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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 225Abschnitt

Übersetzung · DE

Wenn zwei Männer den Tawaf vollziehen und sich über die Anzahl der Umrundungen uneinig sind, bauen sie auf der Gewissheit auf. Dies ist jedoch auf den Fall zu beziehen, dass beide zweifeln. Wenn einer von ihnen sich jedoch seines eigenen Zustands gewiss ist, schenkt er dem Wort des anderen keine Beachtung.

Abschnitt: Wenn der Mutamatti' (jemand, der die 'Umra mit dem Hadsch verbindet) den Tawaf vollendet hat und danach erfährt, dass er sich während eines der beiden Tawafs – ohne zu wissen, welcher – nicht im Zustand der rituellen Reinheit befand, so legt er das Schlimmere zugrunde: Er geht davon aus, dass er während des Tawaf der 'Umra unrein war. Dieser Tawaf ist somit nicht gültig, und er hat sich nicht aus dem Weihezustand der 'Umra gelöst. Daher ist für ihn ein Opfertier (Dam) für das Scheren (Halq) verpflichtend, und er hat den Hadsch in die 'Umra einfließen lassen, womit er zum Qarin (jemand, der Hadsch und 'Umra verbindet) wird. Sein Tawaf für den Hadsch genügt für beide gottesdienstlichen Handlungen. Würden wir jedoch annehmen, dass der Tawaf zum Hadsch gehörte, müsste er den Tawaf wiederholen, und in beiden Fällen muss er den Sa'i wiederholen, da er erst nach einem Tawaf stattfand, der nicht als gültig anerkannt wurde. Wenn er nach der Lösung aus dem Weihezustand der 'Umra (durch den vermeintlich gültigen Tawaf) den Geschlechtsverkehr vollzogen hat, so beurteilen wir dies so, dass er den Hadsch in eine 'Umra einfließen ließ, wodurch er diese [verdorben hat, sodass sie] nicht gültig ist. Die von ihm vollzogenen Hadsch-Handlungen sind hinfällig. Er löst sich durch den Tawaf, den er für den Hadsch beabsichtigt hatte, aus seiner verdorbenen 'Umra, muss jedoch ein Opfertier für das Scheren und ein Opfertier für den Geschlechtsverkehr während seiner 'Umra darbringen, und er erlangt weder den Hadsch noch die 'Umra. Würden wir jedoch annehmen, er wäre für den Hadsch gewesen, wäre für ihn nichts weiter als die Wiederholung von Tawaf und Sa'i verpflichtend, und er würde sowohl den Hadsch als auch die 'Umra erlangen.

617 - Frage: Er sagte: "Man soll von den Ecken (der Kaaba) weder den Istilam (Berührung) noch das Küssen vollziehen, außer beim Schwarzen Stein und der jemenitischen Ecke (ar-Rukn al-Yamani)."

Die jemenitische Ecke ist die Qibla der Bewohner des Jemen und folgt auf die Ecke, in der sich der Schwarze Stein befindet. Dies ist die letzte der Ecken, an der man während des Tawaf vorbeikommt. Dies geschieht so, dass man mit der Ecke beginnt, in der sich der Schwarze Stein befindet – der Qibla der Bewohner von Chorasan –, diesen mit dem Istilam berührt und küsst. Dann wendet man sich nach rechts und lässt das Haus zur Linken. Wenn man an der zweiten Ecke ankommt, der irakischen, führt man keinen Istilam durch. Wenn man an der dritten, der syrischen, vorbeikommt, führt man ebenfalls keinen Istilam durch. Diese beiden Ecken grenzen an...

Anmerkungen

(9) In der Vorlage: "nicht". (10) In A, B und M: "verdorben und nicht".

Arabisch (Quelle)

يَطُوفانِ، فاخْتَلَفَا في الطَّوافِ، بَنَيَا على اليَقِينِ. وهذا مَحْمُولٌ على أنَّهما شَكَّا، فأمَّا إن كان أحَدُهما تَيَقَّنَ حالَ نَفْسِه، لم يَلْتَفِتْ إلى قَوْلِ غيرِه.

فصل: وإذا فَرَغَ المُتَمَتِّعُ، ثم عَلِمَ أنَّه كان على غيرِ طَهارةٍ في أحَدِ الطَّوَافَيْنِ، لا بِعَيْنِه، بَنَى الأمْرَ على الأشَدِّ، وهو أنَّه كان مُحْدِثًا في طَوَافِ العُمْرَةِ، فلم (٩) يَصِحَّ، ولم يَحِلَّ منها، فيَلْزَمُه دَمٌ لِلْحَلْقِ، ويكونُ قد أدْخَلَ الحَجَّ على العُمْرَةِ، فيَصِيرُ قَارِنًا، ويُجْزِئُه الطَّوافُ لِلْحَجِّ عن النُّسُكَيْنِ، ولو قَدَّرْنَاهُ من الحَجِّ لَزِمَهُ إعَادَةُ الطَّوَافِ، ويَلْزَمُه إعَادَةُ السَّعْىِ على التَّقْدِيرَيْنِ؛ لأنَّه وُجِدَ بعد طَوَافٍ غيرِ مُعْتَدٍّ به. وإن كان وَطِئَ بعد حِلِّهِ من العُمْرَةِ، حَكَمْنَا بأنَّه أدْخَلَ حَجًّا على عُمْرَةٍ، [فأفْسَدَه، فلا] (١٠) تَصِحُّ، ويَلْغُو ما فَعَلَهُ من أفْعَالِ الحَجِّ، ويَتَحَلَّلُ بِالطَّوَافِ الذى قَصَدَهُ لِلْحَجِّ من عُمْرَتِه الفَاسِدَةِ، وعليه دَمٌ لِلْحَلْقِ، ودَمٌ لِلْوَطْءِ في عُمْرَتِه، ولا يَحْصُلُ له حَجٌّ ولا عُمْرَةٌ. ولو قَدَّرْنَاهُ من الحَجِّ، لم يَلْزَمْهُ أكْثَرُ من إعادَةِ الطَّوَافِ والسَّعْى، ويَحْصُلُ له الحَجُّ والعُمْرَةُ.

٦١٧ - مسألة؛ قال: (وَلا يَسْتَلِمُ، وَلَا يُقَبِّلُ مِنَ الْأَرْكَانِ إلَّا الْأَسْوَدَ والْيَمَانِيَّ)

الرُّكْنُ اليَمَانِىّ قِبْلَةُ أَهْلِ اليَمَنِ، ويَلِى الرُّكْنَ الذى فيه الحَجَرُ الأسْوَدُ، وهو آخِرُ ما يَمُرُّ عليه من الأرْكَانِ في طَوَافِه، وذلكِ أنَّه يَبْدَأُ بِالرُّكْنِ الذى فيه الحَجَرُ الأسْوَدُ، وهو قِبْلَةُ أهْلِ خُرَاسَانَ، فيَسْتَلِمُه ويُقَبِّلُه، ثم يَأْخُذُ على يَمِينِ نَفْسِه، ويَجْعَلُ البَيْتَ على يَسَارِهِ، فإذا انْتَهَى إلى الرُّكْنِ الثَّانِى، وهو العِرَاقِيّ، لم يَسْتَلِمْهُ، فإذا مَرَّ بِالثَّالِثِ، وهو الشَّامِيُّ، لم يَسْتَلِمْهُ أيضا، وهذان الرُّكْنَانِ يَلِيَانِ

Anmerkungen

(٩) في الأصل: "لم".(١٠) في أ، ب، م: "فاسدة ولا".

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