ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 179602 - Rechtsfrage: Er sagte: (Die Jagd im heiligen Gebiet (Haram) ist sowohl für denjenigen, der sich im Weihezustand befindet (Muhrim), als auch für denjenigen, der sich nicht im Weihezustand befindet (Halal), verboten.)

Übersetzung · DE

und der Lebensunterhalt daraus, wie bei einem Jäger. Wenn es eine Tiergattung gibt, bei der eine Art im Meer und eine Art an Land lebt, wie die Schildkröte, dann hat jede Art ihre eigene Bestimmung, wie beim Rindvieh: Das wilde ist verboten und das domestizierte ist erlaubt.

602 – Problem: Er sagte: (Die Jagd im heiligen Bezirk ist für denjenigen, der nicht im Weihezustand ist, und für denjenigen, der im Weihezustand ist, verboten.)

Die Grundlage für das Verbot der Jagd im heiligen Bezirk sind der offenbarte Text (Nass) und der Konsens (Ijma'). Was den Text betrifft, so ist es das, was Ibn 'Abbas überlieferte. Er sagte: Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte am Tag der Eroberung von Mekka: „Gott hat diese Stadt an dem Tag heiliggesprochen, an dem Er Himmel und Erde erschuf. Sie ist daher durch die Heiligkeit Gottes bis zum Tag der Auferstehung heilig. Es war für niemanden vor mir erlaubt, darin zu kämpfen, und es war auch für mich nur für eine Stunde am Tag erlaubt. Sie ist daher durch die Heiligkeit Gottes bis zum Tag der Auferstehung heilig. Ihr frisches Gras (Khala) darf nicht gemäht werden, ihre Dornen dürfen nicht abgehauen werden, ihr Jagdwild darf nicht aufgeschreckt werden, und ihre Fundgegenstände dürfen nur von jemandem aufgehoben werden, der sie ausruft.“ Da sagte al-'Abbas: „O Gesandter Gottes, außer dem Idhkhir (Duftgras), denn es ist für ihre Schmiede und ihre Häuser.“ Da sagte der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –: „Außer dem Idhkhir.“ Dies ist übereinstimmend (von Bukhari und Muslim) überliefert. Die Muslime sind sich einig über das Verbot der Jagd im heiligen Bezirk für denjenigen, der nicht im Weihezustand ist, und für denjenigen, der im Weihezustand ist.

Abschnitt: Dafür fällt eine Entschädigung (Jaza') für denjenigen an, der es tötet, und es wird durch das Gleiche entschädigt, womit die Jagd im Weihezustand entschädigt wird.

Anmerkungen

(1) Al-Khala: Frisches Futtergras. (2) Yu'dadu (abgehauen werden): bedeutet abgeschnitten werden. (3) Al-Idhkhir: Eine wohlriechende Pflanze. (4) Al-Qayn: Er ist der Schmied und Goldschmied. (5) Überliefert von al-Bukhari in: Kapitel über das Idhkhir..., aus dem Buch der Begräbnisse; und in: Kapitel über die Vorzüge des heiligen Bezirks..., und Kapitel: Es ist nicht erlaubt, in Mekka zu kämpfen..., aus dem Buch des in der Pilgerfahrt Behinderten und der Entschädigung für die Jagd; und in: Kapitel darüber, was über den Goldschmied gesagt wurde..., aus dem Buch der Verkäufe; und in: Kapitel darüber, wie man einen Fundgegenstand bekannt macht..., aus dem Buch der Fundgegenstände; und in: Kapitel über die Sünde des Verräters, ob fromm oder sündig, aus dem Buch der Testamente. Sahih al-Bukhari 2/115, 116, 181, 3/18, 79, 164, 4/127. Und Muslim, in: Kapitel über die Heiligkeit Mekkas..., aus dem Buch der Pilgerfahrt. Sahih Muslim 2/986. Ebenso überliefert von al-Nasa'i in: Kapitel über die Heiligkeit Mekkas und Kapitel über das Verbot des Kampfes, aus dem Buch der Pilgerfahrtsriten. Al-Mujtaba 2/160, 161. Und von Imam Ahmad im Musnad 1/253, 259, 315, 316, 318.

