etwas. Auch die Äußerung von Ahmad dazu lässt dies zu; denn er sagte über das Basilikum: "Es gehört nicht zur Ausrüstung des Muhrim." Er erwähnte jedoch nicht dessen Fidsya (Sühneleistung). Dies liegt daran, dass daraus kein Wohlgeruch hergestellt wird, weshalb es dem Saflor gleicht. Drittens: Pflanzen, die gezielt für Wohlgeruch angebaut werden und aus denen ein Wohlgeruch hergestellt wird, wie Rosen, Veilchen, Jasmin und Goldlack (Khiri). Wenn jemand diese verwendet und daran riecht, so ist dafür eine Fidsya fällig; denn die Fidsya ist für das vorgeschrieben, woraus Wohlgeruch hergestellt wird, und gleichermaßen für dessen Ursprung. Von Ahmad gibt es eine weitere Überlieferung bezüglich der Rose: Es gibt keine Fidsya, wenn man daran riecht, da es eine Blüte ist, an der man auf natürliche Weise riecht, was den Blüten anderer Bäume gleicht. Abu al-Khattab erwähnte bezüglich dieses Falls und des vorherigen jeweils zwei Überlieferungen. Die vorzugswürdige Meinung ist das Verbot, da sie für den Wohlgeruch angebaut werden und daraus etwas hergestellt wird, was sie mit Safran und Amber vergleichbar macht. Al-Qadi sagte: Es wird gesagt, dass Amber die Frucht eines Baumes sei, ebenso wie der Kampfer.
Abschnitt: Wer von einem Wohlgeruch etwas berührt, das an seiner Hand haften bleibt, wie Ghaliya, Rosenwasser und zerriebener Moschus, der an seinen Fingern haften bleibt, für den ist eine Fidsya fällig, weil dies als Wohlgeruch verwendet wird. Wer hingegen etwas berührt, das nicht an der Hand haften bleibt, wie nicht zerriebener Moschus, Kampferstücke oder Amber, für den ist keine Fidsya fällig, da dies nicht als Wohlgeruch verwendet wird. Riecht er jedoch daran, so ist eine Fidsya fällig, da es auf diese Weise gebraucht wird. Wer an dem Holz (Oud) riecht, für den ist keine Fidsya fällig, da es auf diese Weise nicht als Wohlgeruch verwendet wird.
581 - Rechtsfrage: Er sagte: "Er darf kein Kleidungsstück tragen, das von Wars, Safran oder Wohlgeruch berührt wurde."
Wir kennen unter den Gelehrten hierüber keinen Dissens. Dies ist die Ansicht von Jabir, Ibn 'Umar, Malik, al-Schafi'i, Abu Thawr und den Anhängern des Ra'y. Ibn 'Abd al-Barr sagte: Es gibt darüber keinen Dissens.
(9) Im Original, A: "Fidya" (ohne das Suffix). (10) Al-Khiri: Eine Pflanze mit Blüten, wobei die gelbe Art dominiert; daraus wird ein Öl gewonnen. (11) In A, B, M: "wa-in". (12) Im Original: "yusta'malu". (13) Im Original: "wa-aqta'" (fälschlicherweise, gemeint ist "wa-qita'"). (1) Im Original: "al-'ulama".