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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 136

Übersetzung · DE

Tawus. Al-Thawri und Ishaq betrachteten es als verabscheuungswürdig aufgrund der Allgemeingültigkeit seines Ausspruchs: "Verboten ist euch das Wildtier des Landes, solange ihr im Weihezustand seid." Ibn Abbas überlieferte von al-Sa'b ibn Jaththama al-Laythi, dass dieser dem Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) einen Wildesel schenkte, während dieser sich in al-Abwa' oder in Waddan befand. Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) lehnte das Geschenk ab. Als der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) dessen Betroffenheit in seinem Gesicht sah, sagte er: "Wir haben es dir nur deshalb zurückgegeben, weil wir uns im Weihezustand (Ihram) befinden." (Dies ist übereinstimmend überliefert). In einer Überlieferung heißt es: Al-Sa'b ibn Jaththama schenkte dem Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ein Bein eines Esels. In einer weiteren Überlieferung heißt es: das Hinterteil eines Esels. In einer anderen: eine Eselshälfte. All dies wurde von Muslim überliefert. Abu Dawud überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Abdullah ibn al-Harith, von seinem Vater, der sagte: "Al-Harith war Statthalter von Uthman in al-Ta'if. Er bereitete für ihn Speisen zu und bereitete darin Rebhühner, Wildvögel (Ya'aqib) und Wildfleisch zu. Er sandte davon an Ali ibn Abi Talib, und es kam zu ihm."

Anmerkungen

(4) In B und M mit der Ergänzung: "von". (5) Al-Abwa': Ein Dorf aus dem Bezirk al-Far' nahe Medina; zwischen ihm und al-Juhfa, von Medina aus gesehen, liegen dreiundzwanzig Meilen. Mu'jam al-Buldan 1/100. (6) Waddan: Ein Ort zwischen Mekka und Medina; es ist ein belebtes Dorf in den Bezirken von al-Far', zwischen ihm und Harshat liegen sechs Meilen, und zwischen ihm und al-Abwa' etwa acht Meilen, nahe al-Juhfa. Mu'jam al-Buldan 4/910. (7) In A und B: "meinem Gesicht". (8) Ausgeführt von al-Bukhari in: Kapitel: Wenn einem Muhrim ein Geschenk gemacht wird..., aus dem Buch: Der im Ihram Gehinderte und die Buße für das Jagdwild, und in: Kapitel: Das Annehmen des Geschenks von Jagdwild, und Kapitel: Wer das Geschenk nicht annahm..., aus dem Buch: Die Schenkung. Sahih al-Bukhari 3/16, 203, 208. Und von Muslim in: Kapitel: Das Verbot der Jagd für den Muhrim, aus dem Buch: Die Pilgerfahrt (Hajj). Sahih Muslim 2/850, 851. Ebenso ausgeführt von al-Tirmidhi in: Kapitel: Was über die Verabscheuung von Wildfleisch kam..., aus den Kapiteln über die Hajj. 'Aridat al-Ahwadhi 4/78. Und al-Nasa'i in: Kapitel: Was für den Muhrim nicht erlaubt ist..., aus dem Buch: Die Riten. Al-Mujtaba 5/144. Und Ibn Majah in: Kapitel: Was dem Muhrim untersagt ist..., aus dem Buch: Die Riten. Sunan Ibn Majah 2/1032. Und al-Darimi in: Kapitel: Über den Verzehr von Wildfleisch..., aus dem Buch: Die Riten. Sunan al-Darimi 2/39. Und Imam Malik in: Kapitel: Was dem Muhrim vom Wildfleisch zu essen nicht erlaubt ist, aus dem Buch: Die Pilgerfahrt. Al-Muwatta' 1/353. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 1/216, 362, 4/37, 38, 71-73. (9) D. h.: ein Bein eines Wildesels. Ebenso im Folgenden. (10) In: Kapitel: Wildfleisch für den Muhrim, aus dem Buch: Die Riten. Sunan Abi Dawud 1/428. Ebenso ausgeführt von al-Bayhaqi in: Kapitel: Der Muhrim nimmt keine Geschenke an..., aus dem Buch: Die Pilgerfahrt. Al-Sunan al-Kubra 5/194. (11) Al-Hajal: Ein Vogel in der Größe einer Taube, mit rotem Schnabel und roten Füßen; er wird auch Steinhuhn genannt. (12) Al-Ya'qub: Dies ist das Männchen des Steinhuhns.

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