Arabisch (Quelle)

والمَعِيشَةِ منه، كالصَّيَّادِ. فإن كان جِنْسٌ من الحَيَوانِ، نَوْعٌ منه فى البَحْرِ، وَنوْعٌ فى البَرِّ، كالسُّلَحْفَاةِ، فلكلِّ نَوْعٍ حُكْمُ نَفْسِه، كالبَقَرِ، منها الوَحْشِىُّ مُحَرَّمٌ، والأهْلِىُّ مُبَاحٌ.

٦٠٢ - مسألة؛ قال: (وصَيْدُ الْحَرَمِ حَرَامٌ عَلَى الحَلَالِ والمُحْرِمِ)

الأصْلُ فى تَحْرِيمِ صَيْدِ الحَرَمِ النَّصُ والإِجْمَاعُ؛ أمَّا النَّصُّ، فما رَوَى ابنُ عَبَّاسٍ، قال: قال رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- يَوْمَ فَتْحِ مَكَّةَ: "إنَّ هذَا الْبَلَدَ حَرَّمَهُ اللهُ يَوْمَ خَلَقَ السَّمَوَاتِ والأَرْضَ، فَهُوَ حَرَامٌ بحُرْمَةِ اللهِ إلَى يَوْمِ القِيَامَةِ، وَإنَّهُ لَمْ يَحِلَّ القِتَالُ فِيهِ لأَحَدٍ قَبْلِى، وَلَمْ يَحِلَّ لى إلَّا سَاعَةً مِنْ نَهَارٍ، فَهُوَ حَرَامٌ بِحُرْمَةِ اللهِ إلَى يَوْمِ القِيَامَةِ، لا يُخْتَلَى خَلَاهَا (١)، ولا يُعْضَدُ (٢) شَوْكُهَا، ولا يُنَفَّرُ صَيْدُهَا، ولا تُلْتَقَطُ لُقَطَتُهَا، إلَّا مَنْ عَرَّفَهَا". فقال العَبَّاسُ: يا رسولَ اللهِ، إلَّا الإِذْخِرَ (٣)، فإنَّه لِقَيْنِهم (٤) وبُيُوتِهم. فقال رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "إلَّا الْإذْخِرَ". مُتَّفَقٌ عليه (٥). وأَجْمَعَ المُسْلِمُونَ على تَحْرِيمِ صَيْدِ الحَرَمِ على الحَلَالِ والمُحْرِمِ.

فصل: وفيه الجَزاءُ على من يَقْتُلُه، ويُجْزَى بمِثْلِ ما يُجْزَى به الصَّيْدُ فى

Anmerkungen

(١) الخلا: الرطب من الكلأ.(٢) يعضد: يقطع.(٣) الإذخر: نبت طيب الرائحة.(٤) القين: هو الحداد والصائغ.(٥) أخرجه البخارى، فى: باب الإذخر. . .، من كتاب الجنائز، وفى: باب فضل الحرم. . .، وباب لا يحل القتال بمكة. . .، من كتاب المحصر وجزاء الصيد، وفى: باب ما قيل فى الصواغ. . .، من كتاب البيوع، وفى: باب كيف تعرف لقطة. . .، من كتاب اللقطة، وفى: باب إثم الغادر للبر والفاجر، من كتاب الوصايا. صحيح البخارى ٢/ ١١٥، ١١٦، ١٨١، ٣/ ١٨، ٧٩، ١٦٤، ٤/ ١٢٧. ومسلم، فى: باب تحريم مكة. . .، من كتاب الحج. صحيح مسلم ٢/ ٩٨٦.كما أخرجه النسائى، فى: باب حرمة مكة، وباب تحريم القتال، من كتاب مناسك الحج. المجتبى ٢/ ١٦٠، ١٦١. والإمام أحمد، فى: المسند ١/ ٢٥٣، ٢٥٩، ٣١٥، ٣١٦، ٣١٨.

ZurückBand 5 · Seite 179Weiter
Zurück5·179Weiter