Denn Erbschaft, Kriegsbeute, Geschenke und Ähnliches kommen selten vor und wiederholen sich nicht, weshalb dies keine Mühsal bereitet. Selbst wenn es Mühsal bereiten würde, so wäre diese geringer als die Mühsal bei Gewinnen und Nachwuchs, weshalb ein Analogieschluss (Qiyas) auf diese nicht zulässig ist. Die Erleichterung ist in dem, was wir erwähnten, größer, da der Mensch die Wahl zwischen Aufschub und Vorziehen hat, während bei dem, was sie erwähnten, das Vorziehen zwingend ist. Es besteht kein Zweifel, dass die Wahl zwischen zwei Dingen einfacher ist als die Festlegung auf eines davon, denn bei der Wahl entscheidet er sich für dasjenige, das für ihn einfacher und ihm lieber ist, während bei der Festlegung dieser Vorteil entfällt. Was ihre Zurechnung zum Stammvermögen bezüglich des Nisab angeht, so ist dies deshalb so, weil der Nisab zur Erreichung der Bedürftigkeit (Ghinah) in Betracht gezogen wird, und die Bedürftigkeit wurde bereits mit dem ersten Nisab erreicht. Das Jahr hingegen wird für das Wachstum (24) des Vermögens in Betracht gezogen, damit die Zakat aus dem Gewinn geleistet werden kann. Dies geschieht jedoch nicht durch das Verstreichen des Jahres über das Stammvermögen, weshalb das Jahr zwingend für den Gewinn zu berücksichtigen ist.
Abschnitt: Das Vorhandensein des Nisab wird während des gesamten Jahres berücksichtigt. Wenn das Jahr eine geringfügige Verkürzung erfährt, so sagte Abu Bakr: Es ist erwiesen, dass eine Verkürzung des Jahres um eine Stunde oder zwei Stunden entschuldigt ist. Nach der Ansicht des Qadi deutet das Offensichtliche seiner Aussage darauf hin, dass eine geringfügige Verkürzung während des Jahres die Zakat-Pflicht verhindert; denn er sagte über jemanden, der vierzig Schafe besitzt, wovon eines stirbt und eines geboren wird: Wenn (25) Nachwuchs und Tod zum selben Zeitpunkt geschahen, entfällt die Zakat nicht, weil der Nisab nicht unterschritten wurde. Ebenso, wenn der Nachwuchs vor dem Tod geschah. Wenn jedoch der Tod vor dem Nachwuchs geschah, entfällt die Zakat, weil die Regelung des Jahres durch das Unterschreiten des Nisab hinfällig wurde. Es ist möglich, dass Abu Bakr mit seiner Aussage die Verkürzung am Ende des Jahres meinte, und es ist möglich, dass der Qadi mit dem „selben Zeitpunkt“ einen zeitlich nahen Moment meinte, sodass kein Widerspruch zwischen den beiden Aussagen besteht. Von Abu Hanifa wurde berichtet, dass, wenn der Nisab zu Beginn und Ende des Jahres vollständig ist, eine Verringerung in der Mitte nicht schadet. Unser Beweis ist, dass die Aussage des Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –: „Es gibt keine Zakat auf ein Vermögen, bis ein Jahr darüber vergangen ist“ (26), das Verstreichen des Jahres über das gesamte Vermögen erfordert. Zudem wird das, was für Anfang und Ende des Jahres als Bedingung gilt, auch für dessen Mitte als Bedingung betrachtet, wie der Besitz und der Islam.
(24) In M: „wa-la siyyama“ [insbesondere], eine Entstellung des Textes. (25) In M: „idha“ [wenn]. (26) Bereits auf Seite 46, 77 aufgeführt. Überliefert von Aischa und Ibn Umar. Von Ali wurde es verzeichnet durch Abu Dawud, in: Kapitel zur Zakat auf weidendes Vieh, aus dem Buch der Zakat. Sunan Abi Dawud 1/362. Und Imam Ahmad, in: Al-Musnad 1/148. Al-Daraqutni überlieferte es als Mawquf-Bericht, in: Kapitel: „Die Zakat-Pflicht durch das Jahr“, aus dem Buch der Zakat. Sunan al-Daraqutni 2/91. Und überliefert von Anas; al-Daraqutni, in: Kapitel: „Die Zakat-Pflicht durch das Jahr“, aus dem Buch der Zakat. Sunan al-Daraqutni 2/91. (7) Im Original: „wa-l-kaffara“ [und die Sühneleistung]. (1) Siehe den Hadith von Aischa und Ibn Umar; deren Takhrij-Angabe erfolgte bereits auf Seite 46, 77. (2) Aus: A, B. Dieser Wortlaut findet sich bei al-Daraqutni. (3) In: Kapitel zur vorzeitigen Leistung der Zakat, aus dem Buch der Zakat. Sunan Abi Dawud 1/376. Ebenso verzeichnet von al-Tirmidhi, in: Kapitel: „Was über die vorzeitige Leistung der Zakat berichtet wurde“, aus den Zakat-Kapiteln. Aridat al-Ahwadhi 3/190. Und von Ibn Majah, in: Kapitel: „Vorzeitige Leistung der Zakat vor ihrem Fälligkeitszeitpunkt“, aus dem Buch der Zakat. Sunan Ibn Majah 1/572. Und von al-Darimi, in: Kapitel zur vorzeitigen Leistung der Zakat, aus dem Buch der Zakat. Sunan al-Darimi 1/385. Und von al-Daraqutni, in: Kapitel: „Vorzeitige Leistung der Sadaqa vor Ablauf des Jahres“, aus dem Buch der Zakat. Sunan al-Daraqutni 2/123. Und von al-Bayhaqi, in: Kapitel: „Vorzeitige Leistung der Sadaqa“, aus dem Buch der Zakat. Al-Sunan al-Kubra 4/111. Und von Imam Ahmad, in: Al-Musnad 1/104.