und es ist das beste Fasten." Ich sagte: Ich vermag mehr als das. Da sagte der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm): "Es gibt nichts Besseres als das." Konsensual überliefert (Muttafaq 'alaih) (7).

Abschnitt: Abu Dawud (8) überlieferte mit seinem Isnad von Usama bin Zaid, dass der Prophet Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) am Montag und Donnerstag zu fasten pflegte. Als er danach gefragt wurde, sagte er: "Die Taten der Menschen werden am Montag und Donnerstag dargeboten."

525 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und die "hellen Tage" (al-Ayyam al-Bid), zu deren Fasten der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) ermutigte, sind der dreizehnte, der vierzehnte und der fünfzehnte.)

Zusammenfassend ist das Fasten von drei Tagen eines jeden Monats empfohlen; wir kennen diesbezüglich keinen Dissens.

Anmerkungen

(5) Herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel: "Über das Fasten im Monat al-Muharram", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/566. Und von at-Tirmidhi im Kapitel: "Was über den Vorzug des Nachtgebets berichtet wurde", aus den Kapiteln des Gebets, und im Kapitel: "Was über das Fasten im Monat al-Muharram berichtet wurde", aus dem Buch des Fastens. 'Aridat al-Ahwadhi 2/227, 3/276. Ebenso herausgegeben von Muslim im Kapitel: "Der Vorzug des Fastens im Monat al-Muharram", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/821. Und von an-Nasa'i im Kapitel: "Der Vorzug des Nachtgebets", aus dem Buch des nächtlichen Gebets (Qiyam al-Lail). Al-Mudschtaba 3/168. Und von ad-Darimi im Kapitel: "Über das Fasten im Monat al-Muharram", aus dem Buch des Fastens. Sunan ad-Darimi 2/21. Und von Imam Ahmad im Musnad 2/342, 344, 535. (6) Fehlt in der Vorlage m. (7) Die Überlieferungsnachweise wurden bereits auf Seite 431 aufgeführt. (8) Im Kapitel: "Über das Fasten am Montag und Donnerstag", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/568. Ebenso überliefert von Imam Ahmad in 5/200, 205, 206, 208, 209.

ZurückBand 4 · Seite 445Weiter
Zurück4·445Weiter