Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 539 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er krank ist und keine Hoffnung auf Genesung besteht, oder ein alter Mensch ist, der sich nicht auf dem Reittier halten kann, so beauftragt er jemanden, die Pilgerfahrt (Hajj) und die kleine Pilgerfahrt (Umrah) in seinem Namen zu verrichten; dies genügt ihm, selbst wenn er wieder gesund werden sollte). · ShamelaTranslate