den Genuss, den er daraus erlangt. Der Beischlaf in die Vagina ist der höchste Genuss, daher macht er den Haddsch mit oder ohne Samenerguss ungültig. Der Beischlaf ohne Vagina steht darunter, daher erfordert er eine Badana und macht den Haddsch bei Samenerguss ungültig, und erfordert ein Blutopfer [Dam] bei dessen Ausbleiben. Der Kuss steht unter diesen beiden, daher steht er bei dem, was er erfordert, unter ihnen; es erfordert also eine Badana bei Samenerguss ohne Ungültigkeit. Das wiederholte Hinsehen steht unter allen, daher erfordert es bei Samenerguss ein Blutopfer [Dam], und bei dessen Ausbleiben wird nichts fällig. Wer den Beischlaf ohne Vagina und den Kuss zusammenbringt, sagt: Beides ist Berührung, daher ist ihr Urteil in dem, was sie erfordern, gleich. Es wurde von Ibn Abbas überliefert, dass er zu einem Mann, der seine Frau küsste, sagte: Du hast deinen Haddsch ungültig gemacht. Dies wurde auch von Sa'id ibn Jubayr überliefert. Sa'id ibn al-Musayyab, Ata, Ibn Sirin, al-Zuhri, Qatada, Malik, al-Thawri, al-Shafi'i, Abu Thawr und die Anhänger der Vernunft sagten: Ihn trifft ein Blutopfer [Dam]. Dies wurde auch von al-Sha'bi und Sa'id ibn Jubayr überliefert. Al-Athram überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Abd al-Rahman ibn al-Harith, dass Umar ibn Ubayd Allah die A'isha bint Talha küsste, während er im Ihram war, dann fragte er, und es herrschte Konsens darüber, dass er ein Blutopfer darbringen solle. Das Offensichtliche ist, dass er keinen Samenerguss hatte; denn es wurde nicht erwähnt. Und es ist gleich, ob er Madhy absondert oder nicht. Sa'id ibn Jubayr sagte: Wenn er küsst und dabei Madhy absondert oder nicht, trifft ihn ein Blutopfer. Jede andere Berührung mit Lustempfinden ist wie der Kuss hinsichtlich dessen, was wir erwähnten; denn es ist ein Genuss, durch den man Lust empfindet, also ist er wie der Kuss. Ahmad sagte über jemanden, der das Geschlechtsorgan seiner Frau umfasst, während er im Ihram ist: Er soll das Blut einer Ziege opfern. Ata sagte: Wenn der Muhrim küsst oder berührt, soll er ein Blutopfer darbringen.
599 - Problem; er sagte: "Und wenn er hinsieht, dann seinen Blick abwendet und dabei Samenerguss hat, so trifft ihn ein Blutopfer [Dam]. Und wenn er das Hinsehen wiederholt, bis er einen Samenerguss hat, so trifft ihn eine Badana."
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Haddsch durch wiederholtes Hinsehen nicht ungültig wird, egal ob er einen Samenerguss hat oder nicht. Dies wurde von Ibn Abbas überliefert. Es ist die Meinung von Abu Hanifa und al-Shafi'i. Es wurde von al-Hasan und Ata überliefert,
(2) Fehlt in: A, B, M. (3) Im Original: "hajjak". (4) In A, B, M: "Abd Allah". Es handelt sich um Umar ibn Ubayd Allah al-Taymi; er starb im Jahr 82, woraufhin A'isha bint Talha Witwe wurde. Siehe al-A'lam 4/5. (5) In A, B, M: "amdha". Beide haben die gleiche Bedeutung.
