Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 607 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er sagt: „Ich breche meinen Weihezustand [iḥrām] ab und beende ihn“, dann Kleidung trägt, Jagd betreibt und Dinge tut, die einem Nicht-Weihenden erlaubt sind, so ist für jede dieser Handlungen eine Sühneleistung [dam] fällig. Wenn er Geschlechtsverkehr hatte, so ist für den Verkehr ein Kamel [badana] fällig, zusätzlich zu den weiteren Sühneleistungen, die ihm auferlegt sind.) · ShamelaTranslate