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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 158Abschnitt

Übersetzung · DE

Handschuhe und den Niqab, sowie Stoffe, die mit Wars (einem gelben Farbstoff) oder Safran in Berührung gekommen sind. Abgesehen davon darf sie tragen, welche Farben von Stoffen sie auch mag, sei es gefärbt mit Saflor, aus Seide (Khazz), geschmückt mit Schmuck, oder Hosen, Hemden oder Schuhe (4). Dies ist eindeutig. Mit Kleidung ist hier das Genähte gemeint, wie Hemden, Untergewänder, Hosen, Schuhe und Ähnliches, was den Kopf bedeckt.

Abschnitt: Für die Frau ist das empfohlen, was auch für den Mann empfohlen ist: die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) bei Beginn des Ihram, das Auftragen von Duftstoffen und die Körperpflege. Dies aufgrund des Hadith von 'A'isha, die sagte: "Wir pflegten mit dem Gesandten Allahs - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - hinauszuziehen, und wir bestrichen unsere Stirnen beim Ihram mit parfümiertem Moschus. Wenn eine von uns schwitzte, lief dieser über ihr Gesicht, und der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - sah es, missbilligte es aber nicht bei ihr (5)." Dies gilt gleichermaßen für die junge und die ältere Frau, denn 'A'isha tat dies zu Lebzeiten des Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden -, während sie jung war. Falls gefragt wird: "Wurde dies nicht für das Freitagsgebet missbilligt?", antworten wir: "Weil sie beim Freitagsgebet den Männern nahekommt und die Gefahr der Versuchung (Fitna) durch sie besteht, im Gegensatz zu unserer Fragestellung." Aus diesem Grund ist die Hadsch für Frauen verpflichtend, das Freitagsgebet hingegen nicht. Ebenso wird für sie empfohlen, sich in unnützem Reden zurückzuhalten und stattdessen viel die Talbiya zu sprechen und Allah, den Erhabenen, zu gedenken.

593 - Rechtsfrage: Er sagte: "Und sie trägt weder Handschuhe noch Fußringe (Khalkhal) und Ähnliches."

Die Handschuhe sind ein Gegenstand, der für die Hände gefertigt wird, in den man sie hineinsteckt, durch eine Öffnung, um sie vor der Hitze zu schützen, wie es auch gegen die Kälte gemacht wird. Es ist der Frau daher verboten, sie während ihres Ihram an den Händen zu tragen. Dies ist die Ansicht von Ibn 'Umar. Ebenso äußerten sich 'Ata', Tawus, Mujahid, al-Nakha'i, Malik und Ishaq. Sa'd (1) ibn Abi Waqqas ließ seine Töchter Handschuhe tragen, während sie im Ihram waren. 'Ali, 'A'isha und 'Ata' erlaubten es. Dies vertraten auch al-Thawri und Abu Hanifa. Für al-Shafi'i...

Anmerkungen

(4) Die Quellenangabe hierzu wurde bereits auf Seite 154 angeführt. (5) Die Quellenangabe hierzu wurde bereits auf Seite 80 angeführt. (1) In der Handschrift M: "Sa'id". Dies ist ein Fehler.

Arabisch (Quelle)

القُفَّازَيْنِ والنِّقَابِ، وما مَسَّ الوَرْسَ والزَّعْفَرَانَ مِن الثِّيَابِ، ولْتَلْبَسْ بعدَ ذلك ما أحَبَّتْ من أَلْوَانِ الثِّيَابِ، مِن مُعَصْفَرٍ أو خَزٍّ أو حَلْي أو سَرَاوِيلَ أو قَمِيصٍ أو خُفٍّ (٤). وهذا صَرِيحٌ، والمُرَادُ باللِّبَاسِ هاهُنا المَخِيطُ من القَمِيصِ والدُّرُوعِ والسَّرَاوِيلَاتِ والخِفَافِ، وما يَسْتُرُ الرَّأْسَ، ونَحْوَه.

فصل: ويُسْتَحَبُّ لِلْمَرأةِ ما يُسْتَحَبُّ لِلرَّجُلِ؛ من الغُسْلِ عند الإِحْرَامِ، والتَّطَيُّبِ، والتَّنَظُّفِ؛ لما ذَكَرْنا من حديثِ عائشةَ، أنَّها قالتْ: "كُنَّا نَخْرُجُ مع رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فنُضَمِّدُ جِبَاهَنا بِالمِسْكِ المُطَيَّبِ عندَ الإِحرامِ، فإذا عَرِقَتْ إحْدَانَا، سَالَ على وَجْهِهَا، فيَرَاهَا النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- فلا يُنْكِرُهُ عليها (٥). والشَّابَّةُ والكَبِيرَةُ فى هذا سَوَاءٌ، فإنَّ عائشةَ كانت تَفْعَلُه فى عَهْدِ النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، وهى شَابَّةٌ. فإن قيل: أليسَ قد كُرِهَ ذلك فى الجُمُعَةِ؟ قُلنا: لأنَّها فى الجمعةِ تَقرُبُ من الرِّجَالِ، فيُخَافُ الافْتِتَانُ بها، بِخِلافِ مَسْألَتِنَا. ولهذا يَلْزَمُ الحَجُّ النِّسَاءَ، ولا تَلْزَمُهُنَّ الجمعةُ. وكذلك يُسْتَحَبُّ لها قِلَّةُ الكَلَامِ فيما لا يَنْفَعُ، والإِكْثَارُ من التَّلْبِيَةِ، وذِكْرِ اللَّه تعالى.

٥٩٣ - مسألة؛ قال: (وَلَا تَلْبَسُ القُفَّازَيْنِ، وَلَا الخلْخالَ، وَمَا أشْبَهَهُ)

القُفَّازَانِ: شىءٌ يُعْمَلُ لِلْيَدَيْنِ، تُدْخِلُهُما فيهما من خَرْقٍ، تَسْتُرُهما من الحَرِّ، مثل ما يُعْمَلُ لِلْبَرْدِ، فيَحْرُمُ على المَرْأَةِ لُبْسُه فى يَدَيْها فى حال إحْرَامِها. وهذا قولُ ابنِ عمرَ. وبه قال عَطاءٌ، وطَاوُسٌ، ومُجاهِدٌ، والنَّخَعِىُّ، ومالكٌ، وإسحاقُ. وكان سعدُ (١) بن أبى وَقَّاص يُلْبِسُ بَنَاتَهُ القُفَّازَيْنِ وهُنَّ مُحْرِمَاتٌ. ورَخَّصَ فيه عليٌّ، وعائشةُ، وعَطاءٌ. وبه قال الثَّوْرِىُّ، وأبو حنيفةَ. ولِلشَّافِعِىِّ

Anmerkungen

(٤) تقدَّم تخريجه فى صفحة ١٥٤.(٥) تقدَّم تخريجه فى صفحة ٨٠.(١) فى م: "سعيد". خطأ.

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