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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 44408 – Rechtsfrage: Er sagte: (Weder eine säugende Mutter, noch ein trächtiges Tier, noch ein zur Schlachtung gemästetes Tier)

Übersetzung · DE

dass die Ausnahme im Hadith darauf hindeutet, dass die Ausgabe eines fehlerhaften Tieres unter bestimmten Umständen zulässig ist, oder wir deuten es auf den Fall, in dem sich darunter ein gesundes Tier befindet, da das Überwiegende die Gesundheit ist. Wenn jedoch der gesamte Mindestbetrag aus kranken Tieren besteht, außer einem Teil der Pflichtabgabe, gibt er ein gesundes Tier aus und vervollständigt den Rest der Pflichtabgabe aus den kranken Tieren entsprechend dem Vermögenswert. Es gibt hierbei keinen Unterschied zwischen Kamelen, Rindern und Schafen, und das Urteil über ein sehr altes Tier ist dem Urteil über ein fehlerhaftes Tier gleich.

408 – Rechtsfrage: Er sagte: (Weder die Rubba, noch die Machid, noch die Akula).

Ahmad sagte: Die Rubba ist diejenige, die gerade (1) geworfen hat und ihr Junges aufzieht. Das heißt, sie liegt zeitlich nahe an der Geburt. Die Araber sagen dies in Bezug auf ihren Zustand (Ribab) (2), so wie sie sagen: in ihrem Zustand des Wochenbetts (Nifas). Der Dichter sagte: • Wie das Sehnen einer Mutter nach dem Kalbsfell in ihrem Zustand (3) •

Ahmad sagte: Und die Machid ist diejenige, deren Geburt nahe bevorsteht. Wenn sie jedoch ein Junges im Leib trägt, dessen Geburt noch nicht nahe ist, so ist sie eine Khalifa. Diese drei Tiere dürfen nicht als Recht des Eigentümers entnommen werden. Umar sagte zu seinem Zakat-Beauftragten: "Nimm nicht die Rubba, noch die Machid, noch die Akula, noch den Zuchtbock der Schafe." Wenn der Eigentümer des Vermögens freiwillig anbietet, diese auszugeben, ist ihre Annahme zulässig, und er erhält den Lohn für die Güte, gemäß dem, was wir im Hadith von Ubayy ibn Ka'b (4) erwähnt haben. Wenn dies feststeht und ebenso, dass er daran gehindert ist, minderwertige Tiere um der Armen willen zu nehmen, und daran gehindert ist, die Kostbarkeiten des Vermögens um der Eigentümer willen zu nehmen, dann steht fest, dass das Recht im Durchschnitt des Vermögens liegt. Al-Zuhri sagte: Wenn der Zakat-Beauftragte kommt, teilt er die Schafe in drei Drittel auf: ein Drittel beste Tiere, ein Drittel mittlere Tiere und ein Drittel schlechte Tiere.

Anmerkungen

(1) Fehlt in M. (2) Der Plural von Rubba ist Ribab mit Damma auf dem Ra', und das Verbalsubstantiv dazu hat ein Kasra auf dem Ra'. (3) Dies wurde von Muntaji' ibn Nabhan vorgetragen. Es findet sich im Lisan (r-b-b) 1/404 und in Taj al-'Arus 1/263. Al-Baww: das Kalb. Es wird auch gesagt: seine Haut wird mit Stroh, Thumam-Gras oder anderem Gras ausgestopft, damit die Kamelstute sich ihm zuwendet, wenn ihr Junges gestorben ist, woraufhin es der Mutter des Fohlens genähert wird, damit sie es annimmt und für ihn Milch gibt. (4) Dies wurde bereits auf Seite 19 erwähnt.

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