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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 110567 - Rechtsfrage: Er sagte: (Die Monate der Pilgerfahrt [Hāǧǧ] sind: Schawwāl, Ḏū l-Qaʿda und zehn Tage des Ḏū l-Ḥiǧǧa)

Übersetzung · DE

Sühne. Wenn er das Kleidungsstück jedoch weiterhin trägt, obwohl es ihm möglich wäre, es auszuziehen, so trifft ihn die Sühne, da das Fortsetzen des Tragens ebenso verboten ist wie dessen Beginn. Dies wird dadurch bewiesen, dass der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - den Mann zum Ausziehen seines Obergewandes (Jubba) anwies. Wenn er ihn nicht zu einer Sühne anwies, dann geschah dies, wie wir meinen (3), weil er bezüglich des Verbots unwissend war und somit wie jemand handelte, der etwas aus Vergesslichkeit tut.

567 - Rechtsfall; er sagte: (Und die Monate des Haddsch sind: Schawwal, Dhu l-Qa'da und zehn Tage des Dhu l-Hiddscha.)

Dies ist die Meinung von Ibn Mas'ud, Ibn 'Abbas, Ibn 'Umar, Ibn az-Zubair, 'Ata', Mujahid, al-Hasan, asch-Scha'bi, an-Nakh'i, Qatada, ath-Thawri und den Anhängern der Lehrmeinung (Ahl ar-Ra'y). Von 'Umar, seinem Sohn und Ibn 'Abbas wurde überliefert: Die Monate des Haddsch sind Schawwal, Dhu l-Qa'da und Dhu l-Hiddscha (1). Dies ist die Meinung von Malik, da die kleinste Anzahl einer Mehrheit drei ist. Asch-Schi'i sagte: Das Ende der Monate des Haddsch ist die Nacht des Opferfestes (Nahr), und der Tag des Opferfestes gehört nicht dazu, aufgrund des Wortes Gottes - Erhaben ist Er -: {Wer in ihnen den Haddsch zur Pflicht macht} (2). Es ist nicht möglich, ihn nach der Nacht des Opferfestes zur Pflicht zu machen. Wir entgegnen mit dem Wort des Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -: "Der Tag des größten Haddsch ist der Tag des Opferfestes." Überliefert von Abu Dawud (3). Wie kann es also zulässig sein, dass der Tag des größten Haddsch nicht zu seinen Monaten gehört?

Anmerkungen

(3) Im Original: "mada". (1) Er verwies auf die Nachricht von 'Umar, bei Ibn Kathir in der Auslegung des Wortes Gottes - Erhaben ist Er -: {Der Haddsch ist in den bekannten Monaten}. Siehe: Tafsir Ibn Kathir 1/342. Was die Nachricht von Ibn 'Umar betrifft, so wurde sie von al-Bukhari als Ta'liq (ohne vollständige Kette) überliefert, in: Kapitel über das Wort Gottes - Erhaben ist Er -: {Der Haddsch ist in den bekannten Monaten}, aus dem Buch des Haddsch. Sahih al-Bukhari 2/173. Und von ad-Daraqutni, in: Das erste Buch des Haddsch. Sunan ad-Daraqutni 2/226. Und von Imam Malik, in: Kapitel über das, was bezüglich der 'Umra (Tamattu') überliefert wurde, aus dem Buch des Haddsch. al-Muwatta' 1/344. Und von al-Hakim, in: Kapitel über die Auslegung der Sure al-Baqara, aus dem Buch der Exegese (Tafsir). al-Mustadrak 2/276. Die Nachricht von Ibn 'Abbas überlieferte ad-Daraqutni, in: Das erste Buch des Haddsch. Sunan ad-Daraqutni 2/226. (2) Sure al-Baqara 197. (3) In: Kapitel über den Tag des größten Haddsch, aus dem Buch der Riten (Manasik). Sunan Abi Dawud 1/451. Ebenso überliefert von al-Bukhari als Ta'liq, in: Kapitel über die Predigt an den Tagen von Mina, aus dem Buch des Haddsch. Sahih al-Bukhari 2/217. Und von at-Tirmidhi, in: Kapitel über die Sure at-Tawba, aus den Kapiteln der Exegese. 'Aridat al-Ahwadhi 1/230. Und von Ibn Madscha, in: Kapitel über die Predigt am Tag des Opferfestes (Yawm an-Nahr), aus dem Buch der Riten. Sunan Ibn Madscha 2/1016, 1017. Und von ad-Daraqutni, in: Kapitel über die zeitlichen Grenzorte (Mawaqit), aus dem Buch des Haddsch. Sunan ad-Daraqutni 2/285.

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