Das Beschatten im Haus und im Zelt ist gestattet; daher ist es auch im Zustand des Reitens erlaubt, wie für denjenigen, der nicht im Weihezustand (Halal) ist, und weil das, was für den Halal erlaubt ist, auch für den Muhrim erlaubt ist, es sei denn, es liegt ein Beweis für dessen Verbot vor. Ahmad argumentierte mit der Aussage von Ibn 'Umar. 'Ata überlieferte, dass Ibn 'Umar auf dem Reisesattel von 'Umar ibn 'Abd Allah ibn Abi Rabi'a eine Holzstange sah, die ihn vor der Sonne schützte (6), woraufhin er es ihm untersagte. Von Nafi' wird überliefert, dass Ibn 'Umar einen Mann im Weihezustand auf einem Reisesattel sah, der ein Gewand auf eine Holzstange gehoben hatte, um sich darunter vor der Sonne zu schützen, und er sagte: "Setze dich der Sonne für Den aus, für Den du dich geweiht hast" – das heißt, tritt für die Sonne hervor. Beides wurde von al-Athram überliefert (7). Und weil er sich durch etwas schützte, mit dem er Bequemlichkeit beabsichtigt, ähnelt dies dem Fall, als wenn er sich bedecken würde. Ahmad folgte dem Hadith und betrachtete es daher nicht als verwerflich, wenn man sich mit einem Gewand oder Ähnlichem schützt, da dies nicht auf Dauer ausgelegt ist. Anders verhält es sich mit dem Haudaj (Sänfte), während das Zelt und das Haus dazu dienen, das Reisegepäck zu sammeln und zu bewahren, nicht für die Bequemlichkeit. Nach dem äußeren Wortlaut von Ahmads Aussage betrachtete er dies nur als eine missbilligte Handlung (Karaha Tanzih), aufgrund der Meinungsverschiedenheiten darüber und der Aussage von Ibn 'Umar, sah es jedoch nicht als verboten (Haram) an und auch nicht als etwas, das eine Sühneleistung (Fidya) nach sich zieht. Al-Athram sagte: "Ich hörte Abu 'Abd Allah, als er über den Muhrim gefragt wurde, der sich im Mahmil beschattet: Er sagte: 'Nein.' Und er erwähnte den Hadith von Ibn 'Umar: 'Setze dich der Sonne für Den aus, für Den du dich geweiht hast.' Es wurde zu ihm gesagt: 'Falls er es doch tut, muss er ein Schlachtopfer (Dam) darbringen?' Er sagte: 'Was das Schlachtopfer betrifft, so nein.' Es wurde gesagt: 'Die Leute von Medina sagen, dass ein Schlachtopfer fällig ist.' Er sagte: 'Ja, die Leute von Medina sehen das streng (8).' Dies wurde auch von Ahmad berichtet, und es ist die Wahl von al-Khiraqi, weil er seinen Kopf mit etwas bedeckte, das meist dauerhaft bleibt und an ihm haftet, daher ähnelt es dem Fall, als wenn er ihn mit etwas bedecken würde, das ihn direkt berührt. Es wird überliefert von...
= Ebenso herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel: "Über den Muhrim, der sich beschattet" aus dem Buch der Riten (Manasik). Sunan Abi Dawud 1/425, 426. Und von al-Nasa'i im Kapitel: "Das Reiten zu den Dschamarat..." aus dem Buch der Riten. Sunan al-Nasa'i 5/219. Und von al-Baihaqi im Kapitel: "Das Bewerfen des Dschamrat al-'Aqaba im Reiten" aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Al-Sunan al-Kubra 5/130. (5) Im Originaltext findet sich der Zusatz: "ibn 'Abd Allah" – eine Wiederholung. (6) Von hier bis zu seiner Aussage: "vor der Sonne" weiter unten, fehlt in Handschrift A, was einem Kopierfehler geschuldet ist. (7) Beide überliefert von al-Baihaqi im Kapitel: "Über denjenigen, für den es als empfehlenswert erachtet wurde, dass der Muhrim in der Sonne steht..." aus dem Buch der Pilgerfahrt. Al-Sunan al-Kubra 5/70. (8) In den Handschriften A, B und M: "yughlitun" (sie machen Fehler/sie übertreiben).
