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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 109566 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer in den Ihrām eintritt, während er ein Hemd trägt, sollte es ausziehen, ohne es zu zerreißen)

Übersetzung · DE

allesamt, außer der Umschreitung (Tawaf) des Hauses." Dies überlieferte Abu Dawud. Der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - befahl 'Aischa, sich für den Beginn der Haddsch (Ihlal) zu waschen, obwohl sie menstruierend war. Wenn die menstruierende Frau oder die Frau im Wochenbett jedoch hofft, dass sie vor dem Verlassen des Miqat rein wird, ist es für sie empfohlen, das Waschen hinauszuzögern, bis sie rein ist, da es für sie vollkommener ist. Wenn sie jedoch fürchtet, vor diesem Zeitpunkt aufzubrechen, soll sie sich waschen und den Weihezustand (Ihram) anlegen.

566 - Rechtsfall; er sagte: (Und wer den Weihezustand anlegt, während er ein Hemd trägt, soll es ablegen, ohne es zu zerreißen.)

Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Von asch-Scha'bi, an-Nakh'i, Abu Qilaba und Abu Salih Dhakwan wurde überliefert, dass er seine Kleidung zerreißen solle, damit er seinen Kopf nicht beim Ausziehen des Hemdes bedeckt. Wir entgegnen mit dem, was Ya'la ibn Umayya überlieferte, dass ein Mann zum Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - kam und sagte: "O Gesandter Gottes, was sagst du zu einem Mann, der für eine 'Umra in einem Obergewand (Jubba) den Weihezustand angelegt hat, nachdem er sich mit Parfüm (Tib) eingerieben hat?" Da betrachtete ihn der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - eine Weile und schwieg, bis ihm die Offenbarung zuteilwurde. Der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - sagte zu ihm: "Was das Parfüm betrifft, das an dir ist, so wasche es ab. Und was das Obergewand betrifft, so ziehe es aus. Danach vollziehe bei deiner 'Umra das, was du bei deiner Haddsch vollziehst." Dies ist übereinstimmend überliefert, wobei dies der Wortlaut von Muslim ist. 'Ata' sagte: "Wir pflegten, bevor wir diesen Hadith hörten, bezüglich derjenigen, die in einem Hemd oder einem Obergewand den Weihezustand anlegten, zu sagen, dass er es von sich zerreißen solle. Als uns dieser Hadith erreichte, nahmen wir ihn an und ließen das, was wir zuvor dazu geurteilt hatten." Zudem liegt im Zerreißen des Kleidungsstücks eine Verschwendung seines finanziellen Wertes, und der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - hat die Verschwendung von Vermögen verboten.

Abschnitt: Wenn er es sofort ablegt, trifft ihn kein Sühnegeld (Fidya), weil der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - den Mann nicht zu einer Sühne anwies.

Anmerkungen

(3) In: Kapitel über die menstruierende Frau, die den Haddsch beginnt, aus dem Buch der Riten (Manasik). Sunan Abi Dawud 1/405. Ebenso herausgegeben von at-Tirmidhi, in: Kapitel darüber, was die menstruierende Frau von den Riten vollzieht, aus den Kapiteln über den Haddsch. 'Aridat al-Ahwadhi 4/172. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 1/364. (4) Die Einordnung (Takhrij) wurde bereits auf Seite 15 dargelegt. (1) Abu Salih Dhakwan as-Samman, ein Klient von Juwairiya bint al-Ahmas, gehörte zu den Nachfolgern (Tabi'in) und starb im Jahr einhunderteins. Tahdhib at-Tahdhib 3/220. (2) Die Einordnung wurde bereits auf Seite 78 dargelegt.

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