ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 137

Übersetzung · DE

Er sagte daraufhin: „Speist davon Leute, die nicht im Weihezustand sind, denn wir befinden uns im Weihezustand.“ Dann sagte Ali: „Ich beschwöre bei Allah jeden, der hier von den Aschdscha anwesend ist: Wisst ihr, dass ein Mann dem Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) einen Wildesel schenkte und er sich weigerte, ihn zu essen?“ Sie sagten: „Ja.“ Und zwar, weil es sich um Fleisch von gejagtem Wild handelt, das für den im Weihezustand (Muhrim) Befindlichen verboten ist, so als hätte er darauf hingewiesen. Unser Argument dagegen ist das, was Jabir überlieferte. Er sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagen: „Das Wild des Landes ist für euch erlaubt, solange ihr es nicht selbst jagt oder es für euch gejagt wird.“ Dies wurde von Abu Dawud, al-Nasa'i und al-Tirmidhi überliefert, wobei letzterer sagte: „Es ist das beste Hadith zu diesem Thema.“ Dies ist eine klare Aussage bezüglich des Urteils und enthält eine Zusammenführung der verschiedenen Hadithe sowie eine Erklärung derer, die sich widersprüchlich erscheinen könnten. Denn das Unterlassen des Verzehrs durch den Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) von dem, was ihm geschenkt wurde, kann darauf zurückgeführt werden, dass er wusste oder annahm, dass es seinetwegen gejagt wurde. Es ist zwingend erforderlich, es so auszulegen, aufgrund dessen, was durch das Hadith von Abu Qatada und den Befehl des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) an seine Gefährten, den von ihm gejagten Esel zu essen, feststeht. Von Talha wird berichtet, dass ihm Wildgeflügel geschenkt wurde, während er schlief. Einige seiner Gefährten, die im Weihezustand waren, aßen davon, während andere sich aus Frömmigkeit enthielten. Als Talha aufwachte, bestätigte er diejenigen, die davon gegessen hatten, und sagte: „Wir haben es mit dem Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) gegessen.“ Dies wurde von Muslim überliefert. Im „al-Muwatta'“ steht, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) in Richtung Mekka auszog.

Anmerkungen

(13) Ausgeführt von Abu Dawud in: Kapitel: Wildfleisch für den Muhrim, aus dem Buch: Die Riten. Sunan Abi Dawud 1/429. Und von al-Tirmidhi in: Kapitel: Was über den Verzehr von gejagtem Wild kam..., aus den Kapiteln über die Hajj. 'Aridat al-Ahwadhi 4/75. Und al-Nasa'i in: Kapitel: Wenn der Muhrim auf ein Jagdtier hinweist, aus dem Buch: Die Riten. Al-Mujtaba 5/147. Ebenso ausgeführt von Imam Ahmad in: Al-Musnad 3/387. Und von al-Bayhaqi in: Kapitel: Was der Muhrim nicht essen darf..., aus dem Buch: Die Pilgerfahrt. Al-Sunan al-Kubra 5/190. (14) In B und M: „vorgelegt“. (15) In M: „stimmte zu“. Die Bedeutung von „waffaqa“ ist: er beurteilte es als korrekt. (16) In: Kapitel: Das Verbot der Jagd für den Muhrim, aus dem Buch: Die Pilgerfahrt. Sahih Muslim 2/855. Ebenso ausgeführt von al-Nasa'i in: Kapitel: Was dem Muhrim vom gejagten Wild zu essen erlaubt ist, aus dem Buch: Die Riten. Al-Mujtaba 5/182. Und von al-Darimi in: Kapitel: Über den Verzehr von Wildfleisch..., aus dem Buch: Die Riten. Sunan al-Darimi 2/39. Und von al-Bayhaqi in: Kapitel: Was der Muhrim essen darf..., aus dem Buch: Die Pilgerfahrt. Al-Sunan al-Kubra 5/188. (17) In: Kapitel: Was dem Muhrim vom gejagten Wild zu essen erlaubt ist, aus dem Buch: Die Pilgerfahrt. Al-Muwatta' 1/351. Ebenso ausgeführt von al-Nasa'i in: Kapitel: Was dem Muhrim zu essen erlaubt ist, aus dem Buch: Die Riten, und in: Kapitel: Die Erlaubnis, das Fleisch von Wildeseln zu essen, aus dem Buch: Jagd und Schlachtung. Al-Mujtaba 5/143, 7/181. Und von al-Bayhaqi in: Kapitel: Was der Muhrim vom Wildfleisch essen darf, aus dem Buch: Die Pilgerfahrt. Al-Sunan al-Kubra 5/188.

ZurückBand 5 · Seite 137Weiter
Zurück5·137Weiter