Es ist nur das Pigment, das darin enthalten ist. Wenn er jedoch ein dichtes Kleidungsstück über das (parfümierte) Kleidungsstück legt, das den Geruch und den körperlichen Kontakt verhindert, so ist für das Sitzen und Schlafen darauf keine Fidsya fällig. Sollte der trennende Stoff dazwischen jedoch aus seiner Kleidung bestehen, die er direkt am Körper trägt, so ist eine Fidsya fällig; denn er ist in gleicher Weise vom Gebrauch des Wohlgeruchs in der Kleidung, die er trägt, ausgeschlossen, wie er von dessen Gebrauch auf seinem Körper ausgeschlossen ist.
582 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und es besteht kein Einwand gegen das, was mit Saflor gefärbt wurde.)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Saflor kein Wohlgeruch ist, und es besteht kein Einwand gegen seine Verwendung, das Riechen daran oder an dem, was damit gefärbt wurde. Dies ist die Ansicht von Jabir, Ibn Umar, Abdullah ibn Ja'far und 'Aqil ibn Abi Talib. Dies ist auch die Rechtsschule von al-Schafi'i. Von 'A'ischa, Asma' und den Frauen des Propheten (sallallahu 'alaihi wa sallam) ist überliefert, dass sie im Ihram Kleidung trugen, die mit Saflor gefärbt war. Malik missbilligte dies, wenn es auf den Körper abfärbte, legte aber keine Fidsya dafür fest. Al-Thawri, Abu Hanifa und Muhammad ibn al-Hasan verboten es und verglichen es mit dem, was mit Wars oder Safran gefärbt wurde; denn es ist ein Farbstoff mit angenehmem Geruch, daher ähnelt es jenem. Unser Argument ist das, was Abu Dawud mit seiner Überlieferungskette von Ibn Umar berichtete, dass er den Gesandten Allahs (sallallahu 'alaihi wa sallam) hörte, wie er die Frauen im Ihram vor dem Tragen von Handschuhen und dem Niqab sowie von Kleidung, die mit Wars oder Safran in Berührung gekommen war, warnte, und danach sollen sie tragen, was sie an Kleiderfarben mögen, sei es mit Saflor gefärbt, aus Brokat (Khazz), Schmuck, Hosen, Hemden oder Socken. Imam Ahmad überlieferte in den Manasik (Riten) mit seiner Kette von 'A'ischa bint Sa'd, dass sie sagte: Die Frauen des Propheten (sallallahu 'alaihi wa sallam) trugen im Ihram mit Saflor gefärbte Kleidung. Und weil es...
(9) Fehlt in A, B. (1) Seine Überlieferungswege wurden bereits auf Seite 141 dargelegt. (2) In M: "badanihi" (sein Körper). (3) In: Kapitel über das, was der Muhrim trägt, aus dem Buch der Manasik. Sunan Abi Dawud 1/424. Ebenso überliefert von Imam Ahmad in: al-Musnad 2/22. (4) In Original, A: "wa-rawahu". (5) Sie ist die Tochter von Sa'd ibn Abi Waqqas, möge Allah mit ihm zufrieden sein. Die Vorstellung ihrer Person wurde bereits auf 2/397 dargelegt. Es wird gesagt, dass sie sechs der Ehefrauen des Propheten sah. (6) In B, M: "kunna". (7) In B, M: "nuhrimu".