Al-Riyashi (9) sagte: Ich sah Ahmad ibn al-Mu'adhdhal (10) am Standplatz (Mawqif) an einem [sehr heißen] Tag (11), wie er der Sonne ausgesetzt war. Ich sagte zu ihm: "O Abu al-Fadl, dies ist eine Angelegenheit, über die Uneinigkeit besteht, wenn du also die Erleichterung in Anspruch nehmen würdest." Da rezitierte er:
Ich trat für Ihn in die Sonne, um mich in Seinem Schatten zu bergen, wenn der Schatten am Tage der Auferstehung schwindet. Wehe mir, wenn mein Streben vergeblich wäre, und o mein Bedauern, wenn meine Pilgerfahrt mangelhaft wäre!
Abschnitt: Es ist nicht verwerflich, sich durch ein Dach, eine Mauer, einen Baum oder ein Zelt zu beschatten. Wenn er unter einem Baum absteigt, so ist es nach Ansicht aller Gelehrten zulässig, ein Gewand darüber zu legen, um sich darunter zu beschatten. Dies ist durch authentische Überlieferungen belegt. Jabir sagte im Hadith über die Pilgerfahrt des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm): Er befahl ein Kuppelzelt aus Ziegenhaar, das für ihn in Namira (12) aufgestellt wurde. Er kam nach 'Arafat und fand das Zelt vor, das für ihn in Namira aufgestellt worden war, und stieg dort ab, bis die Sonne ihren Zenit überschritt. Überliefert von Muslim, Ibn Maja und anderen (13). Es ist auch nicht verwerflich, ein Gewand vor sich aufzuspannen, das ihn vor der Sonne oder Kälte schützt, sei es, dass ein Mensch es hält oder er es auf eine Stange hebt, ähnlich wie es im Hadith von Umm al-Husain überliefert wurde, dass Bilal oder Usama ein Gewand hielt, das den Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) vor der Hitze schützte (14). Da dies nicht auf Dauer ausgelegt ist, ist es nicht verwerflich, ähnlich wie das Beschatten durch eine Mauer.
(9) Abu al-Fadl al-'Abbas ibn al-Faraj war ein Imam der Sprache und Grammatik sowie ein Chronist; er wurde von den Zands in Basra im Jahr 257 n. H. getötet. Al-'Ibar 2/14. Die Geschichte und die beiden Verse stehen in Tartib al-Madarik 2/553, dort steht "al-Mubarrad" anstelle von "al-Riyashi". (10) Ahmad ibn al-Mu'adhdhal ibn Ghailan al-'Abdi al-Basri, ein malikitischer Rechtsgelehrter und Theologe (Mutakallim). Er war fromm und folgte der Sunna; er gehört zu den Männern des dritten Jahrhunderts. Tabaqat al-Fuqaha' von al-Shirazi 164, Tartib al-Madarik 2/550-558, al-Dibaj al-Mudhahhab 1/141-143. (11) In Handschrift M: "harr shadid" (sehr heiße Hitze). (12) Namira: Ein Gebiet bei 'Arafat; es wird auch gesagt, Namira sei der Berg, auf dem sich die Markierungen des heiligen Bezirks (Haram) zu deiner Rechten befinden, wenn du von den Ma'zamin zum Standplatz (Mawqif) kommst. Mu'jam al-Buldan 4/813. (13) Die Quellenangabe dazu folgt auf Seite 156. (14) Die Quellenangabe dazu wurde bereits auf Seite 129 angeführt.