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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 238623 - Rechtsfrage: Er sagte: „Wenn er während seines Sa'i das Ramal vergisst, trifft ihn keine Strafe.“

Übersetzung · DE

623 - Problem; er sagte: (Und wenn er (1) das Ramal in einem Teil seines Sa'y vergisst, so lastet keine Verpflichtung auf ihm.)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Ramal (beschleunigtes Gehen) im Talboden (batn al-wadi) eine empfohlene Sunna ist; denn der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – vollzog den Sa'y, und seine Gefährten vollzogen den Sa'y. Safiyya bint Shayba überlieferte von der Mutter des Sohnes von Shayba, sie sagte: Ich sah den Gesandten Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – zwischen Safa und Marwa den Sa'y vollziehen, [während er sprach] (2): „Durchschreitet das Tal (al-abtah) nur mit schnellen Schritten.“ Dies ist jedoch nicht verpflichtend (wajib), und wer es unterlässt, den trifft keine Verpflichtung; denn Ibn 'Umar sagte: „Wenn ich zwischen Safa und Marwa den Sa'y vollziehe, so habe ich den Gesandten Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – den Sa'y vollziehen sehen, und wenn ich gehe, so habe ich den Gesandten Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – gehen sehen, und ich bin ein betagter Greis.“ Beide wurden von Ibn Maja (3) überliefert, und Abu Dawud (4) überlieferte dies ebenfalls. Zudem ist das Unterlassen des Ramal beim Tawaf um das Haus (Kaaba) ohne jegliche Sühne, daher ist dies zwischen Safa und Marwa erst recht der Fall.

Abschnitt: Es gibt unterschiedliche Überlieferungen bezüglich des Sa'y. Von Ahmad wurde überliefert, dass er ein Rukun (tragende Säule) sei, ohne den die Pilgerfahrt (Hajj) nicht vollständig ist. Dies ist die Meinung von 'A'ischa, 'Urwa, Malik und asch-Schafi'i; aufgrund dessen, was von 'A'ischa überliefert wurde, dass sie sagte: Der Gesandte Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – vollzog den Tawaf und die Muslime vollzogen den Tawaf – damit meinte sie zwischen Safa und Marwa –, sodass es eine Sunna wurde. Ich schwöre bei meinem Leben, Allah vervollkommnet die Pilgerfahrt dessen nicht, der nicht zwischen Safa und Marwa den Tawaf vollzogen hat. Dies überlieferte Muslim (5). Von Habiba bint Abi Tajrat (6), einer der Frauen aus dem Stamm Banu 'Abd ad-Dar,

Anmerkungen

(1) In B, M: "wa-man" (und wer). (2) In B, M: "wa-yaqulu" (und er sagt). (3) In: Kapitel über den Sa'y zwischen Safa und Marwa, aus dem Buch der Riten (Manasik). Sunan Ibn Maja 2/995. Ebenso leitete der erste (an-Nasa'i) es ab, in: Kapitel über den Sa'y im Talboden, aus dem Buch der Riten. Al-Mujtaba 5/194. (4) In: Kapitel über die Anweisung zum Safa und Marwa, aus dem Buch der Riten. Sunan Abi Dawud 1/439. Ebenso leitete es at-Tirmidhi ab, in: Kapitel über das, was zum Sa'y... überliefert wurde, aus den Kapiteln des Hajj. 'Aridat al-Ahwadhi 4/97. Und an-Nasa'i, in: Kapitel über das Gehen zwischen beiden, aus dem Buch der Riten. Al-Mujtaba 5/193, 194. Und Imam Ahmad, in: Al-Musnad 2/60, 61, 120. (5) In: Kapitel über die Erläuterung, dass der Sa'y zwischen Safa und Marwa eine tragende Säule (Rukun) ist..., aus dem Buch des Hajj. Sahih Muslim 2/928, 929. Ebenso leitete es al-Bukhari ab, in: Kapitel über das, was bei der 'Umra getan wird, was man beim Hajj tut, aus dem Buch der 'Umra. Sahih al-Bukhari 3/7. Und Ibn Maja, in: Kapitel über den Sa'y zwischen Safa und Marwa, aus dem Buch der Riten. Sunan Ibn Maja 2/994, 995. (6) In B, M: "Shajara" (eine fehlerhafte Lesart). Sie ist die 'Abdariyya; man sagt, sie seien von den Azd, Verbündete der Banu 'Abd ad-Dar, eine Gefährtin des Propheten. Siehe ihre Biographie in: At-Tabaqat al-Kubra, von Ibn Sa'd 8/180, und Hashiyat al-Mushtabih 112.

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