ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 49410 – Rechtsfrage: Er sagte: (Bei Ziegen wird ein zweijähriges Tier entnommen, bei Schafen ein einjähriges)

Übersetzung · DE

Ablauf (13) des Jahres, und die Anzahl erhöht die Zakat durch ihre Zunahme, anders als beim Alter. Wenn wir dieser Überlieferung folgen, so gilt: Wenn die Muttertiere sterben und nur eines übrig bleibt, wird das Jahr nicht unterbrochen; sterben sie jedoch alle, so wird das Jahr unterbrochen.

410 – Rechtsfall; Er sagte: (Und von den Ziegen nimmt man das Thani [zweijährige Tier], und von den Schafen das Jada' [einjähriges Lamm])

Die Gesamtaussage dazu ist, dass für die Zakat der Schafe nur das Jada' vom Schaf – also ein Tier, das sechs Monate alt ist – und das Thani von der Ziege – ein Tier, das ein Jahr alt ist – ausreicht. Wenn der Eigentümer freiwillig ein Tier wählt, das in Bezug auf das Alter besser ist als diese beiden (1), so ist dies zulässig. Wenn das Pflichtmaß innerhalb des Nisab liegt, so nimmt er dieses; wenn jedoch das gesamte Vermögen über dem Pflichtmaß liegt, hat der Eigentümer die Wahl, entweder eines von diesen zu geben oder das Pflichtmaß zu kaufen und dieses abzugeben. Dies ist auch die Ansicht von al-Shafi'i. Abu Hanifa sagte in einer seiner zwei Überlieferungen: Es reicht von beiden zusammen nur das Thani aus, da sie zwei Arten derselben Gattung sind, sodass die Pflichtabgabe bei beiden gleich ist, wie bei den Arten der Kamele und Rinder. Malik sagte: Das Jada' von beiden reicht aus, aufgrund dessen und aufgrund des Wortes des Propheten (ﷺ): "Unser Recht besteht nur im Jada' und im Thani" (2). Unser Argument für die Zulässigkeit der Abgabe eines Jada' von Schafen neben diesem Hadith ist die Aussage von Si'r ibn Daysam: "Zwei Männer kamen zu mir auf einem Kamel und sagten: Wir sind Gesandte des Gesandten Allahs (ﷺ) zu dir, damit du die Zakat deiner Schafe leistest. Ich fragte: Welches nehmt ihr? Sie sagten: Eine 'Anaq [junge Ziege], ein Jada' oder ein Thani." Dies wurde von Abu Dawud (3) überliefert. Unser Argument [gegen Malik; stützt sich auf das, was] (4) Suwayd ibn Ghafala überlieferte: "Der Steuereinnehmer des Gesandten Allahs (ﷺ) kam zu uns und sagte: Uns wurde befohlen, das Jada' von den Schafen und das Thani von den Ziegen zu nehmen" (5). Dies ist explizit und enthält die Erläuterung der absoluten Aussagen in den beiden vorangegangenen Hadithen, und zwar deshalb, weil das Jada'-Schaf

Anmerkungen

(13) In (b): "hulul". (1) In (a) und (m): "minha". (2) Al-Zayla'i sagte: Ein gharib Hadith. Siehe: Nasb al-Raya 2/354. Ibn Hajar erwähnte, dass dies die Aussage des Steuereinnehmers (al-musaddiq) ist. Siehe: Talkhis al-Habir 2/153. (3) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 45 angeführt. (4) In (m): "was Malik von... überlieferte". Ein Fehler. (5) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 45 angeführt.

Arabisch (Quelle)

حَوْلِ (١٣) الحَوْلِ، والعَدَدُ تَزيدُ الزكاةُ بِزِيَادَتِه، بِخلَافِ السِّنِّ، فإذا قُلْنا بهذه الرِّوَايَةِ، فإذا ماتَتِ الأُمَّهَاتُ إلَّا وَاحِدَةً، لم يَنْقَطِعِ الحَوْلُ، وإن ماتَتْ كلُّها، انْقَطَعَ الحَوْلُ.

٤١٠ - مسألة؛ قال: (ويُؤْخَذُ مِنَ الْمَعْزِ الثَّنِيُّ، ومِنَ الضَّأْنِ الجَذَعُ)

وجُمْلَتُه أَنَّه لا يُجْزِئُ فى صَدَقَةِ الغَنَمِ إلَّا الجَذَعُ من الضَّأْنِ، وهو ما لَه سِتَّةُ أَشْهُرٍ، والثَّنِىُّ من المَعْزِ، وهو ما لَه سَنَةٌ. فإنْ تَطَوَّعَ المالِكُ بِأَفْضَلَ منهما (١) فى السِّنِّ جَازَ، فإن كان الفَرْضُ فى النِّصَابِ أَخَذَهُ، وإن كان كُلُّه فَوْقَ الفَرْضِ خُيِّرَ المالِكُ بين دَفْعِ وَاحِدَةٍ منه، وبين شِرَاءِ الفَرْضِ فيُخْرِجُه. وبهذا قال الشَّافِعِىُّ. وقال أبو حنيفةَ، فى إحْدَى الرِّوَايَتَيْنِ عنه: لا يُجْزِئُ إلَّا الثَّنِيَّةُ منهما جَمِيعًا؛ لأنَّهما نَوْعَا جِنْسٍ، فكان الفَرْضُ منهما وَاحِدًا، كأنْوَاعِ الإِبِلِ والبَقَرِ. وقال مَالِكٌ: تُجْزِئُ الجَذَعَةُ منهما؛ لذلك، ولِقَوْلِ النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "إنَّمَا حَقُّنَا فى الجَذَعَةِ والثَّنِيَّةِ" (٢). ولَنا، على جَوَازِ إخْرَاجِ الجَذَعَةِ من الضَّأنِ مع هذا الخَبَرِ، قَوْلُ سِعْر ابن دَيْسَم: أَتَانِى رَجُلَانِ على بَعِيرٍ، فقالا: إنَّا رسولَا رَسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- إليكَ، لِتُؤَدِّىَ صَدَقَةَ غَنَمِكَ. قلتُ: فَأىَّ شىءٍ تَأْخُذَانِ؟ قالا: عَنَاقٌ، جَذَعَةٌ أو ثَنِيَّةٌ. أخْرَجَهُ أبو دَاوُدَ (٣). ولَنا [على مالكٍ؛ ما رَوَى] (٤) سُوَيْدُ بن غَفَلَةَ، قال: أتَانَا مُصَدِّقُ رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، وقال: أُمِرْنَا أنْ نَأْخُذَ الجَذَعَةَ من الضَّأْنِ، والثَّنِيَّةَ من المَعْزِ (٥). وهذا صَرِيحٌ، وفيه بَيَانُ المُطْلَقِ فى الحَدِيثَيْنِ قبلَه، ولأنَّ جَذَعَةَ الضَّأْنِ

Anmerkungen

(١٣) فى ب: "حلول".(١) فى ا، م: "منها".(٢) قال الزيلعى: حديث غريب. انظر: نصب الراية ٢/ ٣٥٤. وذكر ابن حجر أن هذا من قولالمصدق. انظر: تلخيص الحبير ٢/ ١٥٣.(٣) تقدم تخريجه فى صفحة ٤٥.(٤) فى م: "ما روى مالك عن". خطأ.(٥) تقدم تخريجه فى صفحة ٤٥.

ZurückBand 4 · Seite 49Weiter
Zurück4·49Weiter