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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 231Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Wer die Mauer des Hidjr oder den Schadharwan der Kaaba – das heißt den überstehenden Teil ihrer Mauer – umkreist, dessen Tawaf ist nicht gültig; denn dieser Teil gehört zum Haus, und wer ihn nicht umkreist, hat nicht das gesamte Haus umrundet. Zudem hat der Prophet, Friede und Segen seien auf ihm, hinter diesem Bereich umrundet.

Abschnitt: Wer die Umrundung verkehrt herum vollzieht und das Haus an seiner rechten Seite lässt, dessen Tawaf ist nicht gültig. Dies ist auch die Ansicht von Malik und asch-Schafi'i. Abu Hanifa sagte: Wenn er sich noch in Mekka befindet, soll er dies nachholen; ist er bereits zurückgekehrt, so gleicht er es durch ein Opfertier (Dam) aus, da er lediglich eine Form (Hai'ah) unterlassen hat, die die Gültigkeit nicht aufhebt, so als ob er den Ramal (schnelles Gehen) und die Idtiba' (das Entblößen der rechten Schulter) unterlassen hätte. Unser Argument ist, dass der Prophet, Friede und Segen seien auf ihm, das Haus beim Tawaf an seiner linken Seite ließ und sagte: "Nehmt von mir eure Riten (Manasik)." Zudem ist dies eine Gottesdiensthandlung, die sich auf das Haus bezieht, weshalb die Reihenfolge (Tartib) darin verpflichtend ist, wie beim Gebet. Der Vergleich, den sie ziehen, widerspricht dem, was wir erwähnt haben, so wie sich auch das Urteil über die Form des Gebets von seiner Reihenfolge unterscheidet.

619 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und er verrichtet zwei Gebetseinheiten hinter dem Maqam [dem Ort Abrahams]).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für denjenigen, der den Tawaf vollzieht, Sunna ist, nach dessen Abschluss zwei Gebetseinheiten zu verrichten, und es wird empfohlen, diese hinter dem Maqam zu verrichten, gemäß dem Wort des Erhabenen: {Und nehmt euch die Stätte Abrahams als Gebetsplatz} (1). Es wird empfohlen, in diesen beiden Einheiten in der ersten {Sprich: O ihr Ungläubigen} und in der zweiten {Sprich: Er ist Allah, ein Einziger} zu rezitieren. Denn Dschabir überlieferte in der Beschreibung der Pilgerfahrt des Propheten, Friede und Segen seien auf ihm, dass er sagte: Bis wir mit ihm das Haus erreichten, berührte er die Ecke, vollzog den Ramal bei drei Runden und ging die restlichen vier, dann ging er zum Maqam Abrahams und rezitierte: {Und nehmt euch die Stätte Abrahams als Gebetsplatz}, wobei er den Maqam zwischen sich und das Haus stellte. Muhammad ibn 'Ali (3) sagte: Ich kenne es nur so, dass er es vom Propheten überlieferte.

Anmerkungen

= Und an-Nasa'i, im Kapitel über das Reiten zu den Steinstelen (Dschamar)... aus dem Buch der Manasik (Al-Mudschtaba 5/219). Ibn Maja, im Kapitel über das Verweilen in Dscham' aus dem Buch der Manasik (Sunan Ibn Maja 2/1006). Imam Ahmad, im Musnad (3/301, 318, 332, 337, 366, 367, 378). (7) Das Konjunktions-Waw fehlt in den Manuskripten B und M. (1) Sure al-Baqara, 125. (2) Im Original steht: "taqaddama" (vorhergehend), während das in A, B, M und Sahih Muslim Festgelegte "tawada'a" ist. (3) Der Überlieferer des Hadith von Dschabir.

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