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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 469Abschnitt

Übersetzung · DE

Er sagte: Wenn er ein Bedürfnis hat, so muss er es tun. Ich fragte: Darf der Mann in der Moschee Wudu machen?

Er sagte: Es gefällt mir nicht, wenn er in der Moschee Wudu macht.

Kapitel: Wenn er für etwas hinausgeht, das nicht unerlässlich ist, so verfällt sein Iʿtikāf, auch wenn es nur kurz war. Dies ist auch die Ansicht von Abū Ḥanīfa, Mālik und al-Schāfiʿī. Abū Yūsuf und Muḥammad ibn al-Ḥasan sagten: Er verfällt nicht, es sei denn, es dauert länger als einen halben Tag, da das Wenige vergeben ist. Dies belegen sie damit, dass Ṣafiyya zum Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - kam, um ihn in seinem Iʿtikāf zu besuchen, und als sie aufstand, um zu gehen, ging er mit ihr hinaus, um sie zu begleiten (6). Auch deshalb, weil eine geringe Dauer vergeben ist, wie es der Fall wäre, wenn er beim Gehen langsam wäre. Unsere Argumentation stützt sich darauf, dass es ein Hinausgehen aus seinem Iʿtikāf ohne Notwendigkeit ist, was ihn ungültig macht, genau wie wenn er länger als einen halben Tag verweilen würde. Was das Hinausgehen des Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - betrifft, so ist es möglich, dass er keine andere Wahl hatte (7), da es bei Nacht geschah und er sich um ihre Sicherheit sorgte. Es ist auch möglich, dass er dies tat, weil sein Iʿtikāf ein freiwilliger (Taṭawwuʿ) war; es stand ihm frei, ihn ganz aufzugeben, also stand es ihm auch frei, einen Teil davon aufzugeben, weshalb (8) er ihn unterbrach, als seine Frauen ebenfalls den Iʿtikāf mit ihm vollziehen wollten. Was das Gehen betrifft, so unterscheiden sich die Gewohnheiten der Menschen darin, und eine Änderung der Gangart ist mit Erschwernis verbunden, was hier nicht der Fall ist, da er keinen Grund hat, hinauszugehen.

530 - Rechtsfrage: Er sagte: (Er besucht keinen Kranken und nimmt an keiner Beerdigung teil, es sei denn, er hat dies zur Bedingung gemacht.)

Die Erörterung dieser Rechtsfrage erfolgt in zwei Abschnitten: Der erste befasst sich mit dem Hinausgehen zum Besuch eines Kranken und zur Teilnahme an einer Beerdigung ohne eine solche Bedingung. Über Ahmad gibt es hierzu unterschiedliche Überlieferungen.

Anmerkungen

(6) Ausgeführt von al-Buchārī in: Kapitel „Geht der Mutaʿtikif für seine Bedürfnisse bis zum Moscheetor?“, aus dem Buch des Iʿtikāf. Und in: Kapitel „Die Beschreibung des Iblīs und seiner Truppen“, aus dem Buch der Schöpfungsgeschichte. Ṣaḥīḥ al-Buchārī 3/64, 4/150. Sowie Abū Dāwūd in: Kapitel „Der Mutaʿtikif betritt das Haus für seine Bedürfnisse“, aus dem Buch des Fastens. Und in: Kapitel „Über das gute Denken“, aus dem Buch des Adab. Sunan Abī Dāwūd 1/575, 2/595. Ibn Mādscha in: Kapitel „Der Mutaʿtikif, den seine Familie in der Moschee besucht“, aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Mādscha 1/566. Al-Dārimī in: Kapitel „Der Iʿtikāf des Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm“, aus dem Buch des Fastens. Sunan al-Dārimī 2/27. Und Imām Ahmad in: al-Musnad 6/337. (7) Aus B und M ausgefallen. (8) In A: "Und er war ebenso".

