nicht zur Gattung des weidenden Viehs (Bahimat al-An'am) gehören, daher ist für sie keine Zakat verpflichtend, ebenso wie für wilde Tiere. Ihr Hadith wird von Ghurak (23) as-Sa'di überliefert, und er ist schwach. Was nun Umar betrifft, so nahm er von ihnen nur etwas an, das sie freiwillig gaben, und sie baten ihn, es anzunehmen, wobei er sie dafür durch die Versorgung ihrer Sklaven entschädigte. So überlieferte Imam Ahmad (24) mit seinem Isnad von Haritha, er sagte: „Es kamen Leute aus Syrien zu Umar und sagten: ‚Wir haben Vermögen, Pferde und Sklaven erworben, und wir möchten, dass wir darauf Zakat entrichten und uns dadurch reinigen können.‘ Er sagte: ‚Was meine beiden Gefährten vor mir nicht getan haben, werde ich nicht tun.‘ Dann beriet er sich mit den Gefährten des Gesandten Allahs – Friede sei auf ihm –, darunter war auch Ali, der sagte: ‚Es ist gut, sofern es keine Dschizya wird, für die sie nach dir zur Rechenschaft gezogen werden.‘ Ahmad sagte: ‚Umar nahm es dann von ihnen entgegen und versorgte ihre Sklaven.‘ Somit wurde der Hadith von Umar aus mehreren Gründen zu einem Argument gegen sie: Erstens seine Aussage: ‚Was meine beiden Gefährten vor mir nicht getan haben‘, womit er den Propheten – Friede sei auf ihm – und Abu Bakr – möge Allah mit ihm zufrieden sein – meinte. Wäre es verpflichtend gewesen, hätten sie es nicht unterlassen. Zweitens, dass Umar sich weigerte, es anzunehmen, und es ihm nicht gestattet ist (26), sich einer Pflicht zu entziehen. Drittens die Aussage Alis: ‚Es ist gut, sofern es keine Dschizya wird, für die sie nach dir zur Rechenschaft gezogen werden.‘ Er nannte es (27) Dschizya, falls sie dazu verpflichtet würden, und machte seine Güte (28) davon abhängig, dass sie nicht dazu verpflichtet werden, was darauf hinweist, dass ihre Besteuerung diesbezüglich nicht zulässig ist. Viertens, Umars Beratung mit seinen Gefährten über die Annahme; wäre es verpflichtend gewesen, hätte er keine Beratung benötigt. Fünftens, dass ihm niemand außer Ali zur Annahme unter dieser von ihm genannten Bedingung riet; wäre es verpflichtend gewesen, hätten sie dazu geraten. Sechstens, dass Umar sie durch die Versorgung ihrer Sklaven dafür entschädigte, und für die Zakat wird kein Ersatz entgegengenommen. Und es ist nicht korrekt, dies analog zu behandeln mit...
(23) In den Manuskripten: „Aurak“. Er ist Ghurak ibn al-Khadram, wie ad-Daraqutni erwähnte. Siehe Mizan al-I'tidal 3/337. (24) Im: al-Musnad 1/14. Ebenso überliefert von ad-Daraqutni, im: Kapitel „Die Zakat auf Handelsgut und ihr Entfall bei Pferden und Sklaven“, aus dem Buch der Zakat. Sunan ad-Daraqutni 2/126. Und al-Bayhaqi, im: Kapitel „Keine Almosen auf Pferde“, aus dem Buch der Zakat. as-Sunan al-Kubra 4/118, 119. (25) Im Original: „Qabla“ (vor). (26) Fehlt in M. (27) In A und M: „fasamma“ (so nannte er es). (28) Fehlt in A und M.