ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 92Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Es ist für den Menschen empfehlenswert, die Verteilung der Zakāt selbst vorzunehmen, damit er Gewissheit darüber hat, dass sie ihre Empfänger erreicht, unabhängig davon, ob es sich um offenkundiges oder verborgenes Vermögen handelt. Imam Ahmad sagte: "Mir ist es lieber, dass er sie selbst ausgibt, selbst wenn er sie dem Herrscher (Sultan) übergibt", womit er meint, dass dies zulässig ist. Al-Hasan, Makhul, Sa'id ibn Jubayr und Maymun ibn Mihran sagten: "Der Vermögensbesitzer soll sie ihren rechtmäßigen Stellen zukommen lassen." Al-Thawri sagte: "Schwöre ihnen [dem Sultan] gegenüber, lüge sie an und gib ihnen nichts, wenn sie sie nicht an die rechtmäßigen Stellen bringen." Tawus sagte: "Gib sie ihnen nicht." 'Ata' sagte: "Gib sie ihnen, wenn sie sie an die rechtmäßigen Stellen bringen"; dies impliziert, dass man sie ihnen nicht gibt, wenn sie dies nicht tun. Al-Sha'bi und Abu Ja'far sagten: "Wenn du siehst, dass die Herrscher nicht gerecht sind, dann gib sie den Bedürftigen aus ihrem Kreis." Ibrahim sagte: "Gebt sie an ihre rechtmäßigen Stellen, und wenn der Sultan sie nimmt, dann genügt das deiner Pflicht." Sa'id berichtete: Abu 'Awana informierte uns von Muhajir Abu al-Hasan, der sagte: "Ich kam zu Abu Wa'il und Abu Burda mit der Zakāt, während sie für das Staatsvermögen (Bayt al-Mal) zuständig waren, und sie nahmen sie an. Dann kam ich ein weiteres Mal und sah Abu Wa'il allein. Er sagte zu mir: 'Gib sie zurück und platziere sie an ihren rechtmäßigen Stellen.'" Es wurde von Ahmad überliefert, dass er sagte: "Was die Abgabe des Bodens ('Ushr) betrifft, so gefällt es mir, sie dem Sultan zu übergeben. Was die Zakāt auf Vermögen wie Vieh betrifft, so ist nichts dagegen einzuwenden, wenn er sie direkt den Bedürftigen und Armen zukommen lässt." Demnach ist es offensichtlich, dass er nur die Abgabe des 'Ushr explizit an die Imame zu entrichten empfahl. Dies liegt daran, dass einige Gelehrte der Ansicht waren, der 'Ushr sei eine Last auf dem Boden und somit wie die Grundsteuer (Kharaj), welche von den Imamen verwaltet wird, im Gegensatz zur übrigen Zakāt. In dem, was ich im "al-Jami'" gesehen habe, heißt es: "Was die Zakāt al-Fitr angeht, so gefällt es mir, sie dem Sultan zu übergeben." Dann sagte Abu 'Abd Allah: 'Es wurde zu Ibn 'Umar gesagt: "Sie (die Herrscher) kaufen damit Hunde und trinken davon Wein?" Er sagte: "Übergib sie ihnen."'

Ibn Abi Musa und Abu al-Khattab sagten: "Die Entrichtung der Zakāt an den gerechten Imam ist vorzüglicher." Dies ist auch die Ansicht der Anhänger von al-Shafi'i. Zu denjenigen, die sagten, dass man sie dem Imam übergeben solle, gehören al-Sha'bi, Muhammad ibn 'Ali, Abu Razin und al-Awza'i, weil der Imam am besten über ihre Verwendungszwecke (Masarif) Bescheid weiß und die Übergabe an ihn den Pflichtigen sowohl äußerlich als auch innerlich von seiner Schuld befreit. Die Übergabe an den Bedürftigen hingegen befreit ihn nicht innerlich, da die Möglichkeit besteht, dass dieser keinen Anspruch darauf hat. Zudem entzieht er sich damit dem Dissens und beseitigt den Verdacht gegen sich. Ibn 'Umar pflegte seine Zakāt denjenigen der Steuereinnehmer zu übergeben, die von Ibn al-Zubayr oder Najda al-Haruri kamen. Es wurde von Suhayl ibn Abi Salih überliefert, dass er sagte: "Ich kam zu Sa'd ibn Abi Waqqas und sagte: 'Ich habe Vermögen und möchte die Zakāt dafür ausgeben, und diese Leute [die Herrscher] sind in dem Zustand, den du siehst. Was befiehlst du mir?' Er sagte: 'Gib sie ihnen.' Ich ging zu Ibn 'Umar, und er sagte dasselbe. Ich ging zu Abu Hurayra, und er sagte dasselbe. Ich ging zu Abu Sa'id, und er sagte dasselbe." Ähnliches wurde von 'A'isha, möge Gott mit ihr zufrieden sein, überliefert. Malik, Abu Hanifa und Abu 'Ubayd sagten: "Niemand außer dem Imam darf das offenkundige Vermögen verteilen, aufgrund des Wortes Gottes, des Erhabenen: 'Nimm von ihrem Vermögen eine Sadaqa, mit der du sie reinigst und läuterst.' Und weil Abu Bakr, möge Gott mit ihm zufrieden sein, von ihnen die Zakāt forderte und sie deswegen bekämpfte und sagte: 'Wenn sie mir ein Zicklein verweigern würden, das sie dem Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, zu geben pflegten, würde ich sie dafür bekämpfen.' Die Gefährten stimmten ihm darin zu. Zudem darf das, was der Imam kraft seiner Befugnis (Wilaya) in Empfang nehmen darf, nicht demjenigen übergeben werden, der unter dieser Befugnis steht, genau wie beim Vormund des Waisen. Von al-Shafi'i gibt es zwei Meinungen.

