und darüber herrscht keine Meinungsverschiedenheit. Ibn 'Abd al-Barr sagte: Es ist nach der Übereinstimmung aller Gelehrten nicht erlaubt, etwas Genähtes zu tragen, und sie waren sich einig, dass damit die Männer gemeint sind, nicht die Frauen.
572 – Fragestellung; Er sagte: (Wer keinen Izar [Lendentuch] findet, trägt eine Hose, und wer keine Sandalen findet, trägt die Lederstrümpfe [Khuffayn], ohne sie abzuschneiden, und es besteht für ihn keine Sühneleistung [Fida']).
Wir kennen unter den Gelehrten keine Meinungsverschiedenheit darüber, dass es dem Muhrim gestattet ist, eine Hose zu tragen, wenn er keinen Izar findet, sowie die Lederstrümpfe zu tragen, wenn er keine Sandalen findet. Dies sagten auch 'Ata', 'Ikrimah, al-Thawri, Malik, al-Shafi'i, Ishaq, die Anhänger der Vernunft [Ashab al-Ra'y] und andere. Die Grundlage hierfür ist das, was Ibn 'Abbas überlieferte: Er sagte, ich hörte den Propheten - Gott segne ihn und gewähre ihm Heil - in 'Arafat predigen, wobei er sagte: "Wer keine Sandalen findet, der soll die Lederstrümpfe tragen, und wer keinen Izar findet, der soll für den Muhrim eine Hose tragen." (Dies ist) übereinstimmend überliefert (1). Jabir überlieferte Ähnliches vom Propheten - Gott segne ihn und gewähre ihm Heil. Dies führte Muslim an (1). In dem Fall, dass er sie trägt, trifft ihn gemäß der Aussage derer, die wir genannt haben, keine Sühneleistung, außer bei Malik und Abu Hanifa. Sie sagten: Auf jedem (2), der eine Hose trägt, lastet eine Sühneleistung, aufgrund des Hadith von Ibn 'Umar, den wir zuvor erwähnten (3). Und weil das, wofür beim Tragen eine Sühneleistung zur Pflicht wurde, während ein Izar vorhanden war, auch bei dessen Fehlen zur Pflicht wurde, wie beim Hemd. Unser Argument ist der Bericht von Ibn 'Abbas; dieser ist explizit in der Erlaubnis und offensichtlich in der Aufhebung der Sühneleistung, da er zum Tragen angewiesen wurde, ohne dass eine Sühneleistung erwähnt wurde. Zudem ist das Tragen darauf beschränkt, wenn das andere nicht vorhanden ist, weshalb keine Sühneleistung dafür fällig wird, wie bei den abgeschnittenen Lederstrümpfen. Der Hadith von Ibn 'Umar ist durch den Hadith von Ibn 'Abbas und Jabir spezifiziert. Was das Hemd betrifft, so ist es ihm möglich, es sich als Izar umzulegen, ohne es im eigentlichen Sinne zu tragen, und sich so zu bedecken, anders als bei der Hose.
Abschnitt: Wenn er die Lederstrümpfe mangels Sandalen trägt, ist es ihm nach der berühmten Überlieferung von Ahmad nicht zur Pflicht, sie abzuschneiden. Dies wird auch von 'Ali ibn Abi Talib – Gott habe Wohlgefallen an ihm – überliefert. Dies sagten auch 'Ata',
(1) Der Überlieferungsnachweis wurde bereits auf Seite 76 dargelegt. (2) Im Original ausgefallen: A, B, M. (3) Auf der vorherigen Seite.