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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 176

Übersetzung · DE

ihres Tötens.“ Er erwähnte dasselbe wie im Hadith von A'ischa. Beide sind übereinstimmend überliefert (4). In einem Wortlaut bei Muslim im Hadith von Ibn Umar heißt es: „Fünf Tiere, bei deren Tötung im heiligen Bezirk und während der Weihe keine Sünde lastet.“ Dies ist allgemein bezüglich des Raben und ist korrekter als der andere Hadith. Zudem ist der Rabenvogel (Ghurab al-Bayn) verboten zu verzehren und er überfällt den Besitz der Menschen, daher gibt es keinen Grund, ihn aus der Allgemeinheit herauszunehmen. Dies unterscheidet sich von dem, dessen Verzehr erlaubt ist, denn dieses ist erlaubt und steht nicht in der Bedeutung dessen, dessen Tötung erlaubt wurde. Somit folgt aus seiner Spezifizierung nicht die Spezifizierung dessen, das nicht in seiner Bedeutung steht. Die Aussage von al-Khiraqi: „Und alles, was ihn angreift oder ihm Schaden zufügt.“ Es ist möglich, dass er damit das meint, was den Muhrim zuerst angreift, sei es an seinem Körper oder an seinem Besitz; hierfür lastet auf dem Töter keine Sünde, egal ob es sich um eine Gattung handelt, deren Wesen der Schaden ist oder nicht. Ibn al-Mundhir sagte: „Alle Gelehrten, von denen dies überliefert ist, sind sich einig, dass für den, der ein Raubtier tötet, welches ihn zuerst angriff, keinerlei Strafe anfällt.“ Es ist auch möglich, dass er das meint, dessen Wesen der Schaden und die Feindseligkeit ist, selbst wenn aktuell kein Schaden von ihm ausgeht. Malik sagte: Der beißende Hund ist das, was Menschen beißt und sie überfällt, wie etwa der Löwe, der Leopard, der Gepard und der Wolf. Demnach ist es erlaubt, alles zu töten, was den Menschen an ihrem Körper oder ihrem Besitz schadet, wie etwa alle Raubtiere, deren Verzehr verboten ist, Greifvögel wie den Habicht, den Adler, den Falken, den Wanderfalken und Ähnliches, sowie schädliche Insekten, Hornissen, Wanzen, Stechmücken, Flöhe und Fliegen. Dies vertritt auch al-Shafi'i. Die Anhänger der Rechtsansicht (Ashab al-Ra'y) sagten: Man tötet das, was im Bericht genannt wurde, sowie den Wolf, durch Analogie (Qiyas) darauf. Unser Argument ist, dass der Bericht von jeder Gattung eine Form als Untergrenze festlegte, als Hinweis auf das, was darüber hinausgeht, und als Anzeichen für das, was in deren Bedeutung steht. So ist der explizite Text zum Milan und Raben ein Hinweis auf den Habicht und Ähnliches, der zur Maus ein Hinweis auf Insekten, der zum Skorpion ein Hinweis auf die Schlange, und der zum beißenden Hund ein Hinweis auf Raubtiere, die ihm überlegen sind. Zudem ist das, wofür es keinen Ersatz in gleicher Art oder in dessen Wert gibt, nicht entschädigungspflichtig, wie etwa Insekten.

Anmerkungen

(4) Die erste Überlieferung wurde von al-Bukhari in „Kapitel: Was der Muhrim an Tieren töten darf“ im „Buch der Eingeschlossenen und der Entschädigung für die Jagd“ (Sahih al-Bukhari 3/17) sowie von Muslim in „Kapitel: Was dem Muhrim empfohlen ist...“ im „Buch der Pilgerfahrt“ (Sahih Muslim 2/856-857), von al-Nasa'i in „Kapitel: Was der Muhrim an Tieren töten darf“ im „Buch der Riten der Pilgerfahrt“ (al-Mujtaba 5/148), von Ibn Maja in „Kapitel: Was der Muhrim töten darf“ im „Buch der Riten“ (Sunan Ibn Maja 2/1031) und von al-Bayhaqi in „Kapitel: Was der Muhrim von Tieren töten darf...“ im „Buch der Pilgerfahrt“ (al-Sunan al-Kubra 5/209) angeführt. Die zweite Überlieferung wurde von al-Bukhari in „Kapitel: Was der Muhrim an Tieren töten darf“ im „Buch der Eingeschlossenen und der Entschädigung für die Jagd“ (Sahih al-Bukhari 3/17) und von Muslim in „Kapitel: Was dem Muhrim empfohlen ist...“ im „Buch der Pilgerfahrt“ (Sahih Muslim 2/856-859) angeführt. Ebenso führten sie Abu Dawud in „Kapitel: Was der Muhrim an Tieren töten darf“ im „Buch der Riten“ (Sunan Abi Dawud 1/428), al-Nasa'i in „Kapitel: Was der Muhrim an Tieren töten darf“ im „Buch der Riten der Pilgerfahrt“ (al-Mujtaba 5/147, 149), Imam Malik in „Kapitel: Was der Muhrim an Tieren töten darf“ im „Buch der Pilgerfahrt“ (al-Muwatta 1/356) und Imam Ahmad im „Musnad“ (2/8, 32, 37, 48, 50, 52, 54, 65, 77) an. (5) Fehlt in B, M.

