Abschnitt: Die Umra ist für denjenigen, für den auch die Haddsch verpflichtend ist, nach einer der beiden Überlieferungen (Riwayatan) ebenfalls verpflichtend. Dies wurde von Umar, Ibn Abbas, Zaid ibn Thabit, Ibn Umar, Sa'id ibn al-Musayyib, Sa'id ibn Jubair, Ata, Tawus, Mujahid, al-Hasan, Ibn Sirin und al-Sha'bi überliefert. Dies ist auch die Ansicht von al-Thawri, Ishaq und al-Shafi'i in einer seiner beiden Aussagen. Die zweite Überlieferung besagt, dass sie nicht verpflichtend ist; dies wurde von Ibn Mas'ud überliefert. Dies ist auch die Ansicht von Malik, Abu Thawr und den Anhängern der Lehrmeinung (Ashab al-Ra'y), basierend darauf, dass Jabir überlieferte, dass der Prophet (Segen und Friede seien auf ihm) nach der Umra gefragt wurde: "Ist sie verpflichtend?" Er antwortete: "Nein, doch wenn ihr eine Umra vollzieht, so ist dies besser." (Herausgegeben von al-Tirmidhi (21), welcher sagte: Dies ist ein hasan-sahih Hadith). Von Talha wurde überliefert, dass er den Gesandten Allahs (Segen und Friede seien auf ihm) sagen hörte: "Die Haddsch ist ein Dschihad, und die Umra ist ein freiwilliges Werk (Tatawwu')." (Überliefert von Ibn Madscha (22)). Dies liegt auch daran, dass es ein Ritus (Nusuk) ist, der nicht zeitlich festgelegt ist, daher ist er nicht verpflichtend, genau wie der reine Umlauf (Tawaf). Unsere Argumentation basiert auf dem Wort Allahs des Erhabenen: "Und vollzieht die Haddsch und die Umra für Allah." (23). Das Erfordernis des Befehls impliziert die Verpflichtung; zudem wurde sie der Haddsch beigeordnet, und der Grundsatz ist die Gleichstellung zwischen dem Beigeordneten (Ma'tuf) und dem, dem es beigeordnet ist (Ma'tuf 'alaihi). Ibn Abbas sagte: "Sie ist im Buch Allahs der Haddsch ebenbürtig." Von al-Dabbi ibn Ma'bad wurde überliefert: Ich kam zu Umar und sagte: "O Befehlshaber der Gläubigen, ich bin zum Islam konvertiert und sah die Haddsch und die Umra als mir vorgeschrieben an, also habe ich die Absicht (Ihram) für beide vollzogen." Umar sagte: "Du wurdest zur Sunna deines Propheten (Segen und Friede seien auf ihm) geleitet." (Überliefert von Abu Dawud und al-Nasa'i (24)). Von Abu Razin wurde überliefert, dass er zum Propheten (Segen und Friede seien auf ihm) kam und sagte: "O Gesandter Allahs, mein Vater ist ein sehr alter Greis, er kann weder die Haddsch noch die Umra vollziehen, noch"
(21) Im Kapitel: "Was darüber überliefert wurde, ob die Umra verpflichtend ist oder nicht", aus den Kapiteln über die Haddsch. Aridat al-Ahwadhi 4/162. Ebenso herausgegeben von Imam Ahmad, im: Musnad 3/316.
(22) Im Kapitel: "Die Umra", aus dem Buch der Manasik (Riten). Sunan Ibn Madscha 2/995.
(23) Sure al-Baqara 196.
(24) Herausgegeben von Abu Dawud, im: Kapitel über das Qiran (Kombination), aus dem Buch der Manasik. Sunan Abi Dawud 1/417, 418. Und von al-Nasa'i, im: Kapitel über das Qiran, aus dem Buch der Manasik. al-Mudschtaba 5/114. Ebenso herausgegeben von Ibn Madscha, im: Kapitel über jemanden, der Haddsch und Umra kombiniert, aus dem Buch der Manasik. Sunan Ibn Madscha 2/989. Und von Imam Ahmad, im: Musnad 1/14, 25, 34, 37, 53.