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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 16Abschnitt

Übersetzung · DE

um ihr Herz zu erfreuen und ihrem Anliegen zu entsprechen, nicht weil sie für sie verpflichtend war. Selbst wenn die Umra des Qiran für sie nicht ausgereicht hätte, so wäre die Umra vom nächstgelegenen Hill (außerhalb des Haram-Gebiets) für sie ausreichend gewesen, und dies ist einer der Punkte, auf die wir hinweisen wollten. Auch deshalb, weil die verpflichtende Umra nur eine einzige ist, und sie diese korrekt vollzogen hat, womit sie ihr angerechnet wird, wie bei der Umra des Mutamatti (30). Ferner ist die Umra des Qarin einer der beiden Riten des Qiran, und sie ist somit gültig, wie die Haddsch. Wenn die Haddsch von Mekka aus für den Mutamatti ausreicht, dann ist die Umra vom nächstgelegenen Hill für den Mufrid (der nur die Haddsch vollzieht) erst recht ausreichend. Wenn bereits ein bloßer Umlauf (Tawaf) für den Mekkaner als Umra ausreicht, dann ist es umso mehr der Fall, wenn die Umra den Umlauf und anderes einschließt.

Abschnitt: Es ist nichts einzuwenden, wenn man mehrmals im Jahr die Umra vollzieht. Dies wurde von Ali, Ibn Umar, Ibn Abbas, Anas, 'A'isha, Ata, Tawus, Ikrimah und al-Schafi'i überliefert. Al-Hasan, Ibn Sirin und Malik hingegen missbilligten die zweimalige Umra in einem Jahr. Al-Nakh'i sagte: "Sie pflegten nicht öfter als einmal im Jahr die Umra zu vollziehen, auch weil der Prophet (Segen und Friede seien auf ihm) dies nicht tat." Wir entgegnen, dass 'A'isha innerhalb eines Monats zweimal die Umra vollzog, auf Anweisung des Propheten (Segen und Friede seien auf ihm): eine Umra im Rahmen ihres Qiran und eine Umra nach ihrer Haddsch (31). Zudem sagte der Prophet (Segen und Friede seien auf ihm): "Eine Umra bis zur nächsten Umra ist eine Sühne für das, was dazwischen liegt." Dies ist konsensfähig überliefert (32).

Anmerkungen

= 2/874-881; Abu Dawud, im: Kapitel über die Haddsch als Einzeltat, aus dem Buch der Manasik. Sunan Abi Dawud 1/412-414. Al-Nasa'i, im: Kapitel über die Frau im Ihram für die Umra, die ihre Periode bekommt und das Verpassen der Haddsch fürchtet, aus dem Buch der Manasik. Al-Mudschtaba 5/128, 129. Imam Ahmad, im: Musnad 3/309, 394. (30) In den Handschriften A und B: "al-Tamattu". (31) Wurde bereits auf der vorherigen Seite dargelegt. (32) Herausgegeben von al-Bukhari, im: Erstes Kapitel zur Umra, aus dem Buch der Haddsch. Sahih al-Bukhari 3/2. Und Muslim, im: Kapitel über den Vorzug der Haddsch, der Umra und des Tages von Arafat, aus dem Buch der Haddsch. Sahih Muslim 2/983. Ebenso herausgegeben von al-Tirmidhi, im: Kapitel zum Vorzug der Umra, aus den Kapiteln der Haddsch. Aridat al-Ahwadhi 4/165. Al-Nasa'i, im: Kapitel zum Vorzug der korrekten Haddsch und Kapitel zum Vorzug der Umra, aus dem Buch der Manasik. Al-Mudschtaba 5/84, 86. Ibn Madscha, im: Kapitel zum Vorzug der Haddsch und der Umra, aus dem Buch der Manasik. Sunan Ibn Madscha 2/964. Imam Malik, im: Zusammenfassendes Kapitel zur Umra, aus dem Buch der Haddsch. Al-Muwatta 1/346. Imam Ahmad, im: Musnad 2/246, 461, 462.

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