Wenn sein Duft nicht vergangen ist, ist dem Muhrim der Verzehr nicht erlaubt, sei es roh oder nachdem es mit Feuer in Berührung gekommen ist. Dies vertrat auch al-Shafi'i. Malik und die Gelehrten der Ansicht (Ashab al-Ra'y) sahen kein Problem darin, wenn die Speise mit Feuer in Berührung gekommen ist, [egal ob Farbe, Geruch und Geschmack verschwunden sind oder all dies erhalten blieb; denn durch das Kochen hat es sich aus dem Zustand, ein Duftstoff zu sein, verändert. Es wurde von Ibn 'Umar, 'Ata, Mujahid, Sa'id ibn Jubayr und Tawus überliefert, dass sie am Verzehr von gelbem Khushkananaj (1) keinen Anstoß nahmen] (2). Al-Qasim ibn Muhammad und Ja'far ibn Muhammad jedoch missbilligten dies. Unsere Position ist, dass der Genuss und der Nutzen daraus durch den direkten Kontakt entstehen, daher ähnelt es dem Fall, wenn es roh wäre. Zudem ist das Ziel eines Duftstoffs sein Geruch, und dieser ist weiterhin vorhanden. Die Aussage derer, die den gelben Khushkananaj für erlaubt hielten, ist auf den Fall zu beziehen, in dem kein Duft mehr darin verbleibt, denn bei dem, dessen Duft und Geschmack verschwunden sind und in dem nach der Berührung mit Feuer nur noch die Farbe zurückgeblieben ist, gibt es keinen Einwand gegen den Verzehr. Wir kennen hierüber keine Meinungsverschiedenheit, außer dass al-Qasim und Ja'far ibn Muhammad den gelben Khushkananaj missbilligten. Es ist möglich, ihre Ansicht auf den Fall zu beziehen, in dem der Duft erhalten blieb, um die Differenz aufzulösen. Wenn es nicht mit Feuer in Berührung kam, aber Duft und Geschmack verschwunden sind, so ist dies unbedenklich. Dies ist die Ansicht von al-Shafi'i. Malik, al-Humaydi, Ishaq und die Gelehrten der Ansicht missbilligten gelbes Salz und unterschieden zwischen dem, was mit Feuer in Berührung kam, und dem, was nicht damit in Berührung kam. Unsere Position ist, dass das Ziel der Duft ist, denn der Duftstoff wurde nur wegen seines Geruchs als solcher bezeichnet, nicht wegen seiner Farbe, daher muss die rechtliche Bewertung mit jenem kreisen, nicht mit dieser.
Abschnitt: Wenn sein Geruch verschwunden ist, aber Farbe und Geschmack erhalten blieben, so ist das Offensichtliche aus der Aussage von al-Khiraqi seine Erlaubnis; aufgrund dessen, was wir erwähnten, dass der Duft das Ziel ist, und somit entfällt das Verbot mit seinem Verschwinden. Das Offensichtliche aus der Aussage von Ahmad in der Überlieferung von Salih ist das Verbot. Dies ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i. Der Qadi sagte: Es ist unmöglich, dass sich der Geruch vom Geschmack trennt; wann immer der Geschmack bleibt, deutet dies auf den Verbleib des Geruchs hin, weshalb die Pflicht zur Fidyah bei seiner Verwendung zwingend wurde.
(1) So ist es überliefert, mit dem Zusatz eines Jims am Ende. Der Khushkananaj ist ein Gebäck, das aus reinem Weizenmehl hergestellt, mit Zucker und Mandeln oder Pistazien gefüllt und frittiert wird. (2) Aus A ausgefallen.