Arabisch (Quelle)

قال: إذا كان له حَاجَةٌ لا بُدَّ له من ذلك. قلت: يَتَوَضَّأُ الرَّجُلُ فى المسجدِ؟

قال: لا يُعْجِبُنِى أن يَتَوَضَّأَ فى المسجدِ.

فصل: إذا خَرَجَ لما له منه بُدٌّ، بَطَلَ اعْتِكافُه وإنْ قَلَّ. وبه قال أبو حنيفةَ، ومالِكٌ، والشَّافِعِىُّ. وقال أبو يوسفَ، ومحمدُ بن الحسنِ: لا يَفْسُدُ حتَّى يكونَ أكْثَرَ من نِصْفِ يَوْمٍ؛ لأَنَّ اليَسِيرَ مَعْفُوٌّ عنه، بِدَلِيلِ أنَّ صَفِيَّةَ أَتَتِ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- تَزُورُه فى مُعْتَكَفِه، فلمَّا قامَتْ لِتَنْقَلِبَ خَرَجَ معها لِيَقْلِبَها (٦). ولأنَّ اليَسِيرَ مَعْفُوٌّ عنه، بِدَلِيلِ ما لو تَأَنَّى فى مَشْيِه. ولَنا، أَنَّه خُرُوجٌ من مُعْتَكَفِه لغيرِ حاجَةٍ، فأبْطَلَهُ، كما لو أقامَ أَكْثَرَ من نِصْفِ يَوْمٍ، وأمَّا خُرُوجُ النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فيَحْتَمِلُ أَنَّه لم يَكُنْ له منه (٧) بُدٌّ؛ لأنَّه كان لَيْلًا، فلم يَأْمَنْ عليها، ويَحْتَمِلُ أنَّه فَعَلَ ذلك لِكَوْنِ اعْتِكافِه تَطَوُّعًا، له تَرْكُ جَمِيعِه، فكان له تَرْكُ بَعْضِه، ولذلك (٨) تَرَكَهُ لمَّا أرادَ نِسَاؤُهُ الاعْتِكافَ معه. وأمَّا المَشْىُ فَتَخْتَلِفُ فيه طِبَاعُ النَّاسِ، وعليه فى تَغْيِيرِ مَشْيِه مَشَقَّةٌ، ولا كذلك هاهُنا، فإنَّه لا حَاجَةَ به إلى الخُرُوجِ.

٥٣٠ - مسألة؛ قال: (ولَا يَعُودُ مَرِيضًا، ولَا يَشْهَدُ جِنَازَةً، إلَّا أنْ يَشْتَرِطَ ذلِكَ)

الكلامُ فى هذه المسألةِ فى فَصْلَيْنِ: أحدُهما، فى الخُرُوجِ لِعِيادَةِ المَرِيضِ وشُهُودِ الجِنازَةِ، مع عَدَمِ الاشْتِراطِ. واخْتَلَفَتِ الرِّوَايَةُ عن أحمدَ فى ذلك،

Anmerkungen

(٦) أخرجه البخارى، فى: باب هل يخرج المعتكف لحوائجه إلى باب المسجد، من كتاب الاعتكاف. وفى: باب صفة إبليس وجنوده، من كتاب بدء الخلق. صحيح البخارى ٣/ ٦٤، ٤/ ١٥٠. وأبو داود، فى: باب المعتكف يدخل البيت لحاجته، من كتاب الصِّيام. وفى: باب فى حسن الظَّنّ، من كتاب الأدب. سنن أبي داود ١/ ٥٧٥، ٢/ ٥٩٥. وابن ماجه، فى: باب فى المعتكف يزوره أهله فى المسجد، من كتاب الصِّيام. سنن ابن ماجه ١/ ٥٦٦. والدارمى، فى: باب إعتكاف النَّبِيّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، من كتاب الصوم. سنن الدارمى ٢/ ٢٧. والإِمام أحمد، فى: المسند ٦/ ٣٣٧.(٧) سقط من: ب، م.(٨) فى أ: "وكان كذلك".

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