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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 119571 - Rechtsfrage; Er sagte: (Er soll weder ein Hemd noch eine Hose oder eine Kapuzenrobe tragen)

Übersetzung · DE

...ist verboten, dann wird es durch Früchte und das Abschütteln (14) von Staub hinfällig. Die Beseitigung der Zerzaustheit erfolgt dadurch ebenfalls, und ob das Abtöten von Ungeziefer wirklich eintritt, ist nicht bekannt. Ein Analogieschluss auf Wars ist nicht zulässig, da dies ein Parfum (Tib) ist; deshalb würde es, falls man es außerhalb der Waschung oder auf einem Kleidungsstück verwenden würde, untersagt (15) sein, im Gegensatz zu unserem Fall.

571 – Fragestellung; Er sagte: (Und er trägt kein Hemd (1), keine Hose, keine Kapuze).

Ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten sind sich einig, dass es dem Muhrim untersagt ist, Hemden (2), Turbane, Hosen, Lederstrümpfe und Kapuzen zu tragen. Die Grundlage hierfür ist das, was Ibn 'Umar überlieferte: Ein Mann fragte den Gesandten Gottes - Gott segne ihn und gewähre ihm Heil: Welche Kleidungsstücke darf der Muhrim tragen? Der Gesandte Gottes - Gott segne ihn und gewähre ihm Heil - sagte: "Er trägt keine Hemden, keine Turbane, keine Hosen, keine Kapuzen und keine Lederstrümpfe, außer wenn einer keine Sandalen findet, dann soll er die Lederstrümpfe tragen und sie unterhalb der Knöchel abschneiden. Er soll von der Kleidung nichts tragen, das mit Safran oder Wars in Berührung gekommen ist." (Dies ist) übereinstimmend überliefert (3). Der Prophet - Gott segne ihn und gewähre ihm Heil - hat diese Dinge ausdrücklich genannt, und die Gelehrten haben alles, was in deren Bedeutung steht, dem hinzugefügt, wie etwa den Mantel (Jubba), das offene Gewand (Darra'a) (4), die kurze Hose (Tubban) (5) und Ähnliches. Dem Muhrim ist es also nicht gestattet, seinen Körper mit etwas zu bedecken, das passgenau für ihn gefertigt wurde, noch [ein Körperteil von] (6) seinen Gliedmaßen mit etwas zu bedecken, das passgenau dafür gefertigt wurde, wie das Hemd für den Körper, [die Hose für einen Teil des Körpers] (7), Handschuhe für die Hände, Lederstrümpfe für die Füße und dergleichen, und darüber herrscht keine Meinungsverschiedenheit.

Anmerkungen

(14) In A, B, M: "und manche". (15) In M: "untersagt". (1) In M: "Hemden (al-Qums)". (2) In A: "Hemd (al-Qamis)". (3) Die Überlieferungsnachweise wurden bereits auf Seite 76 dargelegt. (4) Darra'a: Ein vorne aufgeschlitztes Gewand. (5) In A, B, M: "und Kleidung". Tubban: Eine kurze Hose bis zum Knie. (6) Im Original: "einige". (7) Im Original ausgefallen.

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