…für das Eigentum, da Gott der Erhabene das Vermögen für die Kinder Adams erschaffen hat, damit sie sich damit bei der Erfüllung der gottesdienstlichen Pflichten und den Lasten der religiösen Verpflichtungen unterstützen können. Gott der Erhabene sprach: „Er ist es, Der für euch alles, was auf der Erde ist, erschaffen hat“ (2). Somit bildet das Menschsein die Grundlage für das Eigentum und die Eignung dafür, ebenso wie es die Grundlage für die religiöse Verpflichtung und den Gottesdienst bildet. Demnach gibt es keine Zakat für den Herrn auf das Vermögen des Sklaven, da er es nicht besitzt, und auch nicht für den Sklaven, da sein Eigentum unvollständig ist und die Zakat nur für jemanden mit vollständigem Eigentum verpflichtend ist.
Abschnitt: Wer teilweise frei ist, ist zutagetypflichtig für sein Vermögen; denn er besitzt es (3) durch seinen freien Anteil, und es kann von ihm vererbt werden. Sein Eigentum daran ist vollständig (4), daher obliegt ihm die Zakat wie einem vollständig freien Menschen. Der Mudabbar (ein Sklave, dessen Freiheit nach dem Tod seines Herrn vertraglich zugesichert ist) und die Umm al-Walad (eine Sklavin, die von ihrem Herrn ein Kind bekommen hat) sind dem einfachen Sklaven gleichgestellt, da ihnen die Freiheit fehlt.
418 – Rechtsfall: Er sagte: (Und es gibt keine Zakat für einen Mukatab [einen Sklaven, der sich freikaufen kann].)
Wenn er jedoch zahlungsunfähig wird, beginnt sein Herr für das Vermögen, das er in seiner Hand hält, von vorn mit der Zählung eines Jahres (Hawl) und entrichtet die Zakat, sofern es den Schwellenwert (Nisab) erreicht. Wenn er den Betrag entrichtet und in seiner Hand ein für die Zakat ausreichender Schwellenwert verbleibt, beginnt er damit ein neues Jahr. Wir kennen keinen Dissens unter den Gelehrten darüber, dass der Mukatab keine Zakat entrichten muss, ebenso wenig wie sein Herr auf dessen Vermögen, abgesehen von der Meinung von Abu Thawr. Ibn al-Mundhir erwähnte Ähnliches. Abu Thawr argumentierte, dass die Beschränkung (Hajr) durch den Herrn die Pflicht zur Zakat nicht aufhebt, ähnlich wie die Beschränkung beim Kind, beim Geisteskranken und beim verpfändeten Gegenstand. Von Abu Hanifa wurde überliefert, dass er für den Ertrag aus dessen Land den Zehnten (Uschr) zur Pflicht machte, basierend auf seinem Prinzip, dass der Zehnte eine Abgabe für das Land und keine Zakat sei. Unsere Argumentation stützt sich auf die Überlieferung, dass der Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagte: „Keine Zakat auf das Vermögen eines Mukatab.“ (2) Dies haben die Rechtsgelehrten in ihren Büchern überliefert. Zudem wird die Zakat aus Gründen der Solidarität (Muwasa) verpflichtend…
(1) In M: „fa-in“ [ein] Fehler. (2) Sure al-Baqara 29. (3) In A, M: „yamliku“ [er besitzt]. (4) Im Original ausgelassen. (1) In A, M: „a’lam“ [ich weiß]. (2) Herausgegeben von al-Baihaqi, im Kapitel: „Über denjenigen, der sagt, dass die Zakat seines Vermögens dem Eigentümer obliegt und dass der Sklave nicht besitzen kann“, aus dem Buch der Zakat. As-Sunan al-Kubra 4/109. Und ad-Daraqutni, im Kapitel: „Es gibt keine Zakat auf das Vermögen des Mukatab, bis er freigelassen wird“, aus dem Buch der Zakat. Sunan ad-Daraqutni 2/108.
لِلْمِلْكِ، من قِبَلِ أنَّ اللهَ تَعَالَى خَلَقَ المالَ لِبَنِى آدَمَ لِيَسْتَعِينُوا به على القِيَامِ بِوَظَائِف العِبَادَاتِ، وأعْبَاء التَّكَالِيفِ، قال (١) اللهُ تَعالى: {خَلَقَ لَكُمْ مَا فِي الْأَرْضِ جَمِيعًا} (٢). فبالآدَمِيَّةِ يَتَمَهَّدُ لِلْمِلْكِ ويَصْلُحُ له، كما يَتَمَهَّدُ لِلتَّكْلِيفِ والعِبادَةِ، فعلى هذا لا زكاةَ على السَّيِّدِ فى مَالِ العَبْدِ؛ لأنَّه لا يَمْلِكُهُ، ولا على العَبْدِ؛ لأنَّ مِلْكَهُ نَاقِصٌ، والزكَاةُ إنما تَجِبُ على تَامِّ المِلْكِ.
فصل: ومن بَعْضُه حُرٌّ عليه زَكَاةُ مَالِهِ؛ لأنَّه يَمْلِكُه (٣) بِجُزْئِه الحُرِّ، ويُورَثُ عنه، ومِلْكُه كَامِلٌ فيه (٤)، فكانت زكاتُه عليه، كالحُرِّ الكَامِلِ. والمُدَبَّرُ وأُمُّ الوَلَدِ كالقِنِّ؛ لأنَّه لا حُرِّيَّةَ فيهما.
٤١٨ - مسألة؛ قال: (وَلَا زكَاةَ عَلَى مُكَاتَبٍ)
فإنْ عَجَزَ اسْتَقْبَلَ سَيِّدُه بما فى يَدِه من المَالِ حَوْلًا وزَكَّاهُ، إن كان نِصَابًا، وإن أَدَّى، وبَقِىَ فى يَدِهِ نِصَابٌ لِلزَّكَاةِ، اسْتَقْبَلَ به حَوْلًا. لا نَعْلَمُ (١) خِلَافًا بين أهْلِ العِلْمِ فى أنَّه لا زكاةَ على المُكَاتَبِ؛ ولا على سَيِّدِهِ فى مَالِهِ، إلَّا قَوْلَ أبى ثَوْرٍ. ذَكَرَ ابْنُ المُنْذِرِ نَحْوَ هذا. واحْتَجَّ أبو ثَوْرٍ بأنَّ الحَجْرَ من السَّيِّدِ لا يَمْنَعُ وُجُوبَ الزَّكَاةِ، كالحَجْرِ على الصَّبِىِّ والمَجْنُونِ والمَرْهُونِ. وحُكِىَ عن أبى حنيفةَ، أنَّه أوْجَبَ العُشْرَ فى الخَارِجِ من أرْضِهِ، بِنَاءً على أصْلِه فى أن العُشْرَ مُؤْنَةُ الأرْضِ، وليس بِزَكَاةٍ. ولَنا، ما رُوِىَ أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، قال: "لَا زَكَاةَ فِى مَالِ المُكَاتَبِ" (٢). رَوَاه الفُقَهاءُ فى كُتُبِهِم، ولأنَّ الزكاةَ تَجِبُ على طَرِيقِ المُوَاسَاةِ،
(١) فى م: "فإن" خطأ.(٢) سورة البقرة ٢٩.(٣) فى أ، م: "يملك".(٤) سقط من: الأصل.(١) فى أ، م: "أعلم".(٢) أخرجه البيهقى، فى: باب من قال زكاة ماله على مالكه وإن العبد لا يملك، من كتاب الزكاة. السنن=