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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 197

Übersetzung · DE

des Opfertieres, welches ein Schaf oder ein Siebtel eines Kamels ist, gemäß dem Wort Gottes, des Erhabenen: „...so (opfert) ein Opfertier, wie es euch leichtfällt“ (Sure al-Baqarah, 196). Es ist ihm gestattet, es an dem Ort seiner Blockade zu schlachten, ob im erlaubten Gebiet (Hill) oder im heiligen Gebiet (Haram). Dies wurde von Ahmad explizit so festgelegt, und es ist die Meinung von Malik und al-Shafi‘i, es sei denn, er wäre in der Lage, die Grenzen des heiligen Gebiets zu erreichen; diesbezüglich gibt es zwei Ansichten: Die eine besagt, dass er zur Schlachtung darin verpflichtet ist, da das gesamte heilige Gebiet ein Schlachtort ist und er dazu fähig war. Die zweite besagt, er schlachte es an seinem (aktuellen) Ort, da der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sein Opfertier an seinem Ort schlachtete. Von Ahmad ist überliefert: Dem Eingeschlossenen ist die Schlachtung seines Opfertieres nur im heiligen Gebiet gestattet; daher schickt er es los und vereinbart mit einem Mann, es zu einem Zeitpunkt zu schlachten, zu dem er den Weihezustand beendet. Dies wird von Ibn Mas‘ud überliefert bezüglich jemandes, der auf dem Weg gestochen wurde. Ähnliches wurde von al-Hasan, al-Sha‘bi, al-Nakha‘i und ‘Ata berichtet. Dies bezieht sich, und Allah weiß es am besten, auf denjenigen, dessen Blockade spezifisch war. Was aber die allgemeine Blockade betrifft, so sollte das niemand behaupten, denn dies würde zur Unmöglichkeit der Beendigung des Weihezustands führen, da das Erreichen des Opfertieres an seinen Bestimmungsort unmöglich wäre, und weil der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) und seine Gefährten ihre Opfertiere in al-Hudaybiyah schlachteten, welches zum erlaubten Gebiet gehört. Al-Bukhari sagte: Malik und andere sagten: „Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) und seine Gefährten schoren sich und beendeten den Weihezustand von allen Dingen vor dem Umlauf (Tawaf) und bevor das Opfertier das Haus (die Kaaba) erreichte. Es wurde nicht erwähnt, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) irgendjemanden angewiesen hätte, irgendetwas nachzuholen oder (zu den Riten) zurückzukehren.“ Es wurde überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sein Opfertier bei dem Baum schlachtete, unter dem die Bai‘at al-Ridwan stattfand, was nach Übereinstimmung der Experten für die Lebensgeschichte (Sira) und der Überlieferer zum erlaubten Gebiet gehört. Gott, der Erhabene, sagte: „...und (dass) die Opfertiere gehindert (davon abgehalten) würden, ihren Bestimmungsort zu erreichen“ (Sure al-Fath, 25). Und weil es der Ort seiner Beendigung ist, war es der Ort seiner Schlachtung, wie das heilige Gebiet. Bei den übrigen Opfergaben ist es dem Eingeschlossenen gestattet, diese an dem Ort zu schlachten, an dem er den Weihezustand beendet. Wenn man einwendet: „Gott, der Erhabene, sagte doch: ‚...und schert nicht eure Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat‘ (Sure al-Baqarah, 196).“

Anmerkungen

(6) Entfallen in der Vorlage. (7) Siehe: al-Muwatta 1/360. (8) In A und B: „Und es wird überliefert“. (9) Siehe das, was al-Bayhaqi in seinem Werk al-Sunan al-Kubra 5/217 unter dem Kapitel „Der Eingeschlossene schlachtet dort, wo er eingeschlossen wurde“ aus dem Buch über die Hajj herausgegeben hat. (10) Sure al-Fath, 25.

