sieht die Umra als verpflichtend an und sagt: "O Leute von Mekka, ihr habt keine Umra (zu vollziehen), eure Umra ist vielmehr euer Umlauf (Tawaf) um das Haus." Dies vertraten auch Ata und Tawus. Ata sagte: "Es gibt niemanden unter den Geschöpfen Allahs, dem nicht die Haddsch und die Umra als zwei Pflichten auferlegt sind, die für jeden, der den Weg zu ihnen findet, unerlässlich sind, außer den Leuten von Mekka; denn ihnen obliegt die Haddsch, doch keine Umra, aufgrund ihres Umlaufs (Tawaf) um das Haus." Der Grund hierfür ist, dass die Säule der Umra und ihr wichtigster Teil der Umlauf um das Haus ist, und da sie diesen vollziehen, ist dies für sie ausreichend. Der Qadi interpretierte die Aussage Ahmads dahingehend, dass für sie keine Umra neben der Haddsch besteht, da sie deren Vollzug (des Tawaf) bereits außerhalb der Zeit der Haddsch vornehmen. Die Angelegenheit verhält sich so, wie wir dargelegt haben.
Abschnitt: Die Umra des Mutamatti (der die Mut'a-Haddsch vollzieht), die Umra des Qarin (der die Qiran-Haddsch vollzieht) und die Umra vom nächstgelegenen Hill (außerhalb des Haram-Gebiets) sind ausreichend für die verpflichtende Umra, und wir kennen diesbezüglich keinen Dissens hinsichtlich der Gültigkeit der Umra des Tamattu. So sagten Ibn Umar, Ata, Tawus und Mudschahid, und wir kennen von anderen als ihnen keinen Widerspruch. Von Ahmad wurde jedoch überliefert, dass die Umra des Qarin nicht ausreichend sei, und dies ist die Wahl von Abu Bakr. Ebenso wurde von Ahmad überliefert, dass die Umra vom nächstgelegenen Hill nicht für die verpflichtende Umra ausreicht. Er sagte: "Sie ist erst ab vier Meilen gültig." Er argumentierte gegen die Gültigkeit der Umra des Qarin damit, dass der Prophet (Segen und Friede seien auf ihm) 'A'isha, als sie ihre Periode bekam, eine Umra vom Tan'im aus vollziehen ließ (27), und wenn ihre Umra im Rahmen ihres Qiran für sie ausgereicht hätte, hätte er sie nicht nachträglich eine Umra vollziehen lassen. Wir entgegnen mit der Aussage von al-Dabbi ibn Ma'bad: "Ich fand die Haddsch und die Umra als verpflichtend für mich, also legte ich den Ihram für beide an." Da sagte Umar: "Du wurdest zur Sunna deines Propheten rechtgeleitet" (28). Dies deutet darauf hin, dass er den Ihram für beide im Bewusstsein anlegte, das zu erfüllen, was Allah ihm von beiden auferlegt hatte, und sich aus der Verantwortung für beide zu befreien, was Umar für richtig befand und dazu sagte: "Du wurdest zur Sunna deines Propheten rechtgeleitet." Und (wir verweisen auf) den Hadith von 'A'isha, als sie Haddsch und Umra miteinander verband (Qiran) und der Prophet (Segen und Friede seien auf ihm) zu ihr sagte, als sie sich aus beiden löste: "Du hast dich von deiner Haddsch und deiner Umra gelöst" (29). Der Prophet (Segen und Friede seien auf ihm) ließ sie die Umra vom Tan'im aus nur vollziehen, um
(27) Die Quellenangabe für den Hadith von 'A'isha folgt in Kürze. Al-Tan'im liegt zwischen Mekka und Saraf, zwei Farsakh von Mekka entfernt. Mu'dscham al-Buldan 1/879.
(28) Seine Quellenangabe wurde bereits auf Seite 13 dargelegt.
(29) Herausgegeben von Muslim, im: Kapitel über die Erläuterung der Arten des Ihram..., aus dem Buch der Haddsch. Sahih Muslim