al-Qasim (2), ein Gefährte von Malik, sagte: „Keine Fidyah trifft ihn.“ Wir aber sagen: Er hat etwas entfernt, dessen Entfernung aufgrund eines Schadens an etwas anderem verboten war, daher ähnelt es dem Scheren seines Kopfes, um den Schaden seiner Läuse abzuwehren. Und wenn ein Leiden an seinen Nägeln auftritt und er sie aufgrund dieses Leidens entfernt, so trifft ihn keine Fidyah, da er sie zur Beseitigung ihres Leidens entfernte; dies ähnelt ihrem Schneiden, wenn sie abgebrochen sind.
585 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und er soll nicht in den Spiegel schauen, um sich zu verschönern.)
Das bedeutet, er soll nicht hineinschauen, um Zotteligkeit zu beseitigen, das Haar zu ordnen oder irgendeine Form von Schmuck anzulegen. Ahmad sagte: „Es gibt keinen Einwand dagegen, in den Spiegel zu schauen, solange er nichts an seiner Zotteligkeit korrigiert oder den Staub von sich abschüttelt.“ Er sagte zudem: „Wenn er damit Schmuck beabsichtigt, dann nicht.“ Es wurde gefragt: „Wie beabsichtigt er Schmuck?“ Er sagte: „Er sieht ein Haar und ordnet es.“ Ähnliches wurde von 'Ata überliefert. Der Gesichtspunkt dabei ist, dass in einem Hadith überliefert wurde: „Der Muhrim ist zerzaust und staubig.“ In einem anderen: „Allah prahlt vor Seinen Engeln mit den Menschen von 'Arafat und sagt: ‚O Meine Engel, schaut auf Meine Diener; sie sind zu Mir gekommen, zerzaust, staubig und der Sonne ausgesetzt‘“ (1), oder wie der Wortlaut (2) des Hadith lautet. Wenn er jedoch aus einem Bedürfnis in den Spiegel schaut, etwa zur Behandlung einer Wunde oder zur Entfernung eines Haares, das in sein Auge wächst, oder ähnlichem, das die Scharia ihm erlaubt hat, so ist dies unbedenklich, und ihn trifft in keinem Fall eine Fidyah durch den Blick in den Spiegel; das ist lediglich eine Anstandsregel, für deren Unterlassung es keine Strafe gibt. Wir kennen niemanden, der dies als verpflichtend erachtet hätte. Es wurde von Ibn 'Umar und 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz überliefert, dass sie in den Spiegel schauten, während sie im Zustand der Ihram waren.
586 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und er soll nichts von Safran essen, bei dem er den Geruch wahrnimmt.)
Der Kernpunkt dabei ist, dass Safran und andere Duftstoffe, wenn sie in Speisen oder Getränke gegeben werden,
(2) 'Abd al-Rahman ibn al-Qasim ibn Khalid al-'Atiqi, Rechtsgelehrter der ägyptischen Lande und Verfasser von „al-Mudawwana“, verstorben im Jahr 191 n.H. Tartib al-Madarik 2/433-447, al-Dibaj al-Mudhahhab 1/465-468. (1) Das heißt: Der Sonne ausgesetzt. Überliefert von al-Bayhaqi in: Kapitel „Der Pilger ist zerzaust...“ aus dem Buch über die Haddsch, al-Sunan al-Kubra 5/58. Und von Imam Ahmad in: al-Musnad 2/224, 305. (2) In A: „im Wortlaut“.