Arabisch (Quelle)

الهَدْىِ، وهو شَاةٌ، أو سُبْعُ بَدَنَةٍ؛ لِقَوْلِه تعالى: {فَمَا اسْتَيْسَرَ مِنَ الْهَدْيِ}. وله نَحْرُهُ فى مَوْضِعِ حَصْرِهِ، من حِلٍّ أو حَرَمٍ. نَصَّ عليه أحمدُ. وهو قولُ مَالِكٍ، والشَّافِعِىِّ، إلَّا أن يكونَ قَادِرًا على أطْرَافِ الحَرَمِ، ففيهِ وَجْهانِ: أحَدُهما، يَلْزَمُه نَحْرُهُ فيه؛ لأنَّ الحَرَمَ كلَّه مَنْحَرٌ، وقد قَدَرَ عليه. والثانى، يَنْحَرُهُ في مَوْضِعِه؛ لأنَّ النَّبِيَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- نَحَرَ هَدْيَهُ فى مَوْضِعِه. وعن أحمدَ: ليس لِلْمُحْصَرِ نَحْرُ هَدْيِهِ إلَّا في الحَرَمِ، فَيَبْعَثُهُ، ويُوَاطِئُ رَجُلًا على نَحْرِهِ فى وَقْتٍ يَتَحَلَّلُ فيه. وهذا يُرْوَى عن ابنِ مسعودٍ، في مَنْ لُدِغَ في الطَّرِيقِ. ورُوِىَ نحوُ ذلك عن الحسنِ، والشَّعْبِىِّ، والنَّخَعِىِّ، وعَطاءٍ. وهذا، واللَّه أَعْلَمُ، فى مَن كان حَصْرُهُ خَاصًّا، وأمَّا الحَصْرُ العامُّ فلا يَنْبَغِى أن يَقُولَهُ أحَدٌ؛ لأنَّ ذلك يُفْضِى إلى تَعَذُّرِ [الحِلِّ، لِتَعَذُّرِ] (٦) وُصُولِ الهَدْىِ إلى مَحِلِّهِ، ولأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- وأصْحَابَهُ نَحَرُوا هَدَايَاهُم في الحُدَيْبِيَةِ، وهى من الحِلِّ. قال البُخارِىُّ: قال مَالِكٌ (٧) وغيرُه: إنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- وأصْحَابَه حَلَقُوا، وحَلُّوا من كل شيْءٍ، قبلَ الطَّوَافِ، وقبلَ أن يَصِلَ الهَدْىُ إلى البَيْتِ. ولم يُذْكَرْ أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أمَر أحَدًا أن يَقْضِىَ شيئًا، ولا أن يَعُودُوا له. ورُوِىَ (٨) أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- نَحَرَ هَدْيَهُ عندَ الشَّجَرَةِ التى كانت تَحْتَها بَيْعَةُ الرِّضْوَانِ (٩). وهى من الحِلِّ بِاتِّفَاقِ أهْلِ السِّيرَةِ والنقْلِ. قال اللهُ تعالى: {وَالْهَدْيَ مَعْكُوفًا أَنْ يَبْلُغَ مَحِلَّهُ} (١٠). ولأنَّه مَوْضِعُ حِلِّه، فكان مَوْضِعَ نَحْرِه، كالحَرَمِ، وسائِرُ الهَدَايَا يجوزُ لِلْمُحْصَرِ نَحْرُها فى مَوْضِعِ تَحَلُّلِهِ. فإن قيل: فقد قال اللهُ تعالى: {وَلَا

Anmerkungen

(٦) سقط من: الأصل.(٧) انظر: الموطأ ١/ ٣٦٠.(٨) فى أ، ب: "ويروى".(٩) انظر ما أخرجه البيهقى، فى: باب المحصر يذبح حيث أحصر، من كتاب الحجّ. السنن الكبرى ٥/ ٢١٧.(١٠) سورة الفتح ٢٥.

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