Kapitel: Was der im Weihezustand (Muhrim) meiden muss und was ihm erlaubt ist.
568 - Fragestellung; Abu al-Qasim sagte: (Er hat sich in seinem Weihezustand dessen zu enthalten, was Gott ihm untersagt hat: dem Rafath, welches der Beischlaf ist, dem Fusuq, welches das Beschimpfen ist, und dem Dschidal, welches das Streiten ist.)
Mit seinen Worten "was Gott ihm untersagt hat" meint er das Wort Gottes - Erhaben ist Er -: {Der Haddsch findet in bekannten Monaten statt. Wer in ihnen den Haddsch zur Pflicht macht, der darf keinen Beischlaf, keinen Frevel und keinen Streit während des Haddsch begehen} (1). Die Formulierungsweise hier ist die einer Verneinung, mit der ein Verbot beabsichtigt ist, so wie in Seinem Wort - Erhaben ist Er -: {Keine Mutter soll wegen ihres Kindes geschädigt werden} (2). Beim Rafath handelt es sich um den Beischlaf (Dschima'). Dies wurde überliefert von Ibn 'Abbas, Ibn 'Umar, 'Ata' ibn Abi Rabah, 'Ata' ibn Yasar, Mudschahid, al-Hasan, an-Nacha'i, az-Zuhri und Qatada (3). Von Ibn 'Abbas wurde überliefert, dass er sagte: Rafath umfasst den Beischlaf mit Frauen, das Küssen, das zwinkernde Anspielen und das Anbieten von unzüchtigen Worten (4). Abu 'Ubaida sagte: Rafath ist das unbedachte Gerede (Lagha). Er führte dazu den Vers von al-'Adschschas an (5):
Es wurde auch gesagt: Rafath bezeichnet das, was man umschreibend für den Beischlaf verwendet. Es wurde von Ibn 'Abbas überliefert, dass er, während er im Weihezustand war, einen Vers rezitierte, in dem das, was als Umschreibung für den Beischlaf dient, explizit genannt wurde (6), worauf er diesbezüglich angesprochen wurde.
(1) Sure al-Baqara 197. (2) Sure al-Baqara 233. (3) Fehlt in der Vorlage (al-Asl). (4) Fehlt in M. (5) Diwan al-'Adschschas 296. Im Lisan (L-G-A) 15/250 steht, dass er von Ru'ba stammt. Er sagte: Ibn Barri ordnete ihn al-'Adschschas zu. (6) Der Vers findet sich in: al-Fa'iq 4/114, im Lisan (R-F-TH) 2/154 und im al-Tadsch (R-F-TH) 5/263 (Kuwait).