Abschnitt: Eine Frau darf in jeder Moschee den Iʿtikāf vollziehen. Es ist keine Bedingung, dass darin das Gemeinschaftsgebet abgehalten wird, da dies für sie nicht verpflichtend ist. Dies ist auch die Ansicht von al-Shāfiʿī. Sie darf jedoch keinen Iʿtikāf in ihrem Haus vollziehen. Abū Ḥanīfa und al-Thawrī (12) sagten: Ihr steht der Iʿtikāf in ihrer Gebetsnische zu Hause zu, und dies ist der Ort, den sie für ihr Gebet festgelegt hat; ihr Iʿtikāf dort ist vorzüglicher, weil ihr Gebet dort vorzüglicher ist. Von Abū Ḥanīfa wurde überliefert, dass ihr Iʿtikāf in der Moschee, in der das Gemeinschaftsgebet stattfindet, nicht gültig sei, da der Prophet (Gott segne ihn und gebe ihm Heil) den Iʿtikāf in der Moschee unterließ, als er die Aufbauten seiner Ehefrauen darin sah, und sagte: „Wollt ihr etwa Frömmigkeit erreichen?!“ (13). Und weil die Gebetsnische in ihrem Haus der Ort der Vorzüglichkeit ihres Gebetes ist, wäre sie der Ort ihres Iʿtikāf, so wie die Moschee für den Mann. Unsere Beweisführung stützt sich auf Sein Wort, des Erhabenen: „...während ihr in den Moscheen im Iʿtikāf seid“. Gemeint sind damit die Orte, die zum Verrichten der Gebete erbaut wurden. Der Ort ihres Gebetes in ihrem Haus ist keine Moschee, da er nicht zum Gebet erbaut wurde. Auch wenn er als Moschee bezeichnet wird, so ist dies metaphorisch gemeint; daher gelten für ihn nicht die rechtlichen Bestimmungen der eigentlichen Moscheen, wie in dem Wort des Propheten (Gott segne ihn und gebe ihm Heil): „Die Erde wurde mir als Moschee gemacht.“ (14). Zudem haben die Ehefrauen des Propheten (Gott segne ihn und gebe ihm Heil) ihn um die Erlaubnis zum Iʿtikāf in der Moschee gebeten, worauf er sie ihnen gewährte. Wäre dies kein Ort für ihren Iʿtikāf gewesen, hätte er es ihnen nicht erlaubt, und wäre der Iʿtikāf anderswo vorzüglicher gewesen, hätte er sie darauf hingewiesen und aufmerksam gemacht. Der Iʿtikāf ist eine gottesdienstliche Handlung (Qurba), für die beim Mann die Moschee Bedingung ist, daher ist sie dies auch für die Frau, wie beim Umkreisen der Kaaba (Ṭawāf). Der Ḥadīth von ʿĀʾisha ist ein Beweis für uns, wie wir erwähnt haben. Er verabscheute ihren Iʿtikāf nur in jener Situation, als ihre Aufbauten zunahmen, aufgrund dessen, was er an ihrem Wetteifern sah. Er missbilligte dies von ihnen aus Sorge um sie, dass ihre Absicht verdorben sein könnte oder ihr Ziel ein falsches wäre. Deshalb sagte er: „Wollt ihr etwa Frömmigkeit erreichen?!“ – in missbilligender Weise, das heißt: „Ihr tut das nicht aus wahrer Frömmigkeit.“ Aus diesem Grund unterließ er den Iʿtikāf, da er vermutete, dass sie nur um das Beisammensein mit ihm wetteiferten. Wäre es aus dem Grund gewesen, den sie (die Gegner) nannten, hätte er sie angewiesen, den Iʿtikāf in ihren Häusern zu vollziehen, und hätte ihnen den Aufenthalt in der Moschee nicht erlaubt. Was das Gebet betrifft, so ist es nicht zulässig, den Iʿtikāf daran zu messen, denn das Gebet des Mannes in seinem Haus ist vorzüglicher, doch ist sein Iʿtikāf dort nicht gültig.
(12) Fehlend im Original. (13) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 457 angeführt. (14) In der Ergänzung: „und reinigend“. Die Überlieferung des Ḥadīth wurde bereits in 1/13 angeführt.