Anmerkungen

(6) Fehlt in: M. (7) In A, M: 'mawdi'iha' [ihre rechtmäßigen Stellen]. (8) Fehlt in: M. (9) Im Original: 'Abi al-Husayn'... Er ist Abu al-Hasan al-Taymi, ihr Klient (Mawla), ein vertrauenswürdiger Gelehrter aus Kufa. Tahdhib al-Tahdhib 10/324. (10) Im Original: 'al-A'shar' [Zehntabgaben].

Arabisch (Quelle)

فصل: ويُسْتَحَبُّ لِلإنْسانِ أن يَلىَ تَفْرِقَةَ الزكاةِ بنَفْسِه؛ لِيكونَ على يَقِينٍ من وُصُولِها إلى مُسْتَحِقِّها، سَوَاءٌ كانتْ من الأمْوالِ الظَّاهِرَةِ أو البَاطِنَةِ. قال الإمامُ أحمدُ: أعْجَبُ إلَىَّ أن يُخْرِجَها، وإن دَفَعَها إلى السُّلْطَانِ. يعْنِى (٦) فهو جَائِزٌ. وقال الحسنُ، ومَكْحُولٌ، وسَعِيدُ بن جُبَيْرٍ، ومَيْمُونُ بن مِهْرَانَ: يَضَعُها رَبُّ المالِ فى مَواضِعِها (٧). وقال الثَّوْرِىُّ: احْلِفْ لهم، واكْذُبْهُم، ولا تُعْطِهم شَيْئًا، إذا لم يَضَعُوها مَوَاضِعَهَا، وقال طاوُوس (٨): لا تُعْطِهم. وقال عَطَاءٌ: أعْطِهم إذا وَضَعُوها مَوَاضِعَها. فَمَفهُومُه أنَّه لا يُعْطِيهم إذا لم يَكُونُوا كذلك. وقال الشَّعْبِىُّ، وأبو جعفرٍ: إذا رَأَيْتَ الوُلاةَ لا يَعْدِلُونَ، فَضَعْها فى أهْلِ الحاجَةِ من أهْلِها. وقال إبراهيمُ: ضَعُوها فى مَواضِعِها، وإن أخَذَهَا السُّلْطَانُ أجزَأَكَ. وقال سَعِيدٌ: أنْبَأَنَا أبو عَوَانَةَ، عن مُهاجِرٍ أبى الحسنِ (٩)، قال: أتَيْتُ أبَا وَائِلٍ وأبَا بُرْدَةَ بالزكاةِ، وهما على بَيْتِ المالِ، فأخَذَاها، ثم جِئْتُ مَرَّةً أُخْرَى، فرَأَيْتُ أبا وَائِلٍ وَحْدَه. فقال لى: رُدَّها فَضَعْها مَوَاضِعَها. وقد رُوِىَ عن أحمدَ أنَّه قال: أمَّا صَدَقَةُ الأرْضِ فَيُعْجِبُنِى دَفْعُها إلى السُّلْطانِ. وأمَّا زَكَاةُ الأمْوَالِ كالمَوَاشِى، فلا بَأْسَ أن يَضَعَها فى الفُقَرَاء والمَسَاكِين. فظاهِرُ هذا أنَّه اسْتحَبَّ دَفْعَ العُشْرِ (١٠) خَاصَّةً إلى الأئِمَّةِ؛ وذلك لأنَّ العُشْرَ قد ذَهَبَ قَوْمٌ إلى أنَّه مَؤُونَةُ الأرْضِ، فهو كالخَراجِ يَتَوَلَّاهُ الأئِمَّةُ، بخِلافِ سَائِرِ الزكاةِ. والذى رَأَيْتُ فى "الجَامِعِ" قال: أمَّا صَدَقَةُ الفِطْرِ، فيُعْجِبُنِى دَفْعُها إلى السُّلْطانِ. ثم قال أبو عبدِ اللهِ: قِيلَ لابنِ عمرَ: إنَّهم يُقَلِّدُونَ بها

Anmerkungen

(٦) سقط من: م.(٧) فى أ، م: "موضعها".(٨) سقط من: م.(٩) فى الأصل: "أبى الحسين" .. وهو أبو الحسن التيمى مولاهم، كوفى ثقة. تهذيب التهذيب ١٠/ ٣٢٤.(١٠) فى الأصل: "الأعشار".

ZurückBand 4 · Seite 92Weiter
Zurück4·92Weiter