Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 532 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn eine Unruhe auftritt und er fürchtet, sein I'tikaf abbrechen zu müssen, kann er, sobald er sich sicher fühlt, an das bisherige anknüpfen, sofern er bestimmte Tage gelobte. Er muss die versäumten Tage nachholen und die Sühneleistung für einen Eid erbringen. Dasselbe gilt für den Aufruf zum Kampf [Nafīr], wenn sein Beistand benötigt wird.) · ShamelaTranslate