Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.
Buch über die Zakah (Almosensteuer)
Abu Muhammad ibn Qudama sagte (1): Die Zakah leitet sich von zakāʾ (Reinheit), namāʾ (Wachstum) und ziyāda (Zunahme) ab; sie wurde so genannt, weil sie das Vermögen bereichert und wachsen lässt. Man sagt: Zaka al-zarʿ, wenn der Ertrag einer Ernte reichlich ist, und zakat al-nafaqa, wenn in den Ausgaben Segen liegt. In der Scharia ist sie ein Anrecht (Recht), das auf dem Vermögen lastet; wenn der Begriff in den Quellen der Scharia ohne weitere Zusätze verwendet wird, bezieht er sich darauf. Die Zakah ist eine der fünf Säulen des Islam. Sie ist verpflichtend durch das Buch Allahs des Erhabenen, die Sunna Seines Gesandten - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - und den Konsens (Iǧmāʿ) seiner Gemeinschaft. Was das Buch anbelangt, so ist es das Wort Allahs des Erhabenen: {Und entrichtet die Zakah} (2). Was die Sunna betrifft, so sandte der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - Muʿādh in den Jemen und sagte: „Lehre sie, dass Allah ihnen eine Sadaqa (Almosen) zur Pflicht gemacht hat, die von ihren Reichen genommen und an ihre Armen zurückgegeben wird.“ Dies ist ein übereinstimmend überlieferter Hadith (3). Es gibt zahlreiche andere Verse und Berichte neben diesen beiden. Die Muslime aller Epochen sind sich über ihre Verpflichtung einig, und die Gefährten - Allahs Wohlgefallen auf ihnen - waren sich einig über den Kampf gegen diejenigen, die sie verweigern. Al-Bukhari überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Abu Huraira, dass er sagte: Als der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - starb und Abu Bakr (Kalif) wurde, und einige der Araber vom Glauben abfielen, sagte Umar: Wie willst du die Menschen bekämpfen, obwohl der Gesandte Allahs - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - gesagt hat: „Mir wurde befohlen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie sagen: Es gibt keinen Gott außer Allah. Wer dies sagt, der hat sein Vermögen und sein Leben vor mir geschützt, außer bei einer rechtmäßigen Forderung, und seine Abrechnung obliegt Allah“? Er (Abu Bakr) sagte: Bei Allah, ich werde gegen denjenigen kämpfen, der zwischen dem Gebet und der Zakah unterscheidet; denn die Zakah ist das Recht auf das Vermögen. Bei Allah, wenn sie mir ein Zicklein (4) verweigerten, das sie dem Gesandten Allahs - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - zu entrichten pflegten, würde ich sie für deren Verweigerung bekämpfen (5). Umar sagte: Bei Allah, es war nicht anders, als dass ich sah, wie Allah die Brust von Abu Bakr für den Kampf geweitet hatte, und so erkannte ich, dass dies die Wahrheit ist (6). Abu Dawud überlieferte dies ebenfalls und sagte: „Wenn sie mir einen Strick (ʿiqāl) verweigerten.“ Abu Ubaid sagte: Der ʿiqāl ist die Sadaqa eines Jahres (7). Der Dichter sagte (8):
Er forderte einen Strick ein und ließ uns nichts als vertrocknetes Pflanzenwerk... Wie wäre es erst gewesen, wenn Amr zwei Stricke eingefordert hätte (9)?
Es wurde gesagt: Wenn sie die Pflichtabgabe (Farīḍa) erhoben, nahmen sie dazu auch deren Strick (ʿiqāl) (10). Wer es als „Zicklein“ (ʿanāq) überliefert, für den liegt in seiner Überlieferung ein Beweis dafür, dass auch ein kleines Tier von den Jungen genommen wird.
Abschnitt: Wer ihre Verpflichtung aus Unwissenheit darüber leugnet und zu denjenigen gehört, die dies nicht wissen können – entweder aufgrund seines erst kürzlichen Übertritts zum Islam oder (11) weil er in einer Wüste weitab von den Zentren aufgewachsen ist –, dem ist die Verpflichtung zu erklären, und er wird nicht als ungläubig (Kāfir) eingestuft; denn er ist entschuldigt, selbst wenn er ein Muslim wäre, der in den Ländern des Islam unter den Leuten aufgewachsen ist.
