Das Buch des Iʿtikāf (religiöse Klausur)
Iʿtikāf bedeutet sprachlich: an einer Sache festhalten und die Seele darauf beschränken, sei es als gute Tat oder in anderer Weise. Hierauf bezieht sich das Wort des Erhabenen: {Was sind das für Bildwerke, denen ihr euch hingebt (ʿākifūn)?} (1). Er sagt auch: {Sie halten sich bei ihren Götzen auf (yaʿkufūn)} (2). Al-Khalil sagte: ʿakafa, yaʿkufu und yaʿkifu. Im religiösen Sinne (Scharia) ist es das Verweilen in der Moschee nach einer Weise, die wir darlegen werden. Es ist eine Annäherung an Gott und ein Gehorsamsakt. Gott der Erhabene sagte: {Reinigt Mein Haus für diejenigen, die den Umlauf vollziehen, und für diejenigen, die dort verweilen (al-ʿākifīn)} (3). Er sagte auch: {Und verkehrt nicht mit ihnen, während ihr euch (zum Iʿtikāf) in den Moscheen aufhaltet (ʿākifūn)} (4). Aischa berichtete: Der Prophet (Gott segne ihn und gebe ihm Heil) pflegte die letzten zehn Tage (des Ramadan) den Iʿtikāf zu vollziehen. Dies ist übereinstimmend überliefert (5). Ibn Maja überlieferte in seinen "Sunan" (6) von Ibn ʿAbbas vom Propheten (Gott segne ihn und gebe ihm Heil), dass er über denjenigen, der den Iʿtikāf vollzieht, sagte: "Er hält sich von Sünden fern, und ihm werden an guten Taten so viele zugeschrieben wie demjenigen, der alle guten Taten vollbringt." Dieser Hadith ist schwach (ḍaʿīf). In seinem Isnad befindet sich Farqad al-Sabakhi (7). Abu Dawud sagte: Ich fragte Ahmad (Gott erbarme sich seiner): Kennst du etwas über die Vorzüglichkeit
(1) Sure al-Anbiyāʾ 52. (2) Sure al-Aʿrāf 138. (3) Sure al-Baqara 125. (4) Sure al-Baqara 187. (5) Ausgeführt von al-Bukhari im "Kapitel: Iʿtikāf in den letzten zehn Tagen und Iʿtikāf in allen Moscheen" sowie "Kapitel: Iʿtikāf der Frauen", aus dem Buch des Iʿtikāf. Sahih al-Bukhari 3/63. Und von Muslim im "Kapitel: Iʿtikāf in den letzten zehn Tagen des Ramadan", aus dem Buch des Iʿtikāf. Sahih Muslim 2/830. Ebenso ausgeführt von Abu Dawud im "Kapitel: Iʿtikāf", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/573. Und von Imam Ahmad im "Musnad" 6/50, 92, 168, 169, 232, 279. (6) Im "Kapitel über den Lohn des Iʿtikāf", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Maja 1/567. (7) In den Abschriften: "al-Sanjī" (fälschlicherweise). Siehe seine Biografie in: Tahdhīb al-Tahdhīb 8/262, 263.