590 - Fragestellung: Er (Ibn Qudama) sagte: "Der Ihram der Frau befindet sich in ihrem Gesicht; wenn sie es benötigt, lässt sie (den Stoff) auf ihr Gesicht herab."
Die Gesamtheit dessen ist, dass es der Frau untersagt ist, ihr Gesicht während ihres Ihrams zu bedecken, so wie es dem Mann untersagt ist, seinen Kopf zu bedecken. Wir kennen hierin keinen Widerspruch, außer dem, was von Asma überliefert wurde, dass sie ihr Gesicht bedeckte, während sie im Ihram war (1). Es ist möglich, dass sie es bei Bedarf durch das Herablassen (al-Sadl) (2) bedeckte, sodass dies keinen tatsächlichen Widerspruch darstellt. Ibn al-Mundhir sagte: "Die Abscheu gegenüber dem Burqu' (Gesichtsschleier) ist von Sa'd, Ibn 'Umar, Ibn 'Abbas und 'A'isha bestätigt, und wir kennen niemanden, der dem widersprochen hätte." Al-Bukhari und andere (3) haben überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - sagte: "Die Frau soll weder den Niqab (Gesichtsschleier) tragen, noch die Handschuhe anziehen." Wenn sie jedoch das Bedürfnis hat, ihr Gesicht zu verhüllen, weil Männer in ihre Nähe kommen, dann soll sie das Gewand von ihrem Kopf aus auf ihr Gesicht herablassen. Dies wurde von 'Uthman und 'A'isha überliefert. Dies ist auch die Auffassung von 'Ata', Malik, al-Thawri, al-Shafi'i, Ishaq und Muhammad ibn al-Hasan. Wir kennen hierin keinen Widerspruch; dies beruht auf dem, was von 'A'isha - möge Allah mit ihr zufrieden sein - überliefert wurde: "Die Reiter pflegten an uns vorbeizuziehen, während wir im Ihram mit dem Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - waren. Wenn sie dann auf unsere Höhe kamen, ließ eine von uns ihren Jilbab von ihrem Kopf auf ihr Gesicht herab, und wenn sie uns passierten, enthüllten wir es wieder." Dies wurde von Abu Dawud und al-Athram überliefert (5). Und weil die Frau ein Bedürfnis...
(1) Herausgegeben von Imam Malik im Kapitel: Das Verhüllen des Gesichts des Muhrim, aus dem Buch al-Hajj, al-Muwatta 1/328; und von al-Hakim im Kitab al-Manasik, al-Mustadrak 1/454. (2) Al-Sadl, mit Damma und Kasra gelesen: die Verhüllung. Mit Fatha gelesen: das Herablassen des Gewandes. (3) Herausgegeben von al-Bukhari im Kapitel: Was bezüglich Parfüm für den Muhrim verboten ist..., aus dem Buch al-Muhsar wa Jaza' al-Sayd, Sahih al-Bukhari 3/19; Abu Dawud im Kapitel: Was der Muhrim anzieht, aus dem Buch al-Manasik, Sunan Abi Dawud 1/424; al-Tirmidhi im Kapitel: Was bezüglich dessen überliefert wurde, was für den Muhrim nicht erlaubt ist..., aus den Kapiteln über al-Hajj, 'Aridat al-Ahwadhi 4/53, 54; al-Nasa'i in den Kapiteln: Das Verbot für die Frau im Ihram, den Niqab zu tragen, und das Verbot für die Frau im Ihram, Handschuhe zu tragen, aus dem Buch al-Manasik, al-Mujtaba 5/101, 104; Imam Ahmad im Musnad 2/22. (4) In der Handschrift (M): "hadhawna" (wenn sie auf unsere Höhe kamen). (5) Herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel: Über die Frau im Ihram, die ihr Gesicht bedeckt, aus dem Buch al-Manasik, Sunan Abi Dawud 1/425; Imam Ahmad im Musnad 6/30; al-Bayhaqi im Kapitel: Die Frau im Ihram trägt das Gewand..., aus dem Buch al-Hajj, al-Sunan al-Kubra 5/48.