Das Übergehen des Textes ist nicht zulässig. Wenn dies feststeht, so wird bei der Vermischung der Beschaffenheiten die Teilhabe an fünf Merkmalen berücksichtigt: der Weideplatz (Masrah), der Nachtruheplatz (Mabit), der Melkplatz (Mahlab), die Tränke (Maschrab) und der Zuchtstier (Fahl). Ahmad sagte: Die zwei Teilhaber sind diejenigen, deren Hirte einer ist, deren Nachtruheplatz einer ist und deren Tränke eine ist. Ahmad nannte in seiner Äußerung noch eine sechste Bedingung, nämlich den Hirten. Al-Khiraqi sagte: "Ihr Weideland und ihr Weideplatz waren ein und derselbe." Es ist möglich, dass er mit dem Weideland den Hirten meinte, damit dies mit der Aussage Ahmads übereinstimmt, und weil das Weideland dem Weideplatz entspricht. Ibn Hamid sagte: Das Weideland (7) und der Weideplatz sind eine einzige Bedingung, und Ahmad erwähnte den Weideplatz nur, damit dort ein einziger Hirte vorhanden ist. Die Grundlage hierfür ist das, was al-Daraqutni in seinen "Sunan" (8) mit seiner Überlieferungskette von Sa'd ibn Abi Waqqas überlieferte, der sagte: Ich hörte den Gesandten Gottes - Friede und Segen seien auf ihm - sagen: "Es darf nicht zwischen Getrenntem zusammengeführt und nicht zwischen Vereintem getrennt werden aus Furcht vor der Zakat. Und die zwei Teilhaber sind diejenigen, die sich bei der Tränke, dem Zuchtstier und dem Hirten vereinen." Es wurde auch "Weideland" (9) überliefert. Ähnlich äußerte sich al-Shafi'i. Einige Gefährten Maliks sagten: Bei der Vermischung werden nur zwei Bedingungen berücksichtigt: der Hirte und das Weideland, gemäß seinem Wort - Friede und Segen seien auf ihm -: "Es darf nicht zwischen Vereintem getrennt und nicht zwischen Getrenntem zusammengeführt werden." Die Zusammenführung wird dadurch erreicht und als Vermischung bezeichnet, daher genügte dies. Wir entgegnen mit seinem Wort - Friede und Segen seien auf ihm -: "Und die zwei Teilhaber sind diejenigen, die sich bei der Tränke, dem Hirten und dem Zuchtstier vereinen." Falls eingewendet wird: Warum habt ihr dann eine Ergänzung dazu berücksichtigt? Wir antworten: Dies ist ein Hinweis auf die übrigen Bedingungen und eine Aufhebung dessen, was sie erwähnten, und weil jedes dieser Merkmale (10) eine Wirkung hat. Daher wurde es wie das Weideland berücksichtigt. Wenn dies feststeht, so ist der Nachtruheplatz bekannt; es ist der Ort (Marah), an den das Vieh abends zurückkehrt. Gott, der Erhabene, sagt: {Wenn ihr sie abends zurückbringt und wenn ihr sie morgens austreibt} (11). Und der Weideplatz
(7) In A, B und M: "der Hirte". (8) In: Kapitel zur Erklärung der beiden Teilhaber..., aus dem Buch der Zakat. Sunan al-Daraqutni 2/104. (9) Im Original, B: "das Weideland". (10) Im Original: "die Arten". (11) Sure an-Nahl 6.