(1) Gharīb al-Ḥadīth 1/184. (2) Sura al-Baqara 43. (3) Bereits erwähnt in: 1/275. Hinzuzufügen ist: Auch al-Tirmidhi hat ihn in der Abteilung über die Abneigung gegen die Entnahme der besten Teile des Vermögens bei der Sadaqa, aus den Kapiteln über die Zakah, herausgebracht. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 3/117, 118. (4) ʿAnāq: Das Weibchen der Ziegen- oder Schafjungen von der Geburt bis zur Vollendung eines Jahres.
بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَنِ الرَّحِيمِ
كتابُ الزَّكاةِ
قال أَبو محمدِ بن قُتَيْبَةَ (١): الزَّكاةُ من الزَّكاءِ والنَّماءِ والزِّيادَةِ؛ سُمِّيَتْ بذلك لأنَّها تُثَمِّرُ المَالَ وتُنَمِّيهِ. يقال: زَكَا الزَّرْعُ، إذا كَثُرَ رَيْعُهُ. وزَكَتِ النَّفَقَةُ، إذا بُورِكَ فيها. وهى فى الشَّرِيعَةِ حَقٌّ يَجِبُ فى المالِ، فَعِنْدَ إطْلَاقِ لَفْظِهَا فى مَوَارِدِ الشَّرِيعَةِ يَنْصَرِفُ إلى ذلك. والزَّكَاةُ أحَدُ أَرْكانِ الإسلامِ الخَمْسَة، وهى وَاجِبَةٌ بكِتابِ اللهِ تعالى، وسُنَّةِ رَسُولِه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، وإجْماعِ أُمَّتِهِ؛ أمّا الكِتَابُ، فقولُ اللهِ تعالى: {وَآتُوا الزَّكَاةَ} (٢). وأما السُّنَّةُ، فإن النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- بَعَثَ مُعَاذًا إلى اليَمَنِ، فقال: "أعْلِمْهُمْ أنَّ اللهَ افْتَرَضَ عليهم صَدَقَةً تُؤْخَذُ من أغْنِيَائِهِم، فَتُرَدُّ فى فُقَرَائِهِمْ". مُتَّفَقٌ عليه (٣). فى آيٍ وأخْبَارٍ سِوَى هذَيْنِ كَثِيرَةٍ. وأجْمَعَ المسلمون فى جَمِيعِ الأعْصارِ على وُجُوبِها، واتَّفَقَ الصَّحابَةُ رَضِىَ اللهُ عنهم على قِتَالِ مَانِعِيها، فَرَوَى البُخارِىُّ بإسْنَادِهِ عن أبى هُرَيْرَةَ، قال: لمَّا تُوُفِّىَ النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، وكان أبو بكرٍ، وكَفَرَ من كَفَرَ من العَرَبِ، فقال عمرُ: كيف تُقاتِلُ النَّاسَ، وقد قال رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "أُمِرْتُ أن أُقَاتِلَ النّاسَ حتى يَقُولُوا لَا إله إلَّا اللهُ، فَمَنْ قَالَها فَقَدْ عَصَمَ مِنِّى مَالَه ونَفْسَه إلَّا بِحَقِّه، وحِسَابُهُ عَلَى اللهِ"؟ فقال: واللهِ لأُقَاتِلَنَّ مَن فَرَّقَ بين الصَّلاةِ والزَّكاةِ؛ فإن الزَّكَاةَ حَقُّ المَالِ، واللهِ لو مَنَعُونِى عَنَاقًا (٤) كانُوا يُؤدُّونَها إلى رَسُول
(١) غريب الحديث ١/ ١٨٤.(٢) سورة البقرة ٤٣.(٣) تقدم فى: ١/ ٢٧٥. ويضاف إليه: وأخرجه الترمذى، فى: باب ما جاء فى كراهة أخذ خيار المال فى الصدقة، من أبواب الزكاة. عارضة الأحوذى ٣/ ١١٧، ١١٨.(٤) العناق: الأنثى من أولاد المعز والغنم من حين الولادة إلى تمام حول.