Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 602 - Rechtsfrage: Er sagte: (Die Jagd im heiligen Gebiet (Haram) ist sowohl für denjenigen, der sich im Weihezustand befindet (Muhrim), als auch für denjenigen, der sich nicht im Weihezustand befindet (Halal), verboten.) · ShamelaTranslate