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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 173Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Wenn er nachdenkt und einen Samenerguss hat, trifft ihn nichts, denn das Denken befällt den Menschen ohne Willen und Wahl, weshalb kein Urteil daran geknüpft ist, so wie beim Fasten. Der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: „Gott hat meiner Umma das vergeben, was ihre Seelen ihnen zuflüstern, solange sie nicht danach handeln oder darüber sprechen.“ (Dies ist ein Übereinkunftsbeweis).

Abschnitt: Absicht und Vergesslichkeit sind beim Geschlechtsverkehr gleichgestellt. Ahmad hat dies explizit festgelegt. Er sagte: Wenn er mit seiner Ehefrau verkehrt, ist sein Haddsch ungültig; denn dies ist etwas, das er nicht rückgängig machen kann. Wenn er sich das Haar rasiert, so ist es weg, er kann es nicht rückgängig machen. Wenn er ein Jagdtier tötet, so ist es tot, er kann es nicht rückgängig machen. Bei diesen drei Dingen sind Absicht und Vergesslichkeit gleich. Al-Khiraqi erwähnte die Vergesslichkeit hier zwar nicht, erwähnte sie aber im [Kapitel über das] Fasten und stellte klar, dass beim Geschlechtsverkehr im Geschlechtsteil oder außerhalb des Geschlechtsteils, begleitet von einem Samenerguss, Absicht und Versehen gleichstehen. Was darüber hinausgeht, wie Küssen, Berühren und Madhy-Absonderung durch wiederholtes Hinsehen, da unterscheidet sich das Urteil für Absicht und Versehen. Daher sollte es hier ebenso sein, denn beim Geschlechtsverkehr ist ein Vergessen fast ausgeschlossen, anders als bei anderen Dingen, und weil der Beischlaf den Haddsch ungültig macht, anders als anderes, womit Absicht und Versehen gleichgestellt sind, wie beim Verpassen der Zeit [für den Haddsch], anders als bei den geringeren Vergehen. Derjenige, der das Verbot nicht kennt, und der Gezwungene sind im Urteil dem Vergesslichen gleichgestellt, denn sie sind entschuldigt.

Anmerkungen

(3) In M: „von meiner Umma das“. Im Original A: „für meine Umma über das“. (4) Herausgegeben von al-Bukhari im Kapitel: „Irrtum und Vergessen bei der Freilassung...“ aus dem Buch der Freilassung; im Kapitel: „Scheidung im Zustand der Geistesverwirrung...“ aus dem Buch der Scheidung; im Kapitel: „Wenn jemand aus Vergessenheit einen Eid bricht...“ aus dem Buch der Eide und Gelübde. Sahih al-Bukhari 3/190, 7/59, 8/168. Und von Muslim im Kapitel: „Gottes Vergebung für die Einflüsterungen der Seele...“ aus dem Buch des Glaubens. Sahih Muslim 1/116, 117. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel: „Einflüsterungen zur Scheidung“ aus dem Buch der Scheidung. Sunan Abi Dawud 1/512. Von al-Tirmidhi im Kapitel: „Was über denjenigen überliefert wurde, der mit sich selbst spricht...“ aus den Kapiteln der Scheidung. Aridat al-Ahwadhi 5/155, 156. Von al-Nasa'i im Kapitel: „Wer im Stillen die Scheidung ausspricht“ aus dem Buch der Scheidung. Al-Mujtaba 6/127. Von Ibn Majah im Kapitel: „Wer im Stillen die Scheidung ausspricht...“ aus dem Buch der Scheidung. Sunan Ibn Majah 1/658. Von Imam Ahmad im Musnad 2/425, 474, 481, 491. Siehe auch das Vorangegangene unter: 1/104. (5) In A: „für den Haddsch“.

Arabisch (Quelle)

فصل: فإن فَكَّرَ فأنْزَلَ، فلا شىءَ عليه؛ فإنَّ الفِكْرَ يَعْرِضُ لِلإِنْسانِ من غير إرَادَةٍ ولا اخْتِيَارٍ، فلم يَتَعَلَّقْ به حُكْمٌ، كما فى الصيامِ، وقد قال النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "إنَّ اللهَ تَجَاوَزَ [لِأُمَّتِى مَا] (٣) حَدَّثَتْ بِهِ أَنْفُسَهَا، مَا لَمْ تَعْمَلْ بِهِ، أوْ تَكَلَّمْ بِهِ". مُتَّفَقٌ عليه (٤).

فصل: والعَمْدُ والنِّسْيَانُ فى الوَطْءِ سَوَاءٌ. نَصَّ عليه أحمدُ. فقال: إذا جَامَعَ أهْلَه بَطَلَ حَجُّهُ؛ لأنَّه شىءٌ لا يَقْدِرُ على رَدِّهِ، والشَّعْرُ إذا حَلَقَهُ، فقد ذَهَبَ، لا يَقْدِرُ على رَدِّهِ، والصَّيْدُ إذا قَتَله، فقد ذَهَبَ، لا يَقْدِرُ على رَدِّهِ، فهذه الثَّلَاثَةُ العَمْدُ والنِّسْيَانُ فيها سَوَاءٌ. ولم يَذْكُر الخِرَقِىُّ النِّسْيَانَ هاهُنا، ولكنْ ذَكَرَهُ فى الصيامِ، وَبيَّنَ أنَّ الوَطْءَ فى الفَرْجِ أو دونَ الفَرْجِ مع الإِنْزَالِ يَسْتَوِى عَمْدُهُ وسَهْوُهُ، وما عَدَاهُ من القُبْلَةِ واللَّمْسِ والمَذْىِ بتَكْرَارِ النَّظَرِ يَخْتَلِفُ حُكْمُ عَمْدِهِ وسَهْوِهِ، فهاهُنا يَنْبَغِى أن يكونَ مِثْلَهُ؛ لأنَّ الوَطْءَ لا يكادُ يَتَطَرَّقُ النِّسْيَانُ إليه دونَ غيرهِ، ولأنَّ الجِمَاعَ مُفْسِدٌ لِلصَّوْمِ (٥) دونَ غيره، فاسْتَوَى عَمْدُهُ وسَهْوُهُ، كالفَوَاتِ، بِخِلَافِ ما دونَه. والجَاهِلُ بِالتَّحْرِيمِ والمُكْرَهُ فى حُكْمِ النَّاسِى؛ لأنَّه مَعْذُورٌ. وممَّن قال: إنَّ

Anmerkungen

(٣) فى م: "عن أمتى ما". وفى الأصل، أ: "لأمتى عما".(٤) أخرجه البخارى، فى: باب الخطأ والنسيان فى العتاقة. . .، من كتاب العتق، وفى: باب الطلاق فى الإغلاق. . .، من كتاب الطلاق، وفى: باب إذا حنث ناسيا فى الأيمان. . .، من كتاب الأيمان والنذور. صحيح البخارى ٣/ ١٩٠، ٧/ ٥٩، ٨/ ١٦٨. ومسلم، فى: باب تجاوز اللَّه عن حديث النفس. . .، من كتاب الإيمان. صحيح مسلم ١/ ١١٦، ١١٧.كما أخرجه أبو داود، فى: باب فى الوسوسة بالطلاق، من كتاب الطلاق. سنن أبى داود ١/ ٥١٢. والترمذى، فى: باب ما جاء فى من يحدث نفسه. . .، من أبواب الطلاق. عارضة الأحوذى ٥/ ١٥٥، ١٥٦. والنسائى، فى: باب من طلق فى نفسه، من كتاب الطلاق. المجتبى ٦/ ١٢٧. وابن ماجه، فى: باب من طلق فى نفسه. . .، من كتاب الطلاق. سنن ابن ماجه ١/ ٦٥٨. والإمام أحمد، فى: المسند ٢/ ٤٢٥، ٤٧٤، ٤٨١، ٤٩١.وانظر ما تقدم فى: ١/ ١٠٤.(٥) فى أ: "للحج".

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