التَّظَلُّلُ في البَيْتِ والخِبَاءِ، فجازَ في حَالِ الرُّكُوبِ، كالْحَلال، ولأنَّ ما حَلَّ للْحَلالِ حَلَّ لِلْمُحْرِمِ، إلَّا ما قَامَ على تَحْرِيمِه دَلِيلٌ. واحْتَجَّ أحمدُ بقولِ ابنِ عمرَ، رَوَى عَطاءٌ قال: رَأى ابنُ عمرَ على رَحْلِ عمرَ بن عبدِ اللَّه (٥) بن أبى رَبِيعَةَ عُودًا يَسْتُرُه من الشَّمْسِ (٦)، فنَهَاهُ. وعن نافِعٍ، عن ابنِ عمرَ، أنَّه رَأى رَجُلًا مُحْرِمًا على رَحْلٍ، قد رَفَعَ ثَوْبًا على عُودٍ يَسْتَتِرُ به من الشَّمْسِ، فقال: أضْحِ لِمن أحْرَمْتَ له. أى ابْرُزْ لِلشَّمْسِ. رَوَاهُما الأثْرَمُ (٧). ولأنَّه سَتَرَ بما يَقْصِدُ به التَّرَفُّهَ، أشْبَهَ ما لو غَطَّاهُ. والحَدِيثُ ذَهَبَ إليه أحمدُ، فلم يَكْرَهْ أن يَسْتَتِرَ بِثَوْبٍ ونحوِه، فإنَّ ذلك لا يُقْصَدُ للاسْتِدَامَةِ، والهَوْدَجُ بِخِلَافِه، والخَيْمَةُ والبَيْتُ يُرَادَانِ لِجَمْعِ الرَّحْلِ وحِفْظِه، لا لِلتَّرَفُّهِ. وظَاهِرُ كَلَامِ أحمدَ، أنَّه إنَّما كَرِهَ ذلك كَرَاهَةَ تَنْزِيهٍ، لِوُقوعِ الخِلَافِ فيه، وقولِ ابنِ عُمَرَ، ولم يَرَ ذلك حَرَامًا، ولا مُوجِبًا لِفِدْيَةٍ. قال الأثْرَمُ: سمِعتُ أبا عبدِ اللهِ يُسْأَلُ عن المُحْرِمِ يَسْتَظِلُّ على المَحْمِلِ؟ قال: لا. وذَكَرَ حديثَ ابنِ عمرَ: أَضْحِ لِمن أحْرَمْتَ له. قِيلَ له: فإنْ فَعَلَ أَيُهْرِيقُ دَمًا؟ قال: أمَّا الدَّمُ فلا. قيل: فإنَّ أهْلَ المَدِينَةِ يَقُولُونَ: عليه دَمٌ. قال: نعم، أهْلُ المَدِينَةِ يُغَلِّظُونَ (٨) فيه. وقد رُوِىَ ذلك عن أحمدَ، وهو اخْتِيَارُ الخِرَقِيِّ؛ لأنَّه سَتَرَ رَأْسَهُ بما يُسْتَدَامُ ويُلَازِمُه غالِبًا، فأشْبَهَ ما لو سَتَرَهُ بشىءٍ يُلَاقِيه. ويُرْوَى عن
=كما أخرجه أبو داود، في: باب في المحرم يظلل، من كتاب المناسك. سنن أبي داود ١/ ٤٢٥، ٤٢٦. والنسائي، في: باب الركوب إلى الجمار. . .، من كتاب المناسك. سنن النسائي ٥/ ٢١٩. والبيهقي، في: باب رمى جمرة العقبة راكبا، من كتاب الحج. السنن الكبري ٥/ ١٣٠.(٥) في الأصل زيادة: "بن عبد اللَّه". تكرار.(٦) من هنا إلى قوله: "من الشمس" الآتي ساقط من: أ. نقلة نظر.(٧) وأخرجهما البيهقي، في: باب من استحب للمحرم أن يضحى. . .، من كتاب الحج. السنن الكبري ٥/ ٧٠.(٨) في أ، ب، م: "يغلطون".