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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 161Abschnitt

Übersetzung · DE

‘Umar, dass er sagte: „Es gehört zur Sunna, dass die Frau ihre Hände mit Henna färbt.“ Und weil dies zu den Zierden der Frauen gehört, ist es im Zustand des Ihram wünschenswert, genau wie das Auftragen von Parfüm. Es besteht kein Einwand gegen das Färben im Zustand des Ihram. Der Qadi sagte: „Es ist verpönt, da es zur Zierde zählt und somit dem Auftragen von Ithmid-Kohl ähnelt.“ Wenn sie es jedoch tut (2) und ihre Hände nicht mit Lappen festbindet, so fällt keine Sühneleistung an. Dies vertraten auch al-Shafi’i und Ibn al-Mundhir. Malik und Muhammad ibn al-Hasan missbilligten das Färben für die Frau im Ihram und legten ihr eine Sühneleistung auf. Unser Argument hierfür ist das, was ‘Ikrimah überlieferte, dass er sagte: „‘A’isha und die Frauen des Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - färbten sich mit Henna, während sie im Ihram waren.“ Und weil der Grundsatz die Erlaubnis ist, und hierfür kein Beweis existiert, der es verbietet – weder durch einen klaren Text (Nass) noch durch Konsens (Ijma‘) –, und es auch nicht in der Bedeutung des explizit Verbotenen liegt (3).

Abschnitt: Wenn eine intersexuelle Person (Khuntha Mushkil) den Ihram anlegt, ist sie nicht dazu verpflichtet, genähte Kleidung zu meiden; denn wir haben keine Gewissheit über die Männlichkeit, die dies erforderlich machen würde. Ibn al-Mubarak sagte: „Sie soll ihren Kopf bedecken und eine Sühneleistung erbringen.“ Das Richtige ist jedoch, dass ihr keine Sühneleistung auferlegt wird, da der Grundsatz deren Nichtexistenz ist, und wir sie daher nicht aufgrund eines Zweifels erzwingen. Wenn sie nur ihr Gesicht bedeckt, fällt dafür keine Sühneleistung an. Wenn sie jedoch die Bedeckung ihres Gesichtes mit einem Niqab oder Burqa’ mit der Bedeckung ihres Kopfes oder dem Tragen genähter Kleidung auf ihrem Körper kombiniert, so ist ihr eine Sühneleistung aufzuerlegen, da sie zwangsläufig entweder ein Mann oder eine Frau sein muss.

Abschnitt: Es ist für die Frau wünschenswert, die Tawaf (Umkreisung der Kaaba) bei Nacht zu vollziehen; denn dies ist für sie bedeckender und mit weniger Gedränge verbunden, sodass es ihr möglich ist, näher an das Haus (Kaaba) heranzutreten und den Schwarzen Stein zu berühren (Istilam). Hanbal hat in „al-Manasik“ mit seiner Überlieferungskette von Abu al-Zubayr berichtet, dass ‘A’isha nach dem Nachtgebet sieben oder vierzehn Umkreisungen vollzog und an die Leute, die in der Moschee saßen, ausrichten ließ: „Geht zu euren Familien zurück, denn sie haben ein Recht auf euch.“ Und von Muhammad ibn al-Sa’ib ibn Barakah, von seiner Mutter, von ‘A’isha, dass sie an sandte...

Anmerkungen

(2) Im Original, A: „fa‘alat“ (sie tat es). (3) In der Ergänzung: „‘alayhi“ (darauf).

Arabisch (Quelle)

عمرَ، أنَّه قال: من السُّنَّةِ أن تَدْلُكَ المَرْأةُ يَدَيْهَا فى حِنَّاءٍ. ولأنَّ هذا من زِينَةِ النِّسَاءِ، فَاسْتُحِبَّ عندَ الإحْرَامِ، كالطِّيبِ. ولا بَأْسَ بِالخِضَابِ فى حالِ إحْرَامِها. وقال القاضى: يُكْرَهُ؛ لِكَوْنِه من الزِّينَةِ، فأشْبَهَ الكُحْلَ بالإِثْمِدِ. فإنْ فَعَلَتْهُ (٢)، ولم تَشُدّ يَدَيْهَا بالْخِرَقِ، فلا فِدْيَةَ. وبهذا قال الشَّافِعِىُّ، وابنُ المُنْذِرِ. وكان مالِكٌ ومحمدُ بنُ الحسنِ، يَكْرَهَانِ الخِضَابَ لِلْمُحْرِمَةِ، وأَلْزَمَاها الفِدْيَةَ. ولَنا، ما رَوَى عِكْرِمَةُ، أنَّه قال: كانتْ عائشةُ، وأزْوَاجُ النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، يَخْتَضِبْنَ بالحِنَّاءِ، وهُنَّ حُرُمٌ. ولأنَّ الأصْلَ الإِباحَةُ، وليس هاهُنا دَلِيلٌ يَمْنَعُ من نَصٍّ ولا إجْمَاعٍ، ولا هى فى مَعْنَى المَنْصُوصِ (٣).

فصل: إذا أحْرَمَ الخُنْثَى المُشْكِلُ، لم يَلْزَمْهُ اجْتِنَابُ المَخِيطِ؛ لأنَّنَا لا نَتَيَقَّنُ الذُّكُورِيَّةَ المُوجِبَةَ لذلك. وقال ابنُ المُبَارَكِ: يُغَطِّى رَأْسَهُ ويُكَفِّرُ. والصَّحِيحُ أنَّ الكَفَّارَةَ لا تَلْزَمُهُ؛ لأنَّ الأصْلَ عَدَمُها، فلا نُوجِبُها بِالشَّكِّ. وإن غَطَّى وَجْهَهُ وَحْدَهُ، لم يَلْزَمْهُ فِدْيَةٌ لذلك. وإن جَمَعَ بين تَغْطِيَةِ وَجْهِه بِنِقَابٍ أو بُرْقُعٍ، وبين تَغْطِيَةِ رَأْسِه أو لُبْسِ المَخِيطِ على بَدَنِه لَزِمَتْهُ الفِدْيَةُ؛ لأنَّه لا يَخْلُو أن يَكُونَ رجلًا أو امْرَأَةً.

فصل: ويُسْتَحَبُّ لِلْمَرأَةِ الطَّوَافُ لَيْلًا؛ لأنَّه أسْتَرُ لها، وأقَلُّ لِلزِّحَامِ، فيُمْكِنُها أن تَدْنُوَ من البَيْتِ، وتَسْتَلِمَ الحَجَرَ. وقد رَوَى حَنْبَلٌ، في "المَنَاسِكِ" بإسْنَادِه عن أبي الزُّبَيْرِ، أنَّ عائشةَ كانتْ تَطُوفُ بعد العِشاءَ أُسْبُوعًا أو أُسْبُوعَيْنِ، وتُرْسِلُ إلى أهْلِ المَجَالِسِ فى المَسْجِدِ: ارْتَفِعُوا إلى أهْلِيكُم، فإنَّ لهم عَلَيْكُمْ حَقًّا. وعن محمدِ بن السَّائِبِ بن بَرَكَةَ، عن أُمِّهِ، عن عائشةَ، أَنَّها أرْسَلَتْ إلى

Anmerkungen

(٢) فى الأصل، أ: "فعلت".(٣) فى ازيادة: "عليه".

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