يَحْصُلُ به مِن اللَّذَّةِ، فَالوَطْءُ فى الفَرْجِ أَبْلَغُ فى (٢) الاسْتِمْتَاعِ، فأفْسَدَ الحَجَّ مع الإِنْزَالِ وعَدَمِهِ، والوَطْءُ دُونَ الفَرْجِ دُونَهُ، فأوْجَبَ البَدَنةَ، وأفْسَدَ الحَجَّ عندَ الإِنْزَالِ، والدَّمَ عندَ عَدَمِه، والقُبْلَةُ دُونَهُما، فتكونُ دونَهما فيما يَجِبُ بها، فيَجِبُ بها بَدَنَةٌ عندَ الإِنْزَالِ مِن غيرِ إفْسَادٍ، وتَكْرَارُ النَّظَرِ دُونَ الجَمِيعِ، فيَجِبُ به الدَّمُ عندَ الإِنْزَالِ، ولا يَجِبُ عندَ عَدَمِهِ شىءٌ. ومن جَمَعَ بين الوَطْءِ دُونَ الفَرْجِ والقُبْلَةِ، قال: كِلَاهما مُبَاشَرَةٌ، فاسْتَوَى حُكْمُهما فى الوَاجِبِ بهما. وقد رُوِىَ عن ابنِ عَبَّاسٍ، أنَّه قال لِرَجُلٍ قَبَّلَ زَوْجَتَهُ: أفْسَدْتَ حَجَّتَكَ (٣). ورُوِىَ ذلك عن سَعِيدِ بن جُبَيْرٍ. وقال سَعِيدُ بن المُسَيَّبِ، وعَطاءٌ، وابنُ سِيرِينَ، والزُّهْرِىُّ، وقَتَادَةُ، ومَالِكٌ، والثَّوْرِىُّ، والشَّافِعِىُّ، وأبُو ثَوْرٍ، وأصْحابُ الرَّأْىِ: عليه دَمٌ. ورُوِىَ ذلك عن الشَّعْبِىِّ، وسعيدِ بن جُبَيْرٍ. ورَوَى الأثرَمُ بإِسْنَادِه عن عبدِ الرحمنِ ابن الحَارِثِ، أنَّ عمرَ بن عُبَيْد اللهِ (٤) قَبَّلَ عائشةَ بنتَ طَلْحَةَ مُحْرِمًا، فسَألَ، فأُجْمِعَ له على أن يُهْرِيقَ دَمًا. والظَّاهِرُ أنَّه لم يكنْ أنْزَلَ؛ لأنَّه لم يُذْكَرْ. وسواءٌ مَذَى (٥) أو لم يَمْذِ. قال سَعِيدُ بن جُبَيْرٍ: إنْ قَبَّلَ فَمَذَى أو لم يَمْذِ، فعليه دَمٌ. وسَائِرُ اللَّمْسِ لِشَهْوَةٍ كالقُبْلَةِ فيما ذَكَرْنَا؛ لأنَّه اسْتِمْتَاعٌ يَلْتَذُّ به، فهو كالقُبْلَةِ. قال أحمدُ، فى مَن قَبَضَ على فَرْجِ امْرَأَتِه، وهو مُحْرِمٌ: فإنَّه يُهْرِيقُ دَمَ شَاةٍ. وقال عَطاءٌ: إذا قَبَّلَ المُحْرِمُ، أو لَمَسَ، فلْيُهْرِقْ دَمًا.
٥٩٩ - مسألة؛ قال: (وَإِنْ نَظَر، فَصَرَف بَصَرَه، فَأَمْنَى، فَعَلَيْهِ دَمٌ، وَإِنْ كَرَّرَ النَّظَرَ حَتَّى أَمْنَى، فَعَلَيْهِ بَدَنَةٌ)
وجُمْلَةُ ذلك، أنَّ الحَجَّ لا يَفْسُدُ بِتَكْرَارِ النَّظَرِ، أنْزَلَ أو لم يُنْزِلْ. رُوِىَ ذلك عن ابنِ عَبَّاسٍ. وهو قولُ أبى حنيفةَ، والشَّافِعِىِّ. ورُوِىَ عن الحسنِ، وعَطاءٍ،
(٢) سقط من: أ، ب، م.(٣) فى الأصل: "حجك".(٤) فى أ، ب، م: "عبد اللَّه". وهو عمر بن عبيد اللَّه التيمى، توفى سنة اثنتين وثمانين فتأيمت عائشة بنت طلحة بعده. انظر الأعلام ٤/ ٥.(٥) فى أ، ب، م: "أمذى". وهما بمعنى.