wie Moschus, Amber, Kampfer, Ghaliya, Safran, Rosenwasser und parfümierte Öle, wie Veilchenöl und Ähnliches.
Abschnitt: Die Pflanzen, deren Duft als angenehm empfunden wird, unterteilen sich in drei Kategorien: Erstens, solche, die nicht gezielt für Wohlgerüche wachsen und aus denen kein Wohlgeruch hergestellt wird, wie Wüstenpflanzen, etwa Wermut (Shih), Schafgarbe (Qaysum) und Lavendel (Khuzama), sowie sämtliche Früchte, wie Zitronatzitrone, Äpfel, Quitten und andere, und das, was die Menschen nicht mit der Absicht auf Wohlgeruch anbauen, wie Henna und Saflor (Usfur). Das Riechen daran ist erlaubt und zieht keine Fidsya nach sich. Wir kennen hierin keinen Widerspruch, außer der Überlieferung von Ibn 'Umar, dass er es für einen Muhrim als unangenehm (makruh) empfand, an irgendetwas aus der Erde zu riechen, wie Wermut, Schafgarbe und anderen. Wir kennen niemanden, der hierfür etwas zur Pflicht (Wajib) gemacht hat, da diese nicht für den Wohlgeruch bestimmt sind und daraus kein Wohlgeruch hergestellt wird, was sie den übrigen Erzeugnissen der Erde gleichstellt. Es wurde überliefert, dass die Ehefrauen des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) in Kleidung den Ihram antraten, die mit Saflor gefärbt war.
Zweitens: Solche, die von Menschen für ihren Wohlgeruch angebaut werden, aus denen aber kein Wohlgeruch hergestellt wird, wie das persische Basilikum (Rayhan), Majoran (Marzanjush), Narzissen und Baram. Hierzu gibt es zwei Meinungen: Eine davon ist, dass es ohne Fidsya erlaubt ist. Dies sagten 'Uthman ibn 'Affan, Ibn 'Abbas, al-Hasan, Mujahid und Ishaq. Die andere besagt, dass das Riechen daran verboten ist, und falls er es dennoch tut, eine Fidsya fällig wird. Dies ist die Ansicht von Jabir, Ibn 'Umar, al-Schafi'i und Abu Thawr, weil es für den Wohlgeruch verwendet wird und somit den Rosen gleicht. Malik und die Anhänger des Ra'y empfanden dies als unangenehm, verpflichteten jedoch nicht zu einer Fidsya.
(4) In B und M: "nabat". (5) In M: "nabat". (6) Von al-Bukhari von 'A'isha als Ta'liq überliefert in: Kapitel über das, was der Muhrim anzieht, aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Sahih al-Bukhari 2/169. Al-Bayhaqi führte es mit vollständiger Kette (mausul) an in: Kapitel darüber, dass Saflor kein Wohlgeruch ist, aus dem Buch der Pilgerfahrt. Al-Sunan al-Kubra 5/59. Imam Malik überlieferte es von Asma' bint Abi Bakr in: Kapitel über das Tragen gefärbter Kleidung, aus dem Buch der Pilgerfahrt. Al-Muwatta' 1/326. Und al-Bayhaqi an der zuvor genannten Stelle. (7) In M: "wa-al-marzanjush"; beide Begriffe bedeuten dasselbe. Es handelt sich um ein Basilikumgewächs mit feinen Blättern und weißen, duftenden Blüten. Al-Mu'arrab 357, Al-Alfaz al-Farisiya al-Mu'arraba 144. (8) Al-Baram: Eine gelbe, wohlriechende Blüte eines Baumes, der Abraham-Baum genannt wird. Takmilat al-Ma'ajim al-'Arabiya von Dozy. Arabische Ausgabe 1/311.