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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 14Abschnitt

Übersetzung · DE

Reise. Er sagte: "Vollziehe die Haddsch für deinen Vater und vollziehe die Umra." (Herausgegeben von Abu Dawud, al-Nasa'i und al-Tirmidhi (25), welcher sagte: Ein hasan-sahih Hadith). Ahmad erwähnte dies und sagte dann: Und ein Hadith, den Sa'id ibn Abd al-Rahman al-Dschumahi von Ubaid Allah (26) von Nafi von Ibn Umar überliefert, besagt: Ein Mann kam zum Propheten (Segen und Friede seien auf ihm) und sagte: "Gib mir eine Empfehlung." Er antwortete: "Verrichte das Gebet, entrichte die Zakat, vollziehe die Haddsch und vollziehe die Umra." Al-Athram überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Abu Bakr ibn Muhammad ibn Amr ibn Hazm, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Gesandte Allahs (Segen und Friede seien auf ihm) an die Leute des Jemen schrieb, und in dem Schreiben stand: "Wahrlich, die Umra ist die kleine Haddsch." Dies liegt auch daran, dass es die Aussage derer ist, die wir von den Gefährten genannt haben, und wir kennen niemanden, der ihnen widerspricht, außer Ibn Mas'ud, bei dem unterschiedliche Überlieferungen bestehen. Was den Hadith von Jabir angeht, so sagte al-Tirmidhi: Al-Shafi'i sagte: "Er ist schwach, und ein Beweis kann nicht durch einen solchen (Hadith) aufgestellt werden, und es gibt nichts Beständiges bezüglich der Umra, das besagt, dass sie ein freiwilliges Werk sei." Ibn Abd al-Barr sagte: "Dies wurde mit Überlieferungsketten (Asanid) überliefert, die nicht korrekt (sahih) sind, und ein Beweis kann nicht durch sie aufgestellt werden." Wir interpretieren dies dann auf den bekannten Fall, und zwar die Umra, die sie nachholten, als sie in al-Hudaibiya aufgehalten wurden, oder auf die Umra, die sie zusammen mit ihrer Haddsch mit dem Propheten (Segen und Friede seien auf ihm) vollzogen haben, denn diese war für diejenigen, die die Umra vollzogen, nicht verpflichtend. Oder wir interpretieren ihn dahingehend, dass er sich auf das bezieht, was über die eine Umra hinausgeht. Die Umra unterscheidet sich vom Umlauf (Tawaf); denn zu ihren Bedingungen gehört der Ihram, während der Tawaf anders beschaffen ist.

Abschnitt: Die Leute von Mekka haben keine Umra (zu vollziehen). Ahmad legte dies ausdrücklich fest. Er sagte: Ibn Abbas

Anmerkungen

(25) Herausgegeben von Abu Dawud, im: Kapitel über den Mann, der für einen anderen die Haddsch vollzieht, aus dem Buch der Manasik. Sunan Abi Dawud 1/420. Und von al-Tirmidhi, im: Kapitel dazu (Was über die Haddsch im Auftrag eines alten Greises oder Verstorbenen überliefert wurde), aus den Kapiteln über die Haddsch. Aridat al-Ahwadhi 4/160. Und von al-Nasa'i, im: Kapitel über die Umra für den Mann, der dazu nicht in der Lage ist, aus dem Buch der Manasik. al-Mudschtaba 5/88. Ebenso herausgegeben von Ibn Madscha, im: Kapitel über die Haddsch für einen Lebenden, wenn dieser dazu nicht in der Lage ist, aus dem Buch der Manasik. Sunan Ibn Madscha 2/970. Und von Imam Ahmad, im: Musnad 4/10, 11, 12.

(26) Im Original, A und M: "Abd Allah". Es handelt sich jedoch um Ubaid Allah ibn Umar ibn Hafs al-Adawi. Siehe: Tahdhib al-Tahdhib 7/38.

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