Ḥanbal sagte: Ich hörte Abū ʿAbd Allāh sagen: Der Iʿtikāf-Teilnehmer darf nichts verkaufen oder kaufen, außer dem, was für ihn unumgänglich ist, wie Nahrung oder Ähnliches. Was jedoch den Handel sowie das Nehmen und Geben angeht, so ist nichts davon zulässig. Al-Schāfiʿī sagte: Es ist nichts einzuwenden, wenn er verkauft, kauft, näht und sich unterhält, solange es keine Sünde ist. Wir stützen uns auf das, was ʿAmr ibn Schuʿaib von seinem Vater über seinen Großvater überlieferte, dass der Prophet (s) den Verkauf und Kauf in der Moschee untersagte. Dies überlieferte al-Tirmidhī und sagte: Ein ḥasan (guter) Ḥadīth. ʿImrān al-Qaṣīr sah einen Mann in der Moschee verkaufen und sagte: O du, dies ist der Markt des Jenseits; wenn du verkaufen willst, dann geh hinaus auf den Markt der Welt. Und wenn dies außerhalb des Zustands des Iʿtikāf verboten ist, dann ist es währenddessen erst recht verboten. Was das Handwerk betrifft, so besagt der offensichtliche Wortlaut von al-Khiraqī, dass das, womit er seinen Lebensunterhalt verdient, nicht zulässig ist, da dies gleichbedeutend mit dem Handel durch Verkauf und Kauf ist. Zulässig ist, was er für sich selbst tut, wie das Nähen seines Hemdes oder Ähnliches. Al-Marwadhī überlieferte: Ich fragte Abū ʿAbd Allāh über den Iʿtikāf-Teilnehmer, hältst du es für zulässig, dass er näht? Er sagte: Es ziemt sich nicht für ihn, den Iʿtikāf zu vollziehen, wenn er dies zu tun beabsichtigt. Al-Qāḍī sagte: Das Nähen in der Moschee ist nicht zulässig, unabhängig davon, ob er darauf angewiesen ist oder nicht, sei es wenig oder viel; denn dies ist eine Lebensgrundlage oder eine Beschäftigung, die vom Iʿtikāf ablenkt, weshalb es dem Verkauf und Kauf dort gleicht. Das Beste ist, dass ihm das erlaubt ist, was er davon benötigt, wenn es sich um eine geringfügige Sache handelt, etwa wenn sein Hemd aufreißt und er es näht, oder wenn sich etwas löst, das befestigt werden muss, und er es befestigt; denn dies ist eine Kleinigkeit, die dem Bedürfnis entspringt, und verläuft somit analog zum Anziehen seines Hemdes und Turbans und deren Ablegen.
Abschnitt: Es ist für den Iʿtikāf-Teilnehmer empfohlen, sich mit dem Gebet, dem Rezitieren des Korans, dem Gedenken Gottes (des Erhabenen) und ähnlichen rein gottesdienstlichen Handlungen zu beschäftigen. Er soll sich von Dingen fernhalten, die ihn in Worten und Taten nichts angehen, und nicht zu viel sprechen, denn wer viel spricht, dem unterlaufen viele Fehler. Im Ḥadīth heißt es: "Zur Schönheit des Islams eines Menschen gehört, dass er das lässt, was ihn nichts angeht."
(1) In: Kapitel über das, was bezüglich der Abscheulichkeit des Verkaufens, Kaufens und des Rezitierens von Gedichten in der Moschee überliefert wurde, aus den Kapiteln über das Gebet. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 2/118. Ebenso überlieferte es Abū Dāwūd in: Kapitel über das Bilden von Kreisen am Freitag vor dem Gebet, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd 1/248. Und al-Nasāʾī in: Kapitel über das Verbot des Verkaufens und Kaufens in der Moschee, aus dem Buch der Moscheen. al-Mudschtabā 2/37. Und Ibn Mādscha in: Kapitel über das, was in Moscheen verabscheut wird, aus dem Buch der Moscheen. Sunan Ibn Mādscha 1/247. Und Imam Aḥmad in: al-Musnad 2/179, 212.
