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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 163

Übersetzung · DE

und verheiratet nicht, und er hält nicht um eine Hand an.“ [Überliefert von Muslim] (3). Und weil der Ihram das Parfüm verbietet, verbietet er auch die Ehe, ähnlich wie die Wartezeit (Idda). Was den Hadith von Ibn Abbas betrifft, so hat Yazid ibn al-Asamm von Maymuna überliefert, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – sie heiratete, während er sich nicht im Zustand des Ihram befand (Halal), [und er vollzog die Ehe mit ihr, während er Halal war] (4), und sie starb in Saraf (5), in dem Unterstand (Zulla), in dem er die Ehe mit ihr vollzogen hatte. Dies überlieferten Abu Dawud und al-Athram (6). Von Abu Rafi‘ wird berichtet, dass er sagte: Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – heiratete Maymuna, während er Halal war, und vollzog die Ehe mit ihr, während er Halal war, und ich war der Bote zwischen ihnen (7). Al-Tirmidhi sagte: Dies ist ein Hasan-Hadith. Und Maymuna weiß am besten über sich selbst Bescheid.

Anmerkungen

(3) Im Original: „Muttafaqun ‘alayh“ (übereinstimmend überliefert). Es wurde von Muslim ausgegeben im Kapitel: „Das Verbot der Ehe des Muhrim“, aus dem Buch der Ehe (Nikah). Sahih Muslim 2/1030–1031. Ebenso wurde es ausgegeben von Abu Dawud im Kapitel: „Der Muhrim heiratet“, aus dem Buch der Manasik. Sunan Abi Dawud 1/427. Und von al-Nasa’i im Kapitel: „Das Verbot dessen...“, aus dem Buch der Manasik der Pilgerfahrt (Hajj), sowie im Kapitel: „Das Verbot der Ehe des Muhrim“, aus dem Buch der Ehe (Nikah). Al-Mujtaba 5/151, 6/73. Und von Ibn Madscha im Kapitel: „Der Muhrim heiratet“, aus dem Buch der Ehe (Nikah). Sunan Ibn Madscha 1/632. Und von Imam Malik im Kapitel: „Die Ehe des Muhrim“, aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Al-Muwatta 1/348, 349. Und von Imam Ahmad im Musnad 1/57, 64, 65, 68, 73. Siehe auch das, was al-Tirmidhi ausgegeben hat im Kapitel: „Was über die Abneigung gegen die Heirat des Muhrim berichtet wurde“, aus den Kapiteln über die Pilgerfahrt (Hajj). ‘Aridat al-Ahwadhi 4/71. Und von al-Darimi im Kapitel: „Das Verheiraten des Muhrim“, aus dem Buch der Manasik, sowie im Kapitel: „Über die Ehe des Muhrim“, aus dem Buch der Ehe (Nikah). Sunan al-Darimi 2/37, 38, 141. (4) Aus dem Original gefallen. (5) Saraf: Zwischen den beiden heiligen Gebieten (Haramayn), in der Nähe von Mekka, unterhalb von Wadi Fatima. (6) Ausgegeben von Abu Dawud im Kapitel: „Der Muhrim heiratet“, aus dem Buch der Manasik. Sunan Abi Dawud 1/427. Ebenso ausgegeben von Muslim im Kapitel: „Das Verbot der Ehe des Muhrim“, aus dem Buch der Ehe (Nikah). Sahih Muslim 2/1032. Und von al-Tirmidhi im Kapitel: „Was über die Konzession (Rukhsa) diesbezüglich berichtet wurde“, aus den Kapiteln der Pilgerfahrt (Hajj). ‘Aridat al-Ahwadhi 4/74. Und von Ibn Madscha im Kapitel: „Der Muhrim heiratet“, aus dem Buch der Ehe (Nikah). Sunan Ibn Madscha 1/632. Und von al-Darimi im Kapitel: „Über das Verheiraten des Muhrim“, aus dem Buch der Manasik. Sunan al-Darimi 2/38. Und von Imam Ahmad im Musnad 6/332. Und von al-Bayhaqi im Kapitel: „Der Muhrim heiratet nicht und verheiratet nicht“, aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Al-Sunan al-Kubra 5/66. (7) Ausgegeben von al-Tirmidhi im Kapitel: „Was über die Abneigung gegen die Heirat des Muhrim berichtet wurde“, aus den Kapiteln über die Pilgerfahrt (Hajj). ‘Aridat al-Ahwadhi 4/71. Und von al-Darimi im Kapitel: „Über das Verheiraten des Muhrim“, aus dem Buch der Manasik. Sunan al-Darimi 2/38. Und von Imam Ahmad im Musnad 6/392, 393. Und von al-Bayhaqi im Kapitel: „Der Muhrim heiratet nicht und verheiratet nicht“, aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Al-Sunan al-Kubra 5/66.

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