فلم تَذْهَبْ رَائِحَتُه، لم يُبَحْ لِلْمُحْرِمِ تَناوُلُه، نيئًا كان أو قد مسَّتْهُ النَّارُ. وبهذا قال الشَّافِعِىُّ. وكان مالِكٌ وأصْحَابُ الرَّأْىِ لا يَرَوْنَ بما مَسَّتِ النَّارُ من الطَّعَامِ بَأْسًا، [سَوَاءٌ ذَهَبَ لَوْنُه ورِيحُه وطَعْمُه، أو بَقِىَ ذلك كُلُّه؛ لأنَّه بِالطَّبْخِ. اسْتَحَالَ عن كَوْنِه طِيبًا. وَرُوِىَ عن ابنِ عمرَ، وعَطاءٍ، ومُجاهِدٍ، وسَعِيدِ بن جُبَيْرٍ، وطَاوُسٍ، أنَّهم لم يكونُوا يَرَوْنَ بِأَكْلِ الخُشْكَنَانَجِ (١) الأصْفَرِ بَأْسًا] (٢)، وكَرِهَهُ القاسمُ ابنُ محمدٍ، وجعفرُ بنُ محمدٍ. ولَنا، أنَّ الاسْتِمْتاعَ به، والتَّرَفُّهَ به، حَاصِلٌ من حَيْثُ المُبَاشَرَةُ، فأشْبَهَ ما لو كان نِيئًا، ولأنَّ المَقْصُودَ من الطِّيبِ رَائِحَتُه، وهى بَاقِيَةٌ، وقولُ من أباحَ الخُشْكَنَانَجَ الأصْفَرَ مَحْمُولٌ على ما لم يَبْقَ فيه رَائِحَةٌ، فإنَّ ما ذَهَبَتْ رَائِحَتُه وطَعْمُه، ولم يَبْقَ فيه إلَّا اللَّوْنُ ممَّا مسَّتْهُ النَّارُ، لا بَأْسَ بِأكْلِه. لا نَعْلَمُ فيه خِلَافًا، سِوَى أنَّ القاسمَ وجعفرَ بن مُحَمَّدٍ، كَرِهَا الخُشْكَنَانَجَ الأصْفَرَ. ويُمْكِنُ حَمْلُه على ما بَقِيَتْ رَائِحَتُه؛ لِيَزُولَ الخِلَافُ. فإن لم تَمَسَّهُ النَّارُ، لكنْ ذَهَبَتْ رَائِحَتُه وطَعْمُه، فلا بَأْسَ به. وهو قَوْلُ الشَّافِعِىِّ. وكَرِهَ مَالِكٌ، والْحُمَيْدِىُّ، وإسحاقُ، وأصْحابُ الرَّأْىِ، المِلْحَ الأصْفَرَ، وفرَّقُوا بين مَا مَسَّتْهُ النَّارُ، وما لم تَمَسَّهُ. ولَنا، أنَّ المَقْصُودَ الرَّائِحَةُ، فإنَّ الطِّيبَ إنَّما كان طِيبًا لِرَائِحَتِه، لا لِلَوْنِه، فوَجَبَ دَوَرَانُ الحُكْمِ معها دُونَهُ.
فصل: فإن ذَهَبَتْ رَائِحَتُه، وبَقِىَ لَوْنُه وطَعْمُه، فظاهِرُ كلامِ الْخِرَقِىِّ إباحَتُه؛ لما ذَكَرْنَا من أنَّها المَقْصُود، فيَزُولُ المَنْعُ بِزَوَالِها. وظاهِرُ كلامِ أحمدَ، فى رِوَايَةِ صَالِحٍ، تَحْرِيمُه. وهو مَذْهَبُ الشَّافِعِىِّ. قال القاضى: مُحَالٌ أن تَنْفَكَّ الرَّائِحَةُ عن الطَّعْمِ، فمتى بَقِىَ الطَّعْمُ دَلَّ على بَقَائِها، فلذلك وَجَبَتِ الفِدْيَةُ بِاسْتِعْمَالِه.
(١) هكذا ورد بزيادة الجيم فى آخره. والخشكنان: خبزة تصنع من خالص دقيق الحنطة، وتملأ بالسكر واللوز أو الفستق، وتقلى.(٢) سقط من: أ.