حَنْبَلٌ: سمعتُ أبا عبدِ اللهِ يقولُ: المُعْتَكِفُ لا يَبِيعُ ولا يَشْتَرِى إلَّا ما لا بُدَّ له منه، طَعامٌ أو نحوُ ذلك، فأمَّا التِّجارَةُ، والأَخْذُ والعَطَاءُ، فلا يجوزُ شىءٌ من ذلك. وقال الشَّافِعِىُّ: لا بَأْسَ أن يَبِيعَ ويَشْتَرِىَ، ويَخِيطَ، ويَتَحَدَّثَ، ما لم يَكُنْ مَأْثَمًا. ولَنا، ما رَوَى عَمْرُو بن شُعَيْبٍ، عن أبِيهِ، عن جَدِّهِ، أنَّ النَّبىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- نَهَى عن البَيْعِ والشِّرَاءِ فى المسجدِ. رَوَاهُ التِّرْمِذِىُّ (١)، وقال: حَدِيثٌ حَسَنٌ. ورَأَى عِمْرانُ القَصِيرُ رَجُلًا يَبِيعُ فى المسجدِ، فقال: يا هذا، إنَّ هذا سُوقُ الآخِرَةِ، فإنْ أرَدْتَ البَيْعَ فاخْرُجْ إلى سُوقِ الدُّنْيَا. وإذا مُنِعَ من البَيْعِ والشِّرَاءِ فى غير حالِ الاعْتِكافِ، ففيه أَوْلَى. فأمَّا الصَّنْعَةُ، فظاهِرُ كلامِ الخِرَقِىِّ، أنَّه لا يجوزُ منها ما يَكْتَسِبُ به؛ لأنَّه بِمَنْزِلَةِ التِّجَارَةِ بِالبَيْعِ والشِّراءِ. ويجوزُ ما يَعْمَلُه لِنَفْسِه، كخِياطَةِ قَمِيصِه ونَحْوِهِ. وقد رَوَى المَرُّوذِىُّ قال: سألتُ أبا عبدِ اللهِ، عن المُعْتَكِفِ، تَرَى له أن يَخِيطَ؟ قال: لا يَنْبَغِى له أن يَعْتَكِفَ إذا كان يُرِيدُ أن يَفْعَلَ. وقال القاضى: لا تجوزُ الخِياطَةُ فى المسجدِ، سَوَاءٌ كان مُحْتَاجًا إليها أو لم يَكُنْ، قَلَّ أو كَثُرَ؛ لأنَّ ذلك مَعِيشَةٌ أو تَشَغُّلٌ عن الاعْتِكَافِ، فأشْبَهَ البَيْعَ والشِّرَاءَ فيه. والأوْلَى أن يُبَاحَ له ما يَحْتَاجُ إليه من ذلك، إذا كان يَسِيرًا، مثل أن يَنْشَقَّ قَمِيصُه فيَخِيطَه، أو يَنْحَلَّ شىءٌ يَحْتَاجُ إلى رَبْطٍ فيَرْبِطَه؛ لأنَّ هذا يَسِيرٌ تَدْعُو الحاجةُ إليه، فجَرَى مَجْرَى لُبْسِ قَمِيصِه وعِمَامَتِه وخَلْعِهما.
فصل: يُسْتَحَبُّ لِلْمُعْتَكِفِ التَّشَاغُلُ بالصَّلاةِ وتِلاوَةِ القُرْآنِ، وذِكْرِ اللهِ تعالى
(١) فى: باب ما جاء فى كراهية البيع والشراء وإنشاد الشعر فى المسجد، من أبواب الصَّلاة. عارضة الأحوذى ٢/ ١١٨.كما أخرجه أبو داود، فى: باب التحلق يوم الجُمُعَة قبل الصَّلاة، من كتاب الصَّلاة. سنن أبي داود ١/ ٢٤٨. والنسائى، فى: باب النهى عن البيع والشراء فى المسجد، من كتاب المساجد. المجتبى ٢/ ٣٧. وابن ماجه، فى: باب ما يكره فى المساجد، من كتاب المساجد. سنن ابن ماجه ١/ ٢٤٧. والإِمام أحمد، فى: المسند ٢/ ١٧٩، ٢١٢.