die Ansicht derjenigen, die wir von den Gefährten genannt haben, und wir kennen keinen, der ihnen darin widersprochen hätte. Und weil es kein Wohlgeruch ist, ist es nicht verpönt, was damit gefärbt wurde, wie bei Schwarz oder dem, was mit Maghrah (roter Ocker) gefärbt wurde. Was jedoch Wars und Safran betrifft, so sind sie Wohlgerüche, im Gegensatz zu unserer Frage.
Abschnitt: Es besteht kein Einwand gegen das, was mit Mumashshaq gefärbt wurde, und dies ist das, was mit Maghrah (roter Ocker) gefärbt wurde; denn es ist mit Lehm gefärbt, nicht mit einem Wohlgeruch. Dasselbe gilt für das, was mit anderen Farbstoffen außer dem, was wir erwähnt haben, gefärbt wurde; denn das Grundprinzip ist die Erlaubnis, außer dem, wofür die Scharia ein Verbot erlassen hat, oder dem, was in dessen Bedeutung liegt, und dies ist nicht der Fall. Was jedoch das mit Duftpflanzen Gefärbte betrifft, so basiert dies auf den Duftpflanzen selbst: Was dem Muhrim (Pilger im Weihezustand) in Bezug auf deren Verwendung verboten ist, ist ihm auch verboten, wenn er Kleidung trägt, die damit gefärbt wurde, sofern deren Geruch wahrnehmbar ist; andernfalls nicht.
583 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und er darf kein Haar von seinem Kopf oder seinem Körper abschneiden.)
Die Gelehrten sind sich einig, dass es dem Muhrim verboten ist, sein Haar zu entfernen, außer aus einem entschuldbaren Grund. Die Grundlage hierfür ist das Wort Allahs, des Erhabenen: {Und rasiert eure Häupter nicht, bis die Opfergabe ihren Platz erreicht hat}. Und Ka'b ibn 'Ujrah berichtete vom Gesandten Allahs (sallallahu 'alaihi wa sallam), dass er sagte: "Vielleicht bereiten dir die Läuse auf deinem Kopf Schmerzen?" Er sagte: "Ja, Gesandter Allahs." Da sagte der Gesandte Allahs (sallallahu 'alaihi wa sallam): "Rasiere deinen Kopf und faste drei Tage, oder speise sechs Bedürftige, oder opfere ein Schaf." Dies ist übereinstimmend (von Bukhari und Muslim) überliefert. Dies deutet darauf hin, dass die Rasur zuvor verboten war, und das Haar des Kopfes und des Körpers sind diesbezüglich gleichgestellt.
Abschnitt: Wenn er einen entschuldbaren Grund hat, wie Krankheit, oder Läuse auf seinem Kopf hat oder Ähnliches, was durch das Belassen der Haare zu Schaden führt, so darf er sie entfernen, gemäß dem Vers und der Überlieferung. Ibn Abbas sagte: {Wer von euch krank ist} - das heißt, er hat Geschwüre auf seinem Kopf - {oder ein Leiden an seinem Kopf hat} - das heißt, Läuse.
(8) Al-Maghrah: Roter Lehm, mit dem gefärbt wird. (9) In A, B, M: "wa-ma". (10) In M: "ma'a" (fälschlicherweise). (1) Sure al-Baqara 196. (2) Seine Überlieferungswege wurden bereits auf Seite 115 dargelegt.