Arabisch (Quelle)

فِى قَتْلِهِنَّ". وذَكَرَ مِثْلَ حديث عائشةَ. مُتَّفَقٌ عليهما (٤). وفى لَفْظٍ لِمُسْلِمٍ، فى حَدِيثِ ابنِ عمرَ: "خَمْسٌ لا جُنَاحَ عَلَى مَنْ قَتَلَهُنَّ فى الحَرَمِ والإِحْرَامِ". وهذا عَامٌّ فى الغُرَابِ، وهو أصَحُّ من الحَدِيثِ الآخَرِ. ولأنَّ غُرَابَ البَيْنِ مُحَرَّمُ الأكْلِ، يَعْدُو على أمْوَالِ النّاس، فلا وَجْهَ لإِخْرَاجِه من العُمُومِ. وفَارَقَ ما أُبِيحَ أَكْلُه، فإنَّه مُبَاحٌ ليس هو فى مَعْنَى ما أُبِيحَ قَتْلُه، فلا يَلْزَمُ من تَخْصِيصِهِ تَخْصِيصُ ما ليس في مَعْنَاه. وقَوْلُ الخِرَقِىِّ: "وكلَّ ما عَدَا عليه أو آذَاهُ". يَحْتَمِلُ أنَّه أرَادَ ما يَبْدأُ المُحْرِمَ، فَيَعْدُو عليه فى نَفْسِه أو مَالِه، فهذا لا جُنَاحَ على قَاتِلِه، سَوَاء كان من جِنْسٍ طَبْعُه الأذَى، أو لم يَكُنْ. قال ابنُ المُنْذِرِ: أجْمَعَ كُلُّ مَن يُحْفَظُ عنه من أَهْلِ العِلْمِ، على أنَّ السَّبُعَ إذا بَدَأَ المُحْرِمَ، فقَتَلَهُ، لا شىءَ عليه. ويَحْتَمِلُ أنَّه أرَادَ ما كان طَبْعُه الأَذَى والعُدْوَانَ، وإن لم يُوجَدْ منه أَذًى فى الحالِ. قال مَالِكٌ: الكَلْبُ العَقُورُ، ما عَقَرَ النَّاسَ وعَدَا عليهم، مثل الأسَدِ والنَّمِرِ والفَهْدِ والذِّئْبِ. فعلَى هذا يُبَاحُ قَتْلُ (٥) كُلِّ ما فيه أَذًى لِلنَّاسِ فى أَنْفُسِهم أو فى أَمْوَالِهم، مثل سِبَاعِ البَهَائِمِ كُلِّها، المُحَرَّمِ أكْلُهَا، وجَوَارِحِ الطَّيْرِ، كالبَازِىِّ، والعُقَابِ، والصَّقْرِ،

Anmerkungen

(٤) الأول أخرجه البخارى، فى: باب ما يقتل المحرم من الدواب، من كتاب المحصر وجزاء الصيد. صحيح البخارى ٣/ ١٧. ومسلم، فى: باب ما يندب للمحرم. . .، من كتاب الحج. صحيح مسلم ٢/ ٨٥٦، ٨٥٧. والنسائى، فى: باب ما يقتل المحرم من الدواب، من كتاب مناسك الحج. المجتبى ٥/ ١٤٨. وابن ماجه، فى: باب ما يقتل المحرم، من كتاب المناسك. سنن ابن ماجه ٢/ ١٠٣١. والبيهقى، فى: باب ما للمحرم قتله من الدواب. . .، من كتاب الحج. السنن الكبرى ٥/ ٢٠٩.والثانى أخرجه البخارى، فى: باب ما يقتل المحرم من الدواب، من كتاب المحصر وجزاء الصيد. صحيح البخارى ٣/ ١٧. ومسلم، فى: باب ما يندب للمحرم. . .، من كتاب الحج. صحيح مسلم ٢/ ٨٥٦ - ٨٥٩.كما أخرجه أبو داود، فى: باب ما يقتل المحرم من الدواب، من كتاب المناسك. سنن أبى داود ١/ ٤٢٨. والنسائى، فى: باب ما يقتل المحرم من الدواب، من كتاب مناسك الحج. المجتبى ٥/ ١٤٧، ١٤٩. والإِمام مالك، فى: باب ما يقتل المحرم من الدواب، من كتاب الحج. الموطأ ١/ ٣٥٦. والإِمام أحمد، فى: المسند ٢/ ٨، ٣٢، ٣٧، ٤٨، ٥٠، ٥٢، ٥٤، ٦٥، ٧٧.(٥) سقط